Treuhänder
Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird.
Im deutschen Recht werden Verträge grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt (ergibt sich aus § 320 BGB). Ist eine solche Abwicklung jedoch nicht möglich, so wird oftmals ein Treuhänder eingeschaltet. Dies kann vor allem bei Verträgen, die hohe Werte zum Inhalt haben, sinnvoll sein. Treuhänder können z.B. Notare oder auch Banken sein.
Schweiz
In der Schweiz hat Treuhänder eine etwas andere Bedeutung: Es ist die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter und Wirtschaftsjuristen.
Beispiel
A kauft von B ein Grundstück. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt jedoch nicht sofort. Also vereinbaren A und B, dass die Kaufpreissumme von A an einen Notar (welcher Treuhänder ist) gezahlt wird. Erst nachdem A im Grundbuch eingetragen ist, zahlt der Notar die Kaufpreissumme an B aus.
Oft werden Treuhänder auch bei Versendungskäufen eingesetzt. Beispiel hierfür ist der Kauf einer Ware über Ebay.
Beim Treuhänderverfahren agiert der Treuhänder als Mittelsmann zwischen einer Versicherungsgesellschaft und den Kunden.
Siehe auch: Escrow