Volksentscheid gegen den Young-Plan
Das Volksbegehren und der Volksentscheid gegen den Young-Plan waren ein Versuch zur Volksgesetzgebung in der Weimarer Republik. 1929 initiierten rechte Parteien und Organisationen eine Kampagne, mit der sie die Einigung der Regierung Müller mit den ehemaligen Gegnern des Ersten Weltkriegs über die Höhe und Bedingungen der Reparationszahlungen im Young-Plan rückgängig machen wollten. Zur Entscheidung gestellt wurde das sogenannte Freiheitsgesetz, das im Grunde auf die Gesamtrevision des Versailler Vertrages hinauslief und den Mitgliedern der Reichsregierung Landesverrat unterstellte. Zum ersten Mal agierte die eher traditionelle Rechte wie die DNVP zusammen mit der NSDAP. Volksbegehren und Volksentscheid scheiterten deutlich. Umstritten ist in der Forschung die Bedeutung, die sie für den Aufstieg der Partei Adolf Hitlers hatten.

Young-Plan

Zu den innenpolitisch belastendsten Problemen der Weimarer Republik gehörten die Reparationszahlungen, die das Deutsche Reich als Folge seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg zu leisten hatte. Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland in Artikel 231 zur Reparationszahlung. Über die Höhe dieser Zahlungen, die erstmals 1921 im Londoner Zahlungsplan auf 132 Milliarden Goldmark festgelegt worden war, gab es immer wieder außenpolitischen Streit zwischen Deutschland und den Siegermächten. Als Deutschland 1923 seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam, besetzten französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet, was in hohen Maß zur Hyperinflation beitrug. Internationale Sachverständigenkommissionen untersuchten 1924 die deutsche Wirtschaftskraft und erarbeiteten Vorschläge für die Zahlung der Reparationen. Ergebnisse waren der Dawes-Plan und das Londoner Abkommen von 1924, das erstmals zu regelmäßigen deutschen Zahlungen führte. Zur, wie man meinte, endgültigen Klärung der Reparationsfrage wurde von Februar bis Juni 1929 in Paris von einer weiteren internationalen Expertenkommission der Young-Plan entworfen. International beschlossen wurde er auf zwei Konferenzen auf Regierungsebene im August 1929 und Januar 1930 in Den Haag. Die Höhe der deutschen Reparationsschuld wurde auf umgerechnet 36 Milliarden Reichsmark gesenkt. Die jährlichen Zahlungen waren geringer als im Dawesplan, allerdings sollten sie bis 1988 laufen. Vorteilhaft für Deutschland war, dass die Reparationskommission und alle internationalen wirtschaftlichen Kontrollen wegfielen, wodurch das Land ein großes Stück seiner Souveränität zurück bekam. Außerdem sollte bei Annahme des Planes das von alliierten Truppen seit 1920 besetzte Rheinland vorzeitig geräumt werden.[1] Der Young-Plan gilt als der letzte Erfolg der Verständigungspolitik von Außenminister Gustav Stresemann (DVP), der noch vor seiner endgültigen Verabschiedung am 3. Oktober 1929 verstarb.
Gründung des Reichsausschuss
Ein großer Teil Öffentlichkeit war entsetzt über die lange Laufzeit und die Gesamthöhe der Zahlungen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hatte: Die Summe aller jährlichen Zahlungen nach dem Young-Plan addierte sich auf 115 Milliarden Reichsmark – angesichts der Tatsache, dass die gesamten Reichseinnahmen sich im Haushaltsjahr 1929/30 auf 7,73 Milliarden Reichsmark beliefen,[2] erschien diese Zahl sehr hoch.
