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Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

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Medizinische Tauglichkeit muss in vielen Betätigungsfeldern durch ein ärztliches Gutachten attestiert werden. Dies kann unter verschiedenen Gesichtspunkten geschehen. Während es z.B. im Schuldienst bei Lehrern darauf ankommt, dass sie keine Verbreiter von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose werden, kommt es bei Piloten eher auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

In einer ärztlichen Untersuchung für Verkehrs- und Freizeitpiloten werden verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. Es wird in der Regel eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Ein (Belastungs-) EKG wird nur bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung gemacht. Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien auch, ein Augenärztliches Gutachten gefordert sowie eine HNO-Untersuchung, die auch der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Maßgeblich hierfür ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3, die in Deutschland - ebenso wie in vielen anderen Ländern - auch für Privatpiloten übernommen wurde.

Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses / der Flugmed. Tauglichkeitsuntersuchung

Klasse 1 (für Berufspiloten): bis 40 Jahre - 12 Monate, ab 40 Jahre - 6 Monate

Klasse 2 (für Privatpiloten): bis 30 Jahre - 60 Monate, bis 50 Jahre - 24 Monate, ab 50 Jahre - 12 Monate

Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit

Beu der Erstuntersuchung (Klasse 1) dürfen auf beiden Augen max. 3 Dioptrien Kurzichtigkeit vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es 5 Dioptrien. Für die regelmäßigen Nachuntersuch [] ungen gilt ein Limit von 8 Dioptrien. Theoretisch mögliche Sondergenehmigungen bringen Kosten von 1000 bis 2000 Euro mit sich, und werden meist nur mit Auflagen erteilt.

Farbenblindheit ist in Deutschland in der Regel ein Grund zur Nichterteilung.

[1] Umfassende Tabelle zum Thema.

Kritik

Die medizinischen Bestimmungen der JAR-FCL, die ursprünglich für Berufspiloten entwickelt wurden, werden nur in wenigen Ländern so rigoros auf Privatpiloten angewendet wie in Deutschland. So ist z.B. in den USA bei einer Kurzsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien lediglich eine augenärztliche Untersuchung verpflichtend, die Erkrankungen des Auges (neben der Sehschwäche) ausschliesst.

siehe auch

Fliegerarzt | Pilot

JAR-FCL-Vorschrift zur Sehfähigkeit und Flugtauglichkeit [2]

[3] Website mit sehr kritischen Positionen zur Anwendung der JAR-FCL in D.