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Diskussion:Ariernachweis

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.142.130.49 in Abschnitt Nachweisumfang bei "kleinem Ariernachweis"

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Abstammung durch Adoption

Wie verhielt es sich bei geänderter Abstammung durch Adoption?--80.141.247.127 22:34, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zu "Arier" - und wer genau waren laut Nazis Arier - und wer nicht?

Mit der Frage, wer genau laut Nazis Nichtarier waren, habe ich den Artikel Arier aufgerufen... und zu meiner großen Verwunderung festgestellt, daß sie dort unbeantwortet bleibt. Dann fand ich über die Krake diesen Artikel hier. Aber es ist wohl sinnvoller, daß eine umfangreichere Begriffsdarstellung unter Arier, nicht unter Ariernachweis steht, immerhin wird sie dort (zu recht) eher gesucht. Darum habe ich bereits auf der Arier-Diskussion gebeten, ob sich jemand der Aufgabe annehmen könnte - vielleicht könnte "von hier" jemand helfen, da dieser Artikel ja einiges dafür zu bieten hat? Vielen Dank!!

Anstoß meines Interesses war übrigens die Regelung, wonach das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen nicht mehr als 1,5% reichsdeutsche Nichtarier an höheren Schulen und Hochschulen duldete. Wen genau betraf das außer den deutschen Juden?

Falls jemand netterweise zum einen oder anderen Punkt antworten mag, bitte beachten, daß ich die Fragen auch hier schon angestoßen habe: Diskussion:Arier#Wer genau waren laut Nazis Arier - und wer nicht? - hoffentlich kommt's dann nicht zu zwei Paralleldiskussionen... So oder so: Danke!! --Ibn Battuta 22:38, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt da noch einen Punkt, den ich aus dem Gedächtnis referieren muß, vermutlich ein Wikipedia - Aufsatz. 1935 haben die Nazis gemerkt, daß der Begriff "Arier" gleichbedeutend mit "Indogermane" ist, und das ist lediglich eine Sprachgruppe, genetisch ganz schön unterschiedlich, falls man überhaupt von solchen Unterschieden sprechen kann, bestenfalls von unterschiedlicher Haar- oder Augenfarbe. Kelten und vor allem die als Untermenschen verachteten Slawen waren nun mal Indogermanen sprich Arier. Hernach wurde in Verlaubarungen die Formulierung "deutschen Geblüts" gewählt. Im Volksmund hieß das Ding natürlich weiter Ariernachweis.

Hier ist das Zitat, unter "Arier" zu finden:

„Arisch“ wurde deshalb als amtlicher Rechtsbegriff ab dem Jahre 1935 nicht mehr verwandt. Anstelle des in dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verwendeten Begriffs des Ariers (§3 Abs.1 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums) kam die ausweislich des Gesetzestextes und seiner Begründung in den Nürnberger Gesetzen gebrauchte Formulierung „Person deutschen oder artverwandten Blutes“ (§2 Abs.1 Reichsbürgergesetz, §§1ff. Blutschutzgesetz).

An die Stelle „deutsches oder artverwandtes Blut“ sollte nach einem Runderlass vom 26. November 1935 der Begriff „deutschblütig“ treten. (nicht signierter Beitrag von 91.50.124.239 (Diskussion) 22:38, 11. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Nachweisumfang bei "kleinem Ariernachweis"

Der zum Artikel abgebildete handschriftliche "kleine Ariernachweis" lässt erkennen, dass auch für den "kleinen Ariernachweis" Nachweise bis zu den Urgroßeltern erbracht werden mussten und amtlich aktenkundig wurden, obwohl es nach dem Recht des NSDAP-Staats nur auf den Personenkreis bis zu den Großeltern ankam. Ist das so? --84.142.130.49 22:54, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten