Psychotherapiegesetz
Das 1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz (vollständiger Name: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des kinder- und jugendlichenpsychotherapeuten, PsychThG) regelt in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie. Als Psychotherapie wird laut dem Gesetzestext „... jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert (verstanden), bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Begriff Psychotherapeut in Deutschland gesetzlich geschützt.
Um Psychotherapie entsprechend diesem Gesetz ausüben zu dürfen, muss der Psychotherapeut über eine staatliche Anerkennung (Approbation) in diesem Beruf verfügen. Dieses betrifft Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie (Fach-) Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung.
Als Zugangsvoraussetzung zur Approbation gelten neben einem abgeschlossenen Studium der Psychologie oder Medizin sowie nachgewiesener Berufserfahrung derzeit zwingend eine Weiterbildung in Gesprächspsychotherapie, einem der tiefenpsychologischen Verfahren (Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie & Psychoanalyse) oder Verhaltenstherapie.
Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Gegensatz zum Psychologische Psychotherapeuten, nicht Voraussetzung. Nach dem Psychotherapeutengesetz ist für den Zugang zu einer Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik ausreichend.