Zum Inhalt springen

Kammer (Gericht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. August 2005 um 00:39 Uhr durch Hoschi72 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Kammer ist ein Spruchkörper beim Landgericht in Zivil- und Stafsachen. Die vollständige Bezeichnung lautet - je nach Zuständigkeit - Zivilkammer oder Strafkammer.

Neben den allgemeinen Kammern können beim Landgericht auch Spezialkammern gebildet werden. Für Zivilsachen z. B. die Kammer für Handelssachen. Für Strafsachen z. B. die Wirtschafsstrafkammer, die Jugendkammer und die Staatsschutzkammer.

Die Kammern in Zivilsachen sind mit drei Richtern besetzt. Die Kammern in Strafsachen sind mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (Große Strafkamer) und in Berufungsverfahren mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen (Kleine Strafkammer) besetzt. Der innerhalb der Kammer für die Bearbeitung des Falles zuständige Richter ist der Berichterstatter.

In Berlin heißt das Oberlandesgericht Kammergericht.