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Promotion (Doktor)

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Die Promotion ist eine akademische Prüfung, die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist. In Deutschland ist sie eine Voraussetzung für die Habilitation oder für die Beschäftigung als Juniorprofessor.

Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen. Im Gegensatz dazu weist die nach der Promotion mögliche Habilitation die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.

Promotionsverfahren

Allgemeines

Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat, das ist eine wissenschaftliche Textarbeit, die eigenständig erbrachte, originelle Forschungsleistungen dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation). Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; meist ist der Doktorand allerdings erst berechtigt, den Doktortitel zu führen, nachdem er die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat.

Ablauf

  1. Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
  2. Wahl eines Betreuers ("Doktorvater oder Doktormutter"),
  3. Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
  4. Annahme als Promotionsstudent,
  5. Anfertigung der Dissertation. Dies nimmt in der Regel zwei bis fünf Jahre in Anspruch. Das fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Textseiten. In dieser Zeit sind unter Umständen:
    • Doktorandenseminare ("Oberseminare") zu besuchen,
    • Fachpublikationen zu veröffentlichen.
  6. Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
  7. Verteidigung (Disputation) oder Rigorosum,
  8. Vorbereitung der Doktorarbeit zur Publikation,
  9. Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei theologischen Arbeiten muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. 'Nichts steht im Weg']),
  10. Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.

Bewertung

Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt häufig mit lateinischen Noten:

  • summa cum laude 'mit höchstem Lob'
  • magna cum laude 'mit großem Lob'
  • cum laude 'mit Lob'
  • rite 'ausreichend'

Zusätzlich kann die Arbeit ein Prädikat erhalten. Auch hierfür gibt es lateinische Noten:

  • opus eximium 'außerordentliche Arbeit' (wird selten vergeben und ist auch in manchen Promotionsordnungen nicht vorgesehen)
  • opus valde laudabile 'sehr gute [lobenswerte] Arbeit'
  • opus laudabile 'gute [lobenswerte] Arbeit'