In der Öffentlichkeit traten vor allem Vertreter der Landwirtschaft und der Schwerindustrie gegen die Pläne auf. Der Reichsausschuß der Deutschen Landwirtschaft bezeichnete den Plan als wirtschaftlich unannehmbar. Der Langnamverein verabschiedete eine Resolution mit der Behauptung, der Young-Plan bürde der deutschen Wirtschaft „untragbare Lasen“ auf.[3] Alfred Hugenberg, Industrieller und Vorsitzender der DNVP, hatte die Partei nach den Verlusten bei der Reichstagswahl von 1928 auf einen radikalen Kurs gegen die Weimarer Republik geführt.[4] Er trieb im Juni 1929 die Gründung eines „Reichsausschußes für das deutsche Volksbegehren gegen den Young-Plan und die Kriegsschuldlüge“ voran. Dabei wurde auch die NSDAP eingebunden, obwohl diese eigentlich als grundsätzlicher Gegner der Demokratie gegen eine Volksgesetzgebung war.[5]
Im Juli hielt der Ausschuss eine erste Sitzung ab. Daran nahmen teil: Heinrich Claß (Alldeutscher Verband), Franz Seldte, Theodor Duesterberg (beide Stahlhelm), Rüdiger von der Goltz (Vereinigte Vaterländische Verbände), Martin Schiele (DNVP), Karl Hepp (DVP) (beide für den Reichslandbund) und Adolf Hitler (NSDAP). Am Reichsausschuss beteiligten sich weitere Personen, darunter die Schwerindustriellen Fritz Thyssen und Albert Vögler. Letzter hatte an den Expertenberatungen in Paris teilgenommen, war aber aus Protest zurückgetreten. Das Ziel war nicht nur die Verhinderung des Young-Plans, sondern man zielte von vornherein auf den Sturz der sozialdemokratisch geführten Regierung Müller und Neuwahlen ab. Das Vorgehen traf auch im eher konservativen Lager nicht auf ungeteilte Zustimmung. Paul Reusch, einer der führenden Köpfe der Ruhrlade, nannte das Volksbegehren eine „große Dummheit“, unterstützte aber selbst wie auch andere Vertreter der Ruhrindustrie den Stahlhelm.[6]
Die Reichsregierung sah sich durch die anhaltenden Verhandlungen in Den Haag gezwungen, zunächst zurückhaltend zu agieren. Die Lage der Großen Koalition war zu dieser Zeit ohnehin schwierig. Die Reichsfinanzreform war gescheitert und die Flügelparteien SPD und DVP befanden sich in einem Dauerstreit über die Reform der Arbeitslosenversicherung.[7] Sie überließ das Feld damit der Agitation der Gegner des Young-Plans. Erst nach der ersten Konferenz in Den Haag im August 1929 begann die Regierung, dagegen zu halten. Sie setzte dabei die Reichszentrale für den Heimatdienst (dies war ein Vorläufer der Bundeszentrale für politische Bildung) ein und baute daneben ein spezielles Pressebüro auf. Angesichts der starken Stellung der Presse des Hugenberg-Konzerns konnte dies nur bedingt erfolgreich sein.
„Freiheitsgesetz“
Die politische Rechte bediente sich mit dem Instrument des Volksbegehrens und des anschließenden Volksentscheides, den besonders fortschrittlichen plebiszitären Elementen der Reichsverfassung. Nach deren Artikel 73 war ein Volksbegehren erfolgreich, wenn wenigstens 10 % der Stimmberechtigten zustimmten. Volksbegehren auf Reichsebene hatte es zuvor erst zweimal gegeben, beide Male auf Initiative der KPD: 1926 hatte sie die Fürstenenteignung durchsetzen wollen, 1928 war es ihr darum gegangen, den Bau des Panzerkreuzers A zu verhindern. Beide Male war das angestrebte Ziel nicht erreicht worden.
Am 28. September 1929 reichte der Reichsausschuss beim Reichsinnenministerium einen Gesetzentwurf ein, der durch die Befragung des Volkes gebilligt werden sollte. An der Erarbeitung war neben dem rechten Flügel der DNVP um Hugenberg auch die NSDAP beteiligt. Reichsinnenminister Carl Severing (SPD) ließ den Antrag trotz Bedenken aus dem eigenen Haus zu, weil er annahm, dass eine Verweigerung der Rechten nur in die Hände spielen würde und er von einem Scheitern des Volksbegehrens ausging.[5] Der Entwurf hatte den Titel: „Gesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes.“ In der prägnanten Kurzform wurde es propagandistisch „Freiheitsgesetz“ genannt.
Der Entwurf gliederte sich in fünf Paragraphen und ging über die Reparationsfragen im engenen Sinn hinaus.
- § 1 lehnte die Anerkennung der Kriegsschuld ab.
- § 2 forderte die Außerkraftsetztung des entsprechenden Artikels 231 im Vertrag von Versailles
- § 3 lehnte die Übernahme neuer Reparationsverpflichtungen ab.
- § 4 war besonders spektakulär. Dort hieß es: „Reichskanzler und Reichsminister und deren Bevollmächtigte, die entgegen der Vorschrift des § 3 Verträge mit auswärtigen Mächten zeichnen, unterliegen dem in § 92 Nr. 3 StGB vorgesehenen Strafen.“ Gemeint war hier Landesverrat, der mit nicht weniger als zwei Jahren Zuchthaus bestraft wurde.[8][9]
In einem ersten Entwurf hatte das Gesetz auch Reichspräsident Paul von Hindenburg bedroht. Dieser setzte durch, dass die Strafandrohung nicht für das Staatsoberhaupt gelte.[10] Indirekt richtete sich die Formulierung weiterhin auch gegen Hindenburg. Der Reichspräsident weigerte sich, die Ziele der Kampagne zu unterstützen. Daraufhin richtete sich die Propaganda des Hugenbergkonzerns auch gegen das Staatsoberhaupt. Hindenburg wurde als senil bezeichnet und behauptet er sei ein willenloses Werkzeug der Linken.[11]
Weg zum Volksbegehren

Die Frist, in der sich die Wähler in die entsprechenden Listen eintragen konnten, dauerte vom 16. bis 29. Oktober 1929. Die Reichsregierung wandte erhebliche Geldsummen für die Gegenpropaganda auf. Auch die preußische Regierung beteiligte sich daran.[12] Neben Reden und Printmedien wurden für die Gegenpropaganda auch der Rundfunk und der Film genutzt. Insbesondere die Nutzung des Rundfunks, der zwar staatlich gelenkt aber bislang relativ unpolitisch war, stieß auch im Lager der Regierungsanhänger auf Kritik. Dagegen sah Reichsinnenminister Severing im Radio ein entscheidendes Propagandainstrument.[13]
Preußischen Beamten war die Teilnahme am Volksbegehren verboten, bei Zuwiderhandeln drohten Disziplinarstrafen. Dagegen klagte die DNVP. Der preußische Staatsgerichtshof lehnte den Antrag zunächst ab. In der endgültigen Entscheidung, die erst nach der Wahl erging, erkannte das Gericht das Recht der Beamten an, sich an einem ordnungsgemäßen Volksbegehren zu beteiligen. Nur aktives Eintreten für die Ziele könnte als Dienstvergehen aufgefasst werden.[14]
Die Parteien der Großen Koalition hielten sich vergleichsweise zurück. Am stärksten kämpfte noch die DVP, die Partei des verstorbenen Stresemann, gegen das Volksbegehren.[15] Kurz vor seinem Tod hatte dieser vor dem Hintergrund des bevorstehenden Volksbegehrens eine Zusammenarbeit von DVP und der von Hugenberg geführten DNVP ausgeschlossen. Damit verengte sich aber auch der politische Spielraum der Partei: „Ich sehe, dass wir mit den Linken gehen müssen, weil Teile von rechts in Deutschland verrückt geworden sind.“[16]
Auf der anderen Seite warben die Rechtsparteien mit einer zügellosen Propaganda für die Teilnahme am Volksbegehren. Wirkungsvoll war die Parole: „Bis zur dritten Generation müsst ihr fronen.“[17] Sie stützten sich dabei neben den üblichen Werbemitteln wie Plakaten und Flugblättern vor allem auf die Presse des Hugenbergkonzers. Relativ neu war der Einsatz von Werbefilmen im Kino für die politische Propaganda.[15]
Dahinter blieben die Bemühungen der Regierung zurück, die sich auch aus außenpolitischen Gründen zurückhaltend verhalten musste. Am deutlichsten positionierte sich Severing, so dass von der Öffentlichkeit der Streit um das Volksbegehren als Kampf zwischen Severing und Hugenberg angesehen wurde. Severing initiierte etwa einen öffentlichen Aufruf,[18] dieser trug den Titel „An das deutsche Volk.“ Darin wurde der Inhalt des Volksbegehrens als „Versuch schlimmster Volksverhetzung“ bezeichnet. Er bekannte sich zur Republik und zur Verständigungspolitik Stresemanns.[19] Unterzeichnet wurde der Aufruf von einflussreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Darunter waren Hjalmar Schacht, Robert Bosch, Albert Einstein, Max Planck, Gerhart Hauptmann oder Thomas Mann. Allerdings verweigerten weitere Persönlichkeiten ihre Unterschrift.
