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Diskussion:Vatikanische Staatsbürgerschaft

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. März 2011 um 22:42 Uhr durch Gugganij (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Gugganij in Abschnitt Neues Staatsbürgerschaftsgesetz

Staatsbürgerschaftsrecht

Habe unter anderen folgende Quelle verwendet: [1] um einen Absatz über das vatikanische Staatsbürgerschaftsrecht zu schreiben. Ich hoffe ich hab's richtig verstanden. Bitte um etwaige Korrekturen. lg Gugganij 13:42, 27. Jul 2004 (CEST)

Benedikt XVI

Für die Behauptung im zweiten Satz des folgenden Zitats wäre ein Beleg notwendig:

"Kardinäle, die ihren Wohnsitz in Rom haben, sind automatisch vatikanische Staatsbürger. So erhielt Papst Benedikt XVI. die Vatikanische Staatsbürgerschaft nicht erst mit seiner Wahl zum Papst im Jahre 2005, sondern bereits 1981, als er als Kardinal nach Rom berufen wurde."

Denn

1. hatte Ratzinger seinen Wohnsitz nach wie vor in Pentling bei Regensburg/Deutschland

2. behauptete das Bundesinnenministerium, ihm sei die vatikanische Staatsbürgerschaft erst durch die Wahl zum Papst zugekommen.

Quellen:

zu 1. http://www.papst-in-pentling.de/jcms1/index.php?option=com_magazine&func=show_article&id=7

zu 2. http://www.n24.de/politik/inland/index.php/n2005110716522600002 http://www.kirchensite.de/?myELEMENT=102882&mySID=da7f31e7c55a4d2a733af40e65dff37a

Der Wohnsitz hat nur mittelbar etwas mit der Staatsangehörigkeit zu tun. Auch ausländische Staatsangehörige können ihre Wohnsitz in Deutschland haben. Benedikt XVI. wurde 1981, damasl noch als Joseph Ratzinger nach Rom berufen und hat seitdem dort seinen "Lebensmittelpunkt". Dies ist ein Begriff aus dem deutschen Melderecht, der im wesentlichen besagt, dass der Hauptwohnsitz dort ist, wo sich das Leben der betreffenden Person schwerpunktmäßig abspielt. Somit könnte man strenggenommen, davon asugehen, dass der Wohnsitz in Pentling höchstens noch ein Nebenwohnsitz war, wobei ich alles Verständnis dafür aufbringe, dass man in dieser Situation in des Wortes allerwahrster Bedeutung nicht päpstlicher als der Papst sein will. Zur Staatsbürgerschaft: Das Päpstliche Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsgesetz vom 7. Juni 1929 ("Legge sulla cittadinanza ed il soggiorno") besagt in Kapitel 1:
CAPO I.
DELLA CITTADINANZA.
1. Sono cittandini della Città del Vaticano:
a) i Cardinali residenti nella detta Città o in Roma;
1. Bürger der Vatikanstadt sind;
a) die Kardinäle, die in der Stadt (i.e. Vatikanstadt) oder in Rom wohnen;
Dies war bei Joseph Kardinal Ratzinger ab 1981 der Fall, ohne dass dafür der Antrag auf Annahme der vatikanischen Staatsbürgerschaft erforderlich war. Quellen, die darauf hindeuten, dass dies erst mit der Wahl zum Papst geschah, sind meiner Meinung nach nicht korrekt, auch wenn sie aus dem Innenministerium stammen. --Jeremy 07:18, 7. Sep 2006 (CEST)


Vielen Dank für die Quelle und ihre Übersetzung.

Da die vatikanische Staatsbürgerschaft vom Vatikan und also nach vatikanischem Recht vergeben wird, scheint es mir auch nicht wichtig zu sein, wo nach deutschem Melderecht der Lebensmittelpunkt liegt. Da in D Mehrfachstaatlichkeit bekanntlich ja nicht gern gesehen wird, drängt sich an dieser Stelle für viele Leser wohl die Frage auf, was aus der deutschen Staastbürgerschaft des damaligen Kardinals geworden ist. Ich möchte daher vorschlagen, noch einen Satz hierzu wie folgt anzuhängen:

"Kardinäle, die ihren Wohnsitz in Rom haben, sind automatisch vatikanische Staatsbürger. So erhielt Papst Benedikt XVI. die Vatikanische Staatsbürgerschaft nicht erst mit seiner Wahl zum Papst im Jahre 2005, sondern bereits 1981, als er als Kardinal nach Rom berufen wurde. Da die Vatikanische Staatsangehörigkeit in diesem Fall per Vatikanischem Gesetz, also insbesondere ohne Antrag erfolgte, blieb auch nach Deutschem Recht die Deutsche Staatsangehörigkeit gleichzeitig erhalten."

Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht, StAR-VwV vom 13.12.2000, 25.1.3 http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Gesetze/S/StAR-VwV.html

Kardinal Ratzinger besaß definitiv einen vatikanischen Pass (also das Dokument). In einer BR-Dokumentation über ihn vor seiner Papstwahl erzählte er, das er in den aller meisten Fällen seinen deutschen Pass zeigt, da Grenzbeamten durchaus verwirrt seien, wenn sie einen auf Latein geschrieben Pass des Vatikanstaates sehen würden. --Frantisek 17:30, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Exakt, an diese Szene erinnere ich mich auch, wobei man in dem Dokumentarfilm erkennen konnte, dass der Vatikan-Pass auch noch handschriftlich ausgefüllt war... 85.178.56.148 6-I-2009 (06:06, 6. Jan. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Anzahl Staatsbürger

In Vatikanstadt ist die Rede von 110 Schweizgardisten, hier von 101. Was ist nun korrekt? --DennisK 01:11, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Neues Staatsbürgerschaftsgesetz

Am 22. Feber 2011 wurde ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz promulgiert: Legge sulla cittadinanza, la residenza e l'accesso -- Gugganij 21:42, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten