Landesbeauftragter für den Datenschutz
Der Landesdatenschutzbeauftragte (LfD) ist der oberste Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er unabhängig und weisungsfrei.
Die Landesdatenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin sind neben dem Datenschutz auch für die Informationsfreiheit beziehungsweise für das Akteneinsichtsrecht zuständig.
Die Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, (zurzeit noch) Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein führen darüberhinaus auch die Datenschutzaufsicht über den nichtöffentlichen Bereich. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung unterstehen die Landesbeauftragten der Rechtsaufsicht der jeweiligen Landesregierung. In den übrigen Deutschen Bundesländern wird die Datenschutzaufsicht des nichtöffentlichen Bereiches unmittelbar durch die Innenressorts der jeweiligen Länder geführt.
Zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten bilden sie die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Baden-Württemberg: Peter Zimmermann (seit 2002)
- Bayern: Reinhard Vetter (seit 1994)
- Berlin: Dr. Alexander Dix (seit 2005)
- Brandenburg: Dagmar Hartge (seit 2005)
- Bremen: Sven Holst
- Hamburg: Hartmut Lubomierski
- Hamburg [1]
- Hessen: Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (seit 2003)
- Mecklenburg-Vorpommern: Karsten Neumann (seit 2004)
- Niedersachsen: Burckhard Nedden (seit 1999)
- Nordrhein-Westfalen: Bettina Sokol (seit 1996)
- Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. Walter Rudolf (seit 1991)
- Saarland: Roland Lorenz
- Sachsen: Andreas Schurig
- Sachsen-Anhalt: Harald von Bose (seit 2005)
- Schleswig-Holstein: Thilo Weichert (seit 2004), zugleich Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Thüringen: Silvia Liebaug (seit 1994)