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Elisabeth von Dyck

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Elisabeth von Dyck (* 1951 in Enkenbach-Alsenborn[1]; † 4. Mai 1979 in Nürnberg) war vermutlich ein Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). In der Auflösungserklärung der RAF vom 20. April 1998 wird ihr Name als Elisabeth van Dyck angegeben.

Leben

Von Dyck kam 1951 nach Uruguay. Dort wuchs sie in dem religiösen Milieu der Mennoniten in der Kolonie Delta auf. Später kehrte sie nach Deutschland zurück.

Gegen von Dyck bestand der Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, der RAF. 1975 erging gegen sie ein Haftbefehl wegen Waffenschmuggels aus der Schweiz nach Deutschland. Dieser wurde nach sechs Monaten Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf vorerst ausgesetzt. Im Sommer 1977 wurde der Haftbefehl erneut in Kraft gesetzt und um den Vorwurf der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" erweitert. Sie entzog sich dem Haftbefehl durch die Flucht.

Die Zeugin Monika von Seckendorff sagte am 26. Oktober 1997 in der Hauptverhandlung gegen die als RAF-Unterstützerin verurteilte Monika Haas aus, dass sie nach der Entführung Hanns Martin Schleyers 1977 in einem kleinen Haus in Bagdad zusammen mit Friederike Krabbe und Elisabeth von Dyck gewohnt habe.

Von Dyck war zuvor offenbar Mitglied des Sozialistischen Patientenkollektivs (SPK) und des „Komitees gegen Folter". Sie war zunächst mit dem Terroristen Klaus Jünschke und später mit dem Rechtsanwalt Klaus Croissant liiert.[2]

In einer vorher bereits länger überwachten Wohnung im Haus Stephanstraße 40 in Nürnberg wurde sie am 4. Mai 1979 bei einem Festnahmeversuch erschossen.[3]

Literatur


Einzelnachweise

  1. Der Spiegel vom 14. Mai 1979
  2. Members of the RAF
  3. rafinfo.de vom 23. April 2007