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Rolf Gröschner

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Datei:Groeschner.jpg
Rolf Gröschner

Rolf Gröschner (* 4. Dezember 1947 in Nürnberg) ist ein deutscher Jurist, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie sowie Schlagzeuger der Band Improved Sound Limited.

Werdegang

Schule

Gröschner besuchte in Nürnberg-Erlenstegen von 1954 bis 1958 die Grundschule Gebrüder-Grimm-Schule. Von 1958 bis 1967 war er Schüler des Willstätter-Gymnasiums in Nürnberg, wo er jahrelang Schulsprecher war und dort sein Abitur ablegte.

Akademische Laufbahn

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und München, welches er mit dem Diplom-Kaufmann abschloss, studierte Gröschner Rechtswissenschaft, ebenfalls an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und München, welches er mit der Ersten juristischen Staatsprüfung abschloss. 1981 folgte die Promotion mit der Schrift „Dialogik und Jurisprudenz: Die Philosophie des Dialogs als Philosophie der Rechtspraxis“, 1985 die Zweite juristische Staatsprüfung. 1990 habilitierte sich Gröschner mit der Arbeit „Das Überwachungsrechtsverhältnis: Wirtschaftsüberwachung in gewerbepolizeirechtlicher Tradition und wirtschaftsverwaltungsrechtlichem Wandel“. Nach Lehrstuhlvertretungen in Würzburg und Münster erhielt Gröschner 1991 einen Ruf nach Mainz. 1993 wurde er an die Friedrich-Schiller-Universität Jena berufen, wo er seitdem Ordinarius des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie ist.[1] 1998 bis 2000 war er Dekan seiner Fakultät, 2009 bis 2010 Fellow am Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien in Erfurt[2]. Seit 2004 ist er Vorsitzender des Hellmuth-Loening-Zentrums für Staatswissenschaften Jena e.V.[3]

Ehe und Familie

Am 9. Dezember 1971 heiratete Gröschner die Orthoptistin Annette Kumm. Das Ehepaar hat zwei Töchter.

Schlagzeuger

Gröschner ist des Weiteren Schlagzeuger der Band Improved Sound Limited, welche insbesondere von Mitte der 1960er bis Mitte der 1970er erfolgreich war. Sie begleitete für eine Zeit auch Roy Black und schrieb die Musik für „Ezra Pound“, „Der 6. Tag“, „Die Spielschule“, „Der Kommissar“, „Krempoli“, „Dr. Meinhardts trauriges Ende“, „Serie Bier“ und „Spiele“.

Wirken

Tag der Erinnerung

Jüngst forderte Gröschner den 9. November als „Tag der Erinnerung“ als Stillen Tag in die Feiertagsgesetze der Länder einzuführen, da dieser aufgrund seiner Geschichte wie kein anderer Tag geeignet sei, sowohl an die nationalsozialistische Vergangenheit, aber vorallem auch an die Revolutionen von 1918 und 1989 zu erinnern, die wesentlich für die Demokratieentwicklung Deutschlands waren.[4][5][6][7] Diese Forderung begründete er u.a. in dem mit Wolfgang Reinhard zusammen herausgegebenen Band „Tage der Revolution – Feste der Nation“ und warb für sie im Thüringer Landtag.

Rechtschreibreform

Gröschner wurde der breiten Öffentlichkeit erstmals durch seine ablehnende Position bei der sog. Rechtschreibreform bekannt.[8][9][10][11][12][13][14]

Schon lange vor dem Gymnasiallehrer Friedrich Denk aus Weilheim in Oberbayern erkannten sprach- und rechtsbewußte Bürger die Problematik der Rechtschreibreform und versuchten mit verschiedenen Argumenten, unter anderem auch rechtlichen, die Rechtschreibreform zu verhindern. Das führte ab November 1996 zu vielen Volksinitiativen, Volksbegehren und einem Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform („Volksentscheid in Schleswig-Holstein - Das Volk als Souverän und Untertan: Im Namen des Volkes gegen das Volk!“ ) und zu rund 40 Klageverfahren gegen die Rechtschreibreform. Gröschner spielte dabei seit 1995 eine führende Rolle. Sein Widerstand gegen die Rechtschreibreform führte jahrzehntelang zu vielen Schlagzeilen und Berichten in in- und ausländischen Medien.

Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform

Bei Gröschner an der Universität Jena arbeitete Wolfgang Kopke an einer Doktorarbeit, die bereits im Dezember 1995 unter dem Titel „Rechtschreibreform und Verfassungsrecht - Schulrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und kulturverfassungsrechtliche Aspekte einer Reform der deutschen Orthographie“ erschien. Diese Arbeit wurde dann im Dezember 1996 von einer Reihe namhafter Rechtsprofessoren als eines der „Juristischen Bücher des Jahres“ ausgezeichnet.[15]

Wesentlich ist, daß der Entwurf der Dissertation Kopkes dem bayerischen Kultusminister Hans Zehetmair in München und dem rheinland-pfälzischen Kultusminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner in Mainz bereits im Sommer 1995 vorgelegt wurde, bevor der bayerische Kultusminister Zehetmair Anfang September 1995 die Beschlußfassung über die Rechtschreibreform verzögerte.

In seinem Aufsatz „Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege?“ vom 15. September 1995[16] einer Kurzfassung der wichtigsten Gedanken seiner Dissertation, zeigte Wolfgang Kopke auf wenigen Seiten auf, daß es ein Grundrechtsverstoß ist, wenn man in einer Demokratie die Rechtschreibreform über die Köpfe der Bevölkerung und der Volksvertreter hinweg durchsetzen wolle.

Die Druckfahnen dieses Aufsatzes versandte der Doktorvater Kopkes, Gröschner, bereits Ende August 1995 an sämtliche Kultusminister.[17]

Der Jurist Dieter Rübsaamen [6] z.B. beklagte sich im November 1995 in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung insbesondere über Gröschner und seinen Doktoranden Kopke, „die landauf und landab nicht nur die Politiker mit ihrer Forderung nach 17 Gesetzen zur Umsetzung der ‘Neuregelung der deutschen Rechtschreibung’ schrecken“, aber auch über zwei weitere seit kurzem in die öffentliche Diskussion eingetretene Juristen, den Professor Dr. jur. Michael Kobler (Universität Passau) und den Frankfurter Verfassungsrechtler Professor Erhard Denninger.[7]

Gröschner warnte in der Süddeutschen Zeitung vom 22. September 1995, mit der Rechtschreibreform seien „so weitreichende Eingriffe in Grundrechte und Auswirkungen auf die Allgemeinheit verbunden, daß für ihre Durchführung nicht die Kultusministerkonferenz, sondern die parlamentarische Gesetzgebung zuständig ist.“[8]

Verfassungsbeschwerden Mai 1996

Gröschner erhob im Mai 1996 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen die geplante Rechtschreibreform. Seine Verfassungsbeschwerden wurden aber von den Richtern mit dem Argument nicht zugelassen, daß die Rechtschreibreform an den bayerischen Schulen noch nicht eingeführt sei. [9]

Frankfurter Erklärung zur Rechtschreibreform

Bereits auf der Frankfurter Buchmesse vom 6. Oktober 1996 unterzeichnete Gröschner die „Frankfurter Erklärung zur Rechtschreibreform“. Darauf wies Friedrich Denk in seiner von ihm initiierten ganzseitigen Anzeige „Münchner Erklärung zur Rechtschreibreform“ in der Süddeutschen Zeitung vom 30. November 1996 hin. [10]

Gröschner unterzeichnete später auch den Frankfurter Appell zur Rechtschreibreform vom 6. Oktober 2004, der die Wiederherstellung der einheitlichen und bewährten Orthographie forderte.

Klage Friedrich Denks beim Verwaltungsgericht München

Nachdem die Rechtschreibreform in Bayern eingeführt worden war, klagte Friedrich Denk beim Verwaltungsgericht München gegen die Rechtschreibreform. Die Klageschrift Denks hatte Gröschner verfaßt. Die beiden Reformgegner argumentierten, daß die Volksvertretung als der Gesetzgeber übergangen worden sei und es daher für die Einführung der Rechtschreibreform keine gesetzliche Grundlage gebe. Denk sei als Vater einer schulpflichtigen Tochter und als Lehrer doppelt betroffen.[11]

Zulässigkeit der Volksinitiative

Dann verfaßte Gröschner für die Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein am 21. Januar 1997 ein Rechtsgutachten über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform. Rechtsausschuß in Bonn

Am Montag, den 2. Juni 1997 gab es in Bonn im Wasserwerk eine öffentliche Anhörung von 14 Uhr bis 18 Uhr vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages. [12]). Es waren sprachwissenschaftliche Experten eingeladen, von den Abgeordneten angehört und befragt. Von der SPD war vorgeschlagen: Gerhard Augst, Gesamthochschule Siegen, und von der FDP vorgeschlagen: Theodor Ickler, Institut für Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft, Universität Erlangen, als rechtswissenschaftliche Experten hatte die CDU vorgeschlagen: Gröschner, Universität Jena. Pegnesischer Blumenorden

Am 15. Mai 1998 hielt Gröschner vor dem Pegnesischen Blumenorden in Nürnberg einen Vortrag über „Die Rechtschreibreform - eine Rückkehr des Obrigkeitsstaates?“ [13]

Gernot Holstein gegen die Rechtschreibreform

In Berlin beriet Gröschner den Kläger Gernot Holstein und war auch erfolgreich. Der greifbare Erfolg einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Berlin wurde aber durch eine anderweitige Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht verhindert. Bundesverfassungsgericht

Gröschner war 1998 auch an der Klage des Juristenehepaares Dr. jur. Thomas Elsner und Rechtsanwältin Gunda Diercks-Elsner aus Lübeck mit RA Thomas Schüller vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Reform beteiligt. Der Ansatz damals: Eine Reform könne nicht ohne parlamentarische Zustimmung durchgesetzt werden, sonst sei sie verfassungswidrig.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 14. Juli 1998 verkündet. Die Verfassungsrichter erlaubten die Einführung der Rechtschreibreform an Schulen durch Kultusministererlasse. Die Grundrechte von Eltern und Schülern würden nicht verletzt.[14] Josephine Ahrens gegen die Rechtschreibreform

Die Schülerin Josephine Ahrens hatte 1998 erstmals gegen die Einführung der neuen Rechtschreibung geklagt und durchgesetzt, nach den alten Regeln unterrichtet zu werden. Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni 2001 wieder auf.

Mit Hilfe des Rechtsbeistandes ihrer Eltern, Gröschner, klagte Josephine Ahrens erneut beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg.

Das OVG gab Josephine Ahrens in der Sache recht, weil der Klagegrund im Fall Josephine ein anderer sei, so Gröschner. Jetzt kämpften er und seine Mandantin dagegen, daß Schüler für die korrekte Anwendung der alten Schreibweise bestraft werden. Im Beschluß des Eilverfahrens bescheinigten die Richter Josephine Ahrens, daß in ihren Schularbeiten die „herkömmliche Rechtschreibung“ weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfe. Außerdem habe sie Anspruch darauf, in der „von ihr bevorzugten“ allgemein gebräuchlichen Orthographie unterrichtet zu werden.

Das OVG begründet seinen Beschluß damit, daß die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei. Es sei aber „höchst zweifelhaft“, ob das auf die neugeregelte Orthographie zutreffe. „Erhebliche Teile im deutschen Volke“ lehnten die Reform der Kultusminister ab, und in Presse und Literatur würden „zunehmend“ wieder die alten Regeln gelten.

Die Richter kritisierten auch das Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998: Einerseits gehe Karlsruhe davon aus, eine Schreibweise müsse im Land allgemein üblich sein, um verbindlich sein zu können. Andererseits bestätige das Urteil selbst, daß die neue Schreibweise den Unterricht einer erst noch zu erwartenden Änderung anpasse. Das sei „denkgesetzlich unmöglich“. Dennoch habe das Verfassungsgericht den Kultusministern erlaubt, die Reform an Schulen und Behörden einzuführen. Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor „Ende der Schulzeit der Antragstellerin“ nicht zu rechnen sei. [15]

Herausgeberschaften

Zusammen mit Oliver W. Lembcke[18] gibt er im Verlag Mohr-Siebeck die Reihe POLITIKA[19] heraus. Bislang sind darin erschienen:

  • Band 1 (2008): Des Menschen Würde - entdeckt und erfunden im Humanismus der italienischen Renaissance;[20]
  • Band 2 (2009): Das Dogma der Unantastbarkeit. Eine Auseinandersetzung mit dem Absolutheitsanspruch der Würde;[21]
  • Band 3 (2010): Tage der Revolution – Feste der Nation.[22]

