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Regierungsbunker

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Als Unterirdische Führungsanlagen werden Bauten bezeichnet, die eine verbunkerte Infrastruktur enthalten, welche für eine Regierung oder Armee von strategischer Wichtigkeit sind.

Solche Anlagen werden als Bunker aus Beton oder in Felskavernen erstellt. Bei der Erstellung wird dabei besonders auf einen höchst möglichen Schutz geachtet. Sie sollen sowohl einen nuklearen elektromagnetischen Impuls (NEMP) als auch einen Atomangriff überstehen. Diese Führungsanlagen sollen bei Katastrophen, in Krisen und auch im Kriegsfall die politische und militärische Führung eines Landes sicherstellen.

Bekannte Führungsanlagen

Prominente Vertreter solcher Führungsanlagen sind zum Beispiel:

Schweiz

In der Schweiz existieren mehrere verwendungsbereite Regierungsbunker des Bundes und der Kantone, die als Führungsanlagen bezeichnet werden.[1][2] Die Schweizer Regierung würde bei einem Atomkrieg in der Führungsanlage K20 in der Nähe des Lötschbergtunnels Schutz suchen.[3] Die Informationen über nicht deklassifizierte Anlagen (d. h. auch die Anlage K20) unterstehen der Geheimhaltung nach dem Gesetz über den Schutz militärischer Anlagen und dürfen nicht veröffentlicht werden. In Einzelfällen wurden bereits Journalisten, die in den letzten Jahren über die Standorte der Einrichtungen informierten, deswegen zu Geldbußen verurteilt.[4]

Einzelnachweise

  1. Postulat Regierungsbunker. Zivile Umnutzung. In: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 29. April 2008.
  2. Anfrage Regierungsbunker in den Kantonen. In: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 29. April 2008.
  3. Michael Soukup: Tief im Schweizer Bunkerberg. In: Spiegel Online. 26. August 2008, abgerufen am 26. August 2008.
  4. Fax-Affäre: Etappensieg für die Pressefreiheit. In: Comedia. 17. April 2007, abgerufen am 29. April 2008.