Haushaltsnahe Dienstleistung
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Aushilfsdienste Dienstleistungen die anderen Menschen helfen. Telweise ist diese Dienstleistung Steuerlich anzugeben in der Lohnsteuererkärung unter: Haushaltsnahe Dienstleistung Gemäß § 35 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) können Privatleute hierfür bis zu 600,- Euro / Jahr von der Steuer absetzen. Konkret werden von den Finanzämtern 20 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen für Arbeitsleistung bis maximal 3.000,- Euro / Jahr anerkannt. Dieser Steuervorteil wird privaten Haushalten für ihre Gartenpflege und -renovierung und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt.