Zum Inhalt springen

Treuhänder

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. August 2005 um 05:44 Uhr durch 82.136.76.23 (Diskussion) (Zufügung Schweizer Bedeutung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird.

Im deutschen Recht werden Verträge grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt (ergibt sich aus § 320 BGB). Ist eine solche Abwicklung jedoch nicht möglich, so wird oftmals ein Treuhänder eingeschaltet. Dies kann vor allem bei Verträgen, die hohe Werte zum Inhalt haben, sinnvoll sein. Treuhänder können z.B. Notare oder auch Banken sein.

Schweiz

In der Schweiz hat Treuhänder eine etwas andere Bedeutung: Es ist die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter und Wirtschaftsjuristen.

Beispiel

A kauft von B ein Grundstück. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt jedoch nicht sofort. Also vereinbaren A und B, dass die Kaufpreissumme von A an einen Notar (welcher Treuhänder ist) gezahlt wird. Erst nachdem A im Grundbuch eingetragen ist, zahlt der Notar die Kaufpreissumme an B aus.

Oft werden Treuhänder auch bei Versendungskäufen eingesetzt. Beispiel hierfür ist der Kauf einer Ware über Ebay.

Beim Treuhänderverfahren agiert der Treuhänder als Mittelsmann zwischen einer Versicherungsgesellschaft und den Kunden.

Siehe auch: Escrow