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Gut (Familienname)

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Das Substantiv "Gut" (bzw. das Adjektiv "gut"), etymologisch verwandt mit "Gatte", "Gatter" und "Gitter" (= Passendes, Gefügiges), bezeichnet

  • juristisches Gut: einen materiellen, für jemandes "Hab und Gut" bestimmten Wertgegenstand - siehe etwa "Gütergemeinschaft" und "Gütertrennung" in der Ehe; besonders auch der Grund und Boden eines "Gutsbesitzers"

Siehe auch: GUT (grand unified theory).

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