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Behindertenhilfe

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Der Begriff Behindertenhilfe umfasst organisierte Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Einrichtungen bzw. Leistungsangebote der Behindertenhilfe sind beispielsweise :

  • Beratungsstellen
  • integrative Einrichtungen wie Kindergärten oder Integrationsbetriebe
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen
  • Sonderschulen
  • Fahrdienste
  • berufliche Integrationshilfen

Getragen werden diese Einrichtungen von freien Trägern, wie beispielsweise Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, Selbshilfeinitiativen, Elternvereinen oder, falls kein freier Träger für die Übernahme der entprechenden Aufgaben zur Verfügung steht, vom Staat. Finanziert werden diese Angebote in der Regel über Leistungen aus dem SGB IX (Sozialgesetzbuch).