Deutsche Gerechtigkeit
Deutsche Gerechtigkeit ist ein Buch des Autors und Journalisten Roman Grafe, in dem dieser die Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber aufarbeitet. Das Buch erschien erstmals 2004 im Siedler Verlag. Einzelne Inhalte waren zeitweise verboten.
Geschichte des Buchverbots
In seinem Buch, dessen 1. Auflage ohne Personenregister erschien, erwähnt Grafe auf Seite 306, den Namen eines ehemaligen Politoffizier der DDR-Grenztruppen (Grenzregiment 33). Der Offizier strengte eine Klage gegen den Verfasser an. Er berief sich dabei auf den Schutz seiner Anonymität und argumentiert, es gebe kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens.
Der Prozessbeobachter der Südthüringer Zeitung schreibt: Bei dem Termin „vor dem Landgericht Berlin am 8. Dezember 2005 trat der Rechtsanwalt des Klägers auf, als sei er persönlich beleidigt worden. Sein Mandant sei ein unbescholtener Bürger, dem man seine DDR-Biografie vorwerfe. Während Leute aus dem Westen, die im gleichen Alter mit Eisenstangen auf die Staatsmacht losgegangen seien, heute problemlos hohe Ämter in der Justiz bekleiden dürften, greife man seinen Mandanten für harmlose FDJ-Arbeit mit Jugendlichen an.“[1]
Mit Urteil vom 2. Februar 2006 untersagte das Landgericht Berlin Roman Grafe und dem Siedler Verlag die weitere Verbreitung des Buches Deutsche Gerechtigkeit in der ursprünglichen Fassung.
Im Dezember 2006 veröffentlichte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) einen Aufruf zahlreicher Prominenter, in dem diese gegen ein Verbot des Buches protestieren. „Moralische Mitschuld“, so ihr Vorwurf, dürfe nicht mehr benannt werden. „Die Hintermänner der verurteilten Täter, die ideologischen Scharfmacher und ihre im vereinten Deutschland fortgesetzten Karrieren“ stünden außerhalb jeder Kritik. Zu den Unterzeichnern gehören Wolf Biermann und Erich Loest, aber auch etliche Wissenschaftler, Juristen und Polizeibeamte. Unter anderem haben auch die Richter Hansgeorg Bräutigam (Vorsitzender Richter im Honecker-Prozess) und Friedrich-Karl Föhrig (Vorsitzender Richter im Grenztruppen-Prozess) den Aufruf, der später von der Robert-Havemann-Gesellschaft übernommen wurde, unterschrieben.[2]
Im März 2007 wurde das Urteil in der Berufung vom Kammergericht Berlin aufgehoben.[3] Die Begründung des Gerichts lautet: „Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hat in diesem Fall Vorrang vor dem Anonymitätsinteresse des Klägers.“[4] Revision wurde nicht zugelassen.
Der Bundesgerichtshof lehnte im September 2007 eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab. In dem Rechtsstreit wurde Hüber von der Gewerkschaft der Polizei finanziell unterstützt.[5]
Weblinks
- Roman Grafe: „Eine deutsche Karriere und ein Justiz-Albtraum“, Süddeutsche Zeitung, 24. Oktober 2007.
Einzelnachweise
- ↑ „Ex-Grenzoffizier hat kein Recht auf ungestörte Karriere“. In: Südthüringer Zeitung, 20.März 2007.
- ↑ Tilmann Lahme: „Namenlose Mitverantwortung“. In: FAZ, 5. Januar 2007.
- ↑ „Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen zulässig“, Pressemitteilung des KG Berlin (Gesch.-Nr.: 9 U 88/06 und 10 U 49/06)
- ↑ Renate Oschlies: „Politoffizier der DDR darf enttarnt werden“. In: Berliner Zeitung, 20. März 2007.
- ↑ „Früherer Politoffizier unterliegt beim BGH“. In: Süddeutsche Zeitung, 25. Oktober 2007.