Gut (Familienname)
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Das Substantiv "Gut" (bzw. das Adjektiv "gut"), etymologisch verwandt mit "Gatte", "Gatter" und "Gitter" (= Passendes, Gefügiges), bezeichnet
- juristisches Gut: einen materiellen, für jemandes "Hab und Gut" bestimmten Wertgegenstand - siehe etwa "Gütergemeinschaft" und "Gütertrennung" in der Ehe; besonders auch der Grund und Boden eines "Gutsbesitzers"
- Gut: Bezeichnung für einen landwirtschaftlichen Betrieb, siehe Gutshof
- ökonomisches Gut: Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, siehe auch Waren
- Gutes (philosophisch): einen ideellen (ästhetischen, religiösen, vor allem moralischen) Wert, im Idealfall: das "höchste Gut"
- in der Seemannssprache: die Gesamtheit der Taue und Seile in der Takelage eines Schiffes. Man unterscheidet zwischem stehendem Gut und Laufendem Gut
Siehe auch: GUT (grand unified theory).