Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister wird seit dem Jahr 2004 von der Bundesnotarkammer betrieben. Registriert wurden dabei bis Anfang 2011 mehr als 1,2 Mio. Vorsorgeurkunden. Abgefragt wird das Register über 20.000 Mal im Monat. Es erfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, jeweils auch in Verbindung mit Patientenverfügungen. Die Registrierung dient dazu, das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden und dem Gericht bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern.
Entstehung
Aufgebaut wurde das Zentrale Vorsorgeregister von der Bundesnotarkammer und erfasste ursprünglich nur notariell beurkundete Vorsorgevollmachten. Seit dem 1. März 2005 können infolge einer Rechtsänderung (Änderung der Bundesnotarordnung (§§ 78aff. BNotO und Schaffung einer Vorsorgeregister-Verordnung) auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten online registriert werden. Seit dem 1. September 2009 können auch Betreuungsverfügungen erfasst werden.
Registrierung
Das Zentrale Vorsorgeregister erfasst zur Vermeidung unnötiger und unerwünschter gesetzlicher Betreuungen die erfoderlichen Informationen über die jeweilige Vorsorgeurkunde. Darunter fallen
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- gegebenenfalls auch in Verbindung mit einer Patientenverfügung
Als relevante Daten werden der Name, der Umfang der Vollmacht und die Daten des Vorsorgenden sowie die Daten der jeweiligen Vertrauensperson gespeichert.
Verwahrt wird jedoch keinesfalls die Vorsorgeurkunde selbst. Diese sollte ja auch am besten im Besitz der Vertreuensperson sein, um sich gegenüber Ärzten, Behörden oder Banken ausweisen zu können. Genauso ersetzt die Registrierung auch nicht die Erteilung der Vollmacht selbst. Um schwierige rechtliche Fragen beim Abfassen einer Vorsorgeurkunde zu klären, empfiehlt es sich meist einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Oft bedarf die Vorsorgeurkunde für ihre Wirksamkeit auch der notariellen Form.
Bei Registrierung wird dem Vorsorgenden eine scheckkartengroße Karte ("ZVR-Card") erteilt, mit der auf die Vorsorgeurkunde und die Vertrauensperson oder Vertrauenspersonen hingewiesen wird.
Die Registrierungsgebühr beträgt durchschnittlich 13 Euro. Die Bundesnotarkammer hat eine kostenlose Service-Hotline unter Telefon 0800-3550500 eingerichtet (Mo - Do 7:00 bis 17:00 Uhr, freitags 7:00 bis 13:00 Uhr). Das Zentrale Vorsorgeregister wird im Bedarfsfall höchstwahrscheinlich vom zuständigen Gericht auch tatsächlich abgefragt. Private Dienstleister, die entsprechende Registrierungen gegen Entgelt anbieten, werden vom zuständigen Gericht dagegen nicht kontaktiert.
Information des Bevollmächtigten
Die ausgewählte Vertrauensperson wird nach Registrierung schriftlich benachrichtigt und über die sie betreffenden gespeicherten Daten informiert. Dies dient dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es erfolgt dabei ein Hinweis darauf, dass ein Anspruch auf Löschung der Daten besteht. Allerdings werden auch die Daten des Vollmachtgebers mitgeteilt, damit der Bevollmächtigte weiß, von wem er ausgewählt wurde. Es macht daher Sinn, den Bevollmächtigten über den gesamten Vorgang vorab zu informieren.
Rechtswirkungen einer Registrierung
Die Eintragung der Vorsorgeurkunde im Register ersetzt in keiner Weise die Erteilung der Vollmacht selbst. Bestehen und Umfang der Vollmacht sind von der Registrierung absolut unabhängig. Genauso wird auch bei Registrierung keine inhaltliche Überprüfung vorgenommen und mit der Registrierung kein Rechtsscheinstatbestand geschaffen.