Bekannte Schüler

Habilitationen

Promotionen

  • Wolfgang Kopke (Arbeitsrichter), wissenschaftlicher Assistent 1993-1997, Dissertation: Rechtschreibreform und Verfassungsrecht.[23][24]
  • Bernd Söhnlein, Dissertation: Landnutzung im Umweltstaat des Grundgesetzes, 1999.[24]
  • Stefan Götter, Dissertation: Wirtschaftswege nach der Wende. Rechtsfragen der Wiederanlegung eines zu DDR-Zeiten umgeackerten landwirtschaftlichen Wegenetzes, 2002.[24]
  • Hagen A. Wegewitz, Dissertation: Verfassungsunmittelbare Bindungswirkung abstrahierbarer Auslegungen des Grundgesetzes, 2002.[24]
  • Oliver W. Lembcke (Politikwissenschaftler), 2002-2006 wissenschaftlicher Assistent, Dissertation: Hüter der Verfassung, Tübingen 2007[23][24]
  • Sabine Gretscher, Dissertation: Die »allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts« und die deutsche Rechtsquellenlehre, 2004.[24]
  • Miriam Armborst, Dissertation: Das Emissionshandelssystem zwischen Ökonomie und Ökologie. Verfassungsmäßigkeit der deutschen Umsetzungsgesetze zur europäischen Emissionshandelsrichtlinie vom 25.10.2003, 2006.[24]
  • Dorit Reiche, Dissertation: Unionsbürgerschaft im freiheitlichen Sozialstaat, 2006.[24]
  • Mirko Schiefelbein, Dissertation: Schuld. Kategorie, Kompetenz und Prinzip, 2009 (Dr. phil.).[24]
  • Catarina Herbst (Rechtsanwältin), wissenschaftliche Assistentin 2002-2006, Dissertation: Die lebensrettende Aussageerzwingung, 2011[23][24]
  • Jürg Kasper (Rechtsanwalt), wissenschaftlicher Assistent 1998-2001, Dissertation: Die Schulden der Dritten Republik, 2001 Schulrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und kulturverfassungsrechtliche Aspekte einer Reform der deutschen Orthographie. Tübingen: Mohr, 1995[23]
  • Hagen A. Wegewitz (Rechtsanwalt), Dissertation: Verfassungsunmittelbare Bindungswirkung. http://www.wegewitz.net/ VRS-Forum[23]

Publikationen (Auswahl)

Eine vollständige Publikationsliste findet man auf der Homepage des Lehrstuhls.

Einzelnachweise

  1. Rechtswissenschaftliche Fakultät Jena, Universitätsprofessoren
  2. Max-Weber-Kolleg, Gröschner
  3. Hellmuth-Loening-Zentrum für Staatswissenschaften Jena e.V., Vorstand
  4. MDR, Deutschland erinnert an 9. November
  5. taz, Festtag ohne Glanz
  6. dpa, Plädoyer für den 9. November als Feiertag
  7. Uniprotokolle, 1999
  8. Focus Magazin, 49/1995
  9. Focus Magazin, 11/1996
  10. Focus Magazin, 22/1997
  11. Focus Magazin, 32/1997
  12. Der Spiegel, 32/1997
  13. Focus Magazin, 34/1997
  14. Focus Magazin, 30/1998
  15. [NJW 1996, 3256/3259]
  16. [Wolfgang Kopke: Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege? In: Juristen-Zeitung (JZ) Nr. 18, 15. September 1995, S. 874 ff.]
  17. [Wolfgang Kopke: Die verfassungswidrige Rechtschreibreform. In: NJW 1996, S. 1081/82, Fn. 4]
  18. Mitherausgeber, Politika-Reihe
  19. Politika-Reihe
  20. Politika-Reihe, Band 1
  21. Politika-Reihe, Band 2
  22. Politika-Reihe, Band 3
  23. a b c d e f g h NürnbergWiki, Artikel zu Rolf Gröschner]
  24. a b c d e f g h i j k l m Lehrstuhlhomepage, Betreuungen
  25. [catUid=0&cHash=72fb5efcbe Mohr Siebeck, Artikelübersicht]
  26. [catUid=0&cHash=78647a932a Mohr Siebeck, Artikelübersicht]
  27. Richard Boorberg Verlag, Artikelübersicht
  28. Springer, Artikelübersicht
  29. Berliner Wissenschafts-Verlag, Artikelübersicht