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Gebietsreform