Insbesondere die NSDAP trieb ihre Position während der Zeit bis zum Volksgehren bis ins Extreme. Auf dem Reichsparteitag von 1929 führte sie den Begriff des „Undeutschen“ ein. „Das Volksbegehren schafft (…) zwei Kategorien [von Menschen]; die eine, die an eine deutsche Zukunft glaubt, die Deutschen, und die anderen, die aus irgendwelchen Gründen dagegen ist, die Undeutschen.“[20] Die extremen Positionen der NSDAP, aber auch Hugenbergs führten zu Konflikten innerhalb des Reichsausschusses selbst. Auch in der DNVP gab es erhebliche Kräfte, die der Sache zunehmend skeptisch gegenüber standen. Teile der ursprünglichen Unterstützer wie Landbund und Landvolk wandten sich ab. Auch der Jungdeutsche Orden und selbst führende Mitglieder der früheren Freikorps lehnten das Volksbegehren ab. Kapitän Hermann Ehrhardt bezeichnete das Vorgehen als „einen unsinnigen Streich,“ der sich letztlich für das nationale Lager als kontraproduktiv erweisen müsste.[20]
Nach dem Ende der Eintragungsfrist am 29. Oktober hatte sich nur 10,02 % der Wahlberechtigten, also 0,2 % mehr als für den Erfolg des Volksbegehrens nötig gewesen sind, in die Listen eingetragen. Am erfolgreichsten war der Reichsausschuss im Osten Deutschlands. Allein auf Pommern, Ostpreußen und Mecklenburg entfielen drei Viertel aller Stimmen.
Weg zum Volksentscheid
Gemäß den Bestimmungen der Verfassung wurde der Gesetzentwurf im Reichstag beraten, der ihn mit großer Mehrheit in zweiter Lesung am 30. November ablehnte. Während der Debatte im Parlament machte ein Vertreter der NSDAP deutlich, dass es der Partei mit der Beteiligung am Volksbegehren um die „Beseitigung des Systems auf legalem Wege“ ging.[14] Hugenberg hatte in der Abstimmung nicht alle Mitglieder der DNVP hinter sich: Von 72 Fraktionsmitgliedern stimmten nur 52 mit ja. Seine innerparteilichen Kritiker um den Fraktionsvorsitzenden Kuno von Westarp warfen Hugenberg vor, seine Politik verschärfe die Gegensätze und mache eine Zusammenarbeit mit anderen bürgerlichen Parteien unmöglich; die Strafandrohung im Freiheitsgesetz spanne die Partei „an den Wagen der Nationalsozialisten“, deren Agitationsmethoden man ebenso ablehne wie ihre sozial- und wirtschaftspolitischen Forderungen.[21] In der Folge ging Hugenberg scharf gegen die Abweichler vor, was zu einer Spaltung der Fraktion beitrug. Westarp trat zurück, einige Abweichler gründeten die „Deutschnationale Arbeitsgemeinschaft“. Aus dieser ging die Konservative Volkspartei hervor.[22]
Die Initiatoren beantragten nun einen Volksentscheid, der am 22. Dezember 1929 stattfinden sollte. Die Reichsregierung hatte den Termin bewusst auf diesen letzten verkaufsoffenen Sonntag vor Weihnachten gelegt, um die Zahl der Abstimmenden niedrig zu halten. Die Träger des Verfahrens verstärkten ihre Propaganda erneut. Dabei konnten sie auch das erwähnte Staatsgerichtsurteil zur Beteiligung von Beamten und regierungskritische Äußerungen von Reichsbankpräsident Schacht ausnutzen. Dagegen thematisierten die Gegner des Volksentscheides die Angelegenheit kaum.[14]
Da mit der Annahme des Gesetzentwurfs Verfassungsänderungen verbunden gewesen wären, hätte er der Zustimmung von mehr als 50 % der Wähler bedurft. Das Ergebnis erbrachte aber nur 13,8 % und damit wenig mehr Zustimmung als beim Volksbegehren. Damit war das offizielle Ziel der Kampagne der Rechtsparteien gescheitert. Allerdings gab es dabei regionale Unterschiede. In immerhin 9 der 35 Großwahlkreise stimmte jeweils mehr als ein Fünftel der Wähler dem Gesetzentwurf zu.[22] Am 12. März ratifizierte der Reichstag mit 270 zu 192 Stimmen den Young-Plan.
Bedeutung für den Aufstieg der NSDAP
Im Rückblick erscheint die NSDAP als eigentlicher Gewinner. Es war ihr mit dem Teilnahme im Reichsausschuss gelungen, die bisherige politische Isolation aufzubrechen. Zum ersten Mal seit 1923 spielte Hitler eine nennenswerte Rolle in der deutschen Politik.[23] Danach argumentiert ein beträchtlicher Teil der Forschung, dass Hitler für die bürgerliche politische Rechte mit der Teilnahme bündnisfähig geworden wäre. Während der Kampagne und danach seien der NSDAP von Seiten der Industrie hohe Geldmittel zugeflossen, die erheblichen Anteil am Erfolg der Partei bei der Reichstagswahl von 1930 gehabt hätten.[24] Auch soll nun die Hugenbergpresse Hitler zur Verfügung gestanden haben.[25] Allerdings ist die Wirkung der Kampagne für den Aufstieg der NSDAP umstritten. Insbesondere Otmar Jung warnte vor einer Überschätzung. Die Teilnahme am Volksbegehren spielte danach für sich genommen für den Aufstieg der NSDAP nur eine geringe Rolle. Mit der Teilnahme am Reichsausschuss wären danach für die Partei nur wenig Geld oder zusätzliche Propagandamöglichkeiten verbunden gewesen.[26] Dies sehen andere nicht so eindeutig.[27] Nach Eberhard Kolb konnte die NSDAP durchaus auf die Finanzmittel des Reichsausschusses zurück greifen, die es etwa erlaubten, 1929 den bislang größten Parteitag mit 200.000 Teilnehmern auszurichten und 20.000 SA-Männer einheitlich zu uniformieren.[28]
Ergebnisse
Stimmkreis [29] | Eintragungen Volksbegehren in % | Zustimmung Volksentscheid in % der Berechtigten |
---|---|---|
Deutsches Reich | 10,2 | 13,8 |
Ostpreußen | 23,9 | 26,6 |
Berlin | 6,2 | 8,3 |
Potsdam I | 10,2 | 13,8 |
Potsdam II | 15 | 18 |
Frankfurt an der Oder | 19,1 | 24,4 |
Pommern | 32,9 | 33,1 |
Breslau | 13,3 | 17,6 |
Liegnitz | 13,9 | 19,1 |
Oppeln | 7,5 | 11,6 |
Magdeburg | 16,6 | 21,1 |
Merseburg | 18,6 | 23,9 |
Thüringen | 16,4 | 23,7 |
Schleswig-Holstein | 13,5 | 17,9 |
Weser-Ems | 11,7 | 16,7 |
Ost-Hannover | 19,8 | 26,0 |
Süd-Hannover-Braunschweig | 11 | 16,2 |
Westfalen-Nord | 3,9 | 6,6 |
Westfalen-Süd | 3,2 | 5,5 |
Hessen-Nassau | 5,5 | 10,1 |
Köln-Aachen | 1,3 | 2,3 |
Koblenz-Trier | 1,3 | 5,0 |
Düsseldorf-Ost | 2,0 | 3,1 |
Düsseldorf-West | 3,2 | 5,5 |
Oberbayern-Schwaben | 4,3 | 8,0 |
Niederbayern | 2,5 | 4,4 |
Franken | 13,3 | 19,2 |
Pfalz | 2,8 | 5,4 |
Dresden-Bautzen | 9,4 | 15,3 |
Leipzig | 9,0 | 13,0 |
Chemnitz-Zwickau | 15,9 | 20,5 |
Württemberg | 6,4 | 11,6 |
Baden | 2,2 | 5,5 |
Hessen-Darmstadt | 3,0 | 8,4 |
Hamburg | 4,0 | 5,1 |
Mecklenburg | 20,9 | 25,4 |
Einzelnachweise
- ↑ Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. München 2002, S. 121.
- ↑ Harold James, Deutschland in der Weltwirtschaftskrise 1924–1936, DVA, Stuttgrat 1988, S. 64.
- ↑ Heinrich August Winkler: Der Schein der Normalität. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1924 bis 1930. Berlin 1985.
- ↑ Hanns-Jürgen Wiegand: Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 2006, S. 89.
- ↑ a b Hanns-Jürgen Wiegand: Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 2006, S. 90.
- ↑ Gerhard Schulz: Zwischen Demokratie und Diktatur. Bd. 2: Deutschland am Vorabend der Großen Krise. Berlin/New York 1987, S. 422.
- ↑ Gerhard Schulz: Zwischen Demokratie und Diktatur. Bd. 2: Deutschland am Vorabend der Großen Krise. Berlin/New York 1987, S. 422 f.
- ↑ Text abgedruckt bei Wolfgang Michalka und Gottfried Niedhart (Hrsg.), Die ungeliebte Republik. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik Weimars 1918–1933, dtv, München 1980, S. 263.
- ↑ Vgl. Erklärung des Reichsausschusses für das Volksbegehren vom 11. September 1929
- ↑ Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806–1933, München 2000, S. 481 f.
- ↑ Jesko von Hoegen: Der Held von Tannenberg: Genese und Funktion des Hindenburg-Mythos. Köln 2007, S. 311 f.
- ↑ Vgl. Matthias Lau: Pressepolitik als Chance. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit in den Ländern der Weimarer Republik. Wiesbaden 2003, S. 310 ff.
- ↑ Vgl. zur Position Severings: Thomas Alexander: Carl Severing. Sozialdemokrat aus Westfalen mit preußischen Tugenden. Westfalen-Verlag, Bielefeld 1992, S. 171 f.
- ↑ a b c Hanns-Jürgen Wiegand: Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 2006, S. 92.
- ↑ a b Hanns-Jürgen Wiegand: Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 2006, S. 91.
- ↑ Marie-Luise Recker: Parlamentarismus in Europa: Deutschland, England und Frankreich im Vergleich. München 2004, S. 58.
- ↑ Vgl. ein Plakat des Reichsausschusses
- ↑ Thomas Alexander: Carl Severing. Sozialdemokrat aus Westfalen mit preußischen Tugenden. Westfalen-Verlag, Bielefeld 1992, S. 172.
- ↑ Joachim Scholtyseck: Robert Bosch und der liberale Widerstand gegen Hitler: 1933 bis 1945. München 2009, S. 81.
- ↑ a b Gerhard Schulz: Zwischen Demokratie und Diktatur. Bd. 2: Deutschland am Vorabend der Großen Krise. Berlin/New York 1987, S. 425.
- ↑ Friedrich Freiherr Hiller von Gaertringen, Die Deutschnationale Volkspartei, in: Erich Matthias und Rudolf Morsey (Hrsg.), Das Ende der Parteien 1933. Darstellungen und Dokumente. Taschenbuchausgabe, Droste, Düsseldorf 1984, S. 549.
- ↑ a b Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806–1933, München 2000, S. 482.
- ↑ Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. München 2002, S. 122.
- ↑ Vgl. etwa Kurt Bauer: Nationalsozialismus. Wien [u. a.] 2008, S. 135.
- ↑ Otmar Jung: Plebiszitärer Durchbruch 1929? Zur Bedeutung von Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan für die NSDAP. In: Geschichte und Gesellschaft Heft 4 1989, S. 489 f.
- ↑ Otmar Jung: Plebiszitärer Durchbruch 1929? Zur Bedeutung von Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan für die NSDAP. In: Geschichte und Gesellschaft 4 (1989), S. 509 f.
- ↑ Vgl. zur Forschung Andreas Wirsching: Die Weimarer Republik in ihrer inneren Entwicklung. München 2000, S. 58.
- ↑ Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. München 2002, passim.
- ↑ Zahlen nach Wahlen in Deutschland
Literatur
- Volker R. Berghahn: Das Volksbegehren gegen den Young-Plan und die Ursprünge des Präsidialregimes 1928–1930. In: D. Stegmann u. a. (Hrsg.): Industrielle Gesellschaft und politisches System. Beiträge zur politischen Sozialgeschichte. Bonn 1978, S. 431–446.
- Otmar Jung: Plebiszitärer Durchbruch 1929? Zur Bedeutung von Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan für die NSDAP. In: Geschichte und Gesellschaft Heft 4 1989 S.489-510
- Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. München 2002.
- Doris Pfleiderer: Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan. In: Archivnachrichten 35/2007 (PDF).
- Gerhard Schulz: Zwischen Demokratie und Diktatur. Bd. 2: Deutschland am Vorabend der Großen Krise. Berlin/New York 1987.
- Hanns-Jürgen Wiegand: Direktdemokrantische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 2006.