Umweltstatistikgesetz
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Das Umweltstatistikgesetz (Gesetz über Umweltstatistiken, UStatG) vom 20. August 2005 (vormals 21. September 1994) bildet in der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Bundesstatistiken zum Zwecke der Umweltpolitik.
Im Rahmen des Umweltstatistikgesetzes können folgende statistische Abfragen erhoben werden:
- Daten zu Abfallentsorgung (§§ 3, 4, 5 und 6),
- Daten zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (§§ 7, 8 und 9),
- Daten zu bestimmten ozonschichtschädigenden und klimawirksamen Stoffen (§ 10),
Eine Verordnungsermächtigung für Durchführungsverordnungen enthält § 17 UStatG