Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
Medizinische Tauglichkeit muss in vielen Betätigungsfeldern durch ein ärztliches Gutachten attestiert werden. Dies kann unter verschiedenen Gesichtspunkten geschehen. Während es z.B. im Schuldienst bei Lehrern darauf ankommt, dass sie keine Verbreiter von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose werden, kommt es bei Piloten eher auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.
Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Fliegerarzt, (Facharzt mit Zusatzbezeichnung Flugmedizin) für Verkehrs- und Freizeitpiloten werden verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. Es wird in der Regel eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Ein (Belastungs-) EKG wird nur bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung gemacht. Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien auch, ein Augenärztliches Gutachten gefordert sowie eine HNO-Untersuchung, die auch der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Maßgeblich hierfür ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3, die in Deutschland - ebenso wie in vielen anderen Ländern - auch für Privatpiloten übernommen wurde.
Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses / der Flugmed. Tauglichkeitsuntersuchung
Klasse 1 (für Berufspiloten): bis 40 Jahre - 12 Monate, ab 40 Jahre - 6 Monate
Klasse 2 (für Privatpiloten): bis 30 Jahre - 60 Monate, bis 50 Jahre - 24 Monate, ab 50 Jahre - 12 Monate
Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit
Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1) dürfen auf beiden Augen max. +/-3 Dioptrien Kurzichtigkeit vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es 5 Dioptrien. Für die regelmäßigen Nachuntersuchungen gilt ein Limit von 8 Dioptrien. Werden zum Beispiel diese Kriterien nicht erfüllt, kann ein Klasse-1 Fliegerarzt Auflagen erteilen, ggfs. muss auch mit dauernder Untauglichkeit gerechnet werden. Die früher üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z.B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird.
Farbsehschwäche kkann zu Auflagen oder, bei besonders starker, Ausprägung, zu Nichttauglichkeit führen. Dies ist aber immer immer Einzelfall zu entscheiden.