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Diskussion:Holocaustleugnung/Archiv/2

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. März 2004 um 18:23 Uhr durch Captain-C (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Deutsches, Österreichisches oder Schweizer Strafgesetzbuch?

Da müsste aber noch einiges dran gemacht werden. --Gebu 04:19, 22. Jun 2003 (CEST)


Zur strafrechtlichen Seite: Wird nicht im Paragraphen über Volksverhetzung *explizit* die Auschwitzlüge unter Strafe gestellt? Toto 09:29, 22. Jun 2003 (CEST)

Im Deutschen StGB ja: §130 (3)-(5) - der Paragraph enthält einmal allgemein "Volksverhetzung" und in den eben genannten Abschnitten gezielt die Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Wie's in anderen Ländern ist weiss ich nicht. --Warp 10:51, 22. Jun 2003 (CEST)

"Die Öffnung gerade auch russischer Archive macht deutlich, dass die Geschichtsschreibung stets ein dynamischer Prozess ist."

Wieso "gerade auch"? Auf die Öffnung welcher anderer Archive wird hier Bezug genommen? Das sollte IMHO präziser formuliert werden.

"Erst Michail Gorbatschow teilte die seriösen Historikern längst bekannten Fakten über Katyn der Öffentlichkeit mit."

Was sind hier "seriöse Historiker"? Im Sinne einer kritischen Neutralität sollten Wikipedia-Artikel IMHO Historiker nicht in "seriös" und "nicht seriös" einteilen.

"Zuvor waren jene, die diese Tatsachen öffentlich mitteilten, nach den entsprechenden deutschen Strafgesetzen abgeurteilt worden."

Gibt es hierzu Quellen? Nach welchem Gesetz sollen diese Menschen verurteilt worden sein? Wohl kaum wegen der Leugnung des Holocausts - schließlich hat dies nichts damit zu tun. -- Hagbard 04:02, 3. Nov 2003 (CET)

Ich habe mir erlaubt den kritischen Absatz zu entfernen. In Diskussionen werden schnell mal Fakten herbeigezaubert. In einer Diskussion hab ich auch schon mitbekommen, dass es in Deutschland nicht erlaubt sei, zu behaupten, dass Hitler die Autobahnen gebaut hat. Solche Behauptungen sollten immer mit Referenzen belegt sein, besonders wenn es sich um ein solch sensibles Thema handelt.

Die Öffnung der russischen Archiven hat auch nur die bisherigen Erkenntnisse der Wissenschaft gestützt. Grundlegend neue Erkenntnisse sind dabei nicht zutage getreten.

Die Gerichte stützt sich bei ihren Urteilen auf die Tatsachen. Wenn ein Gericht die Tatsachen nicht selbst ermitteln kann, dann werden Sachverständige herangezogen, welche die Fakten dem Gericht darlegen. Als Sachverständige werden hier natürlich wieder Wissenschaftler herangezogen. Anderslautende Behauptungen kommen meist aus der Ecke der Holocaust-Leugner, die diese Tatsachen verdrängen.

Hinzugekommen ist von mir ein Abschnitt über die weltweiten Prozesse, die von/gegen Holocaust-Leugnern geführt wurden. Es ist bis heute kein einziger dieser Prozess in der Weise gewonnen worden, als das man die Geschichtsschreibung elementar ändern müsste. Als Beispiel wird der Prozess des Autors David Irving angeführt.

Zudem ein paar externe Links, die sich intensiv mit dem Thema befassen. Ein Link über den Autor David Irving und eine Site, welche die "Fakten" der Ausschwitzleugner untersucht und auseinander nimmt.

-- Marcus (03.11.2003)

In welchen Ländern ist die Leugnung noch unter Strafe? Bitte an entspr. Stelle einfügen. In den USA ist es doch durch Meinungsfreiheit gedeckt, oder? -- Jorges 04:18, 15. Mär 2004 (CET)

Zur Verschiebung

Werde den Artikel gleich nach Holocaust-Leugnung verschieben, da (a) sich die Geschichte ja nicht auf Auschwitz allein beschränkt und (b) der Begriff "Auschwitz-Lüge" denkbar ungeeignet ist, rein sprachlich impliziert er ja, dass die Existenz des Vernichtungslagers die "Lüge" ist. southpark 00:47, 27. Feb 2004 (CET)


Jetzt kommt der Hammer, mit dem ich mich gerade eben fast selbst in die Nesseln gesetzt hätte: Ich kenne den Begriff "Auschwitzlüge" auch als Bezeichnung der Lüge, daß Auschwitz nicht existiert habe. IMHO gibt es wenige Themengebiete, wo es so wichtig ist, sich eindeutig auszudrücken und hinter Fachwörtern gleich deren Umschreibung hinterherzuschieben.
--Dingo 00:54, 17. Mär 2004 (CET)

Ja, bei dem Begriff kann es leicht zu Missverständnissen kommen. Im IDGR-Lexikon (zweiter Weblink) ist es auch ein wenig schwammig formuliert, finde ich. — Matthäus Wander 02:38, 17. Mär 2004 (CET)


Ich möchte gerne, wenn hier nicht zuviel Widerspruch kommt, den Teil in den Artikel setzen, nämlich daß unter "Auschwitzlüge" mittlerweile auch die Leugnung von Auschwitz verstanden werden kann. --Dingo 14:56, 17. Mär 2004 (CET)
das finde ich ganz schwierig, weil es nun wirklich ein Schlagwort von Neonazis ist und zumindest von diesen auch eindeutig in der Bedeutung verwendet wird, dass das was üblicherweise mit dem Begriff Auschwitz verbunden wird, die Massenmorde durch Giftgas, eine Lüge sei. Für das andere Begriffsverständnis, dass "Auschwitzlüge" synonym mit Holocaustleugnung ist, wären ein paar Belege angebracht, es kann aber sein, dass es das tatsächlich gibt. Captain-C 17:06, 17. Mär 2004 (CET)
Ich habe jetzt noch mal ein wenig recherchiert und werde ehrlich gesagt nicht viel schlauer. Die Begriffsverwirrung in diesem Bereich ist komplett. Die meisten Urteile gegen Holocaustleugner ergehen wegen "Verbreitung der Auschwitzlüge", was auch immer das heißt. Anbei ein Link zu einem Artikel über die Holocaust-Leugnung im WWW [1] und das BGH-Urteil zur "Auschwitzlüge" im Internet [2]. Vielleicht wird jemand anders da schlauer. Captain-C 17:20, 17. Mär 2004 (CET)
§ 130(3) des StGB lautet im übrigen: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost." [3] Captain-C 17:23, 17. Mär 2004 (CET)