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AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht

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AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht

Beschreibung Juristische Zeitschrift
Verlag Verlagsgruppe Handelsblatt
Erstausgabe 1969
Erscheinungsweise zweimonatlich
Chefredakteur Georg Wallraf
Herausgeber Ulf Brühann, Christoph Engel, Jörg Soehring, Georg Wallraf, Hans Hege
Weblink Website der AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht
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Die AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP) ist eine zweimonatlich erscheinende juristische Fachzeitschrift aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt. Sie ist aus dem „Archiv für Presserecht“ hervorgegangen, wurde erstmals im Jahr 1969 herausgegeben und gehört heute zu den führenden Zeitschriften im Spezialgebiet Medien- und Telekommunikationsrecht.

In der AfP werden im Entscheidungsteil und unter der Rubrik „Leitsätze“ aktuelle juristische Entwicklungen der Mediengattungen Presse, Buch, Hörfunk, Fernsehen und Multimedia in Aufsätzen und Kurzbeiträgen dargestellt und kommentiert. Medienpolitische Ereignisse und wichtige europäische Entwicklungen behandeln Rubriken wie „Blick nach Brüssel“, „Medienkartellrecht“ oder „Multimedia und Telekommunikation“. Der Inhalt der Fachzeitschrift umfasst zudem jeweils eine ausführliche Buchbesprechung und einen Überblick über relevante Neuerscheinungen.

Die AfP richtet sich nach Eigenangaben des Verlags an Verleger, Journalisten, Fachredakteure, Verlagsführungskräfte, Intendanten, Programmverantwortliche, Justitiare in Verlagen und Medienunternehmen, Richter, Rechtsanwälte sowie Dozenten an Hoch- und Fachschulen.

Herausgeber

  • Ulf Brühann, Brüssel
  • Christoph Engel, Bonn
  • Jörg Soehring, Hamburg
  • Georg Wallraf, Kerpen
  • Hans Hege, Berlin

Zitierweise

Beiträge und Urteile aus der AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht werden üblicherweise folgendermaßen zitiert:

  • BVerfG vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98, AfP 2006 S. 41 ff.
  • Degenhart, AfP 2006 S. 103 (Aufsatz von Christoph Degenhart zum Thema Olympia und der Gesetzgeber: Ist ein sondergesetzlicher Schutz gerechtfertigt?, veröffentlicht im Jahr 2006 ab der Seite 103)

Wird auf eine spezielle Seite innerhalb eines Urteils oder Aufsatzes verwiesen, so wird diese in der Regel in eine eckige Klammer gesetzt angehängt (BVerfG, AfP 2006 S. 41 [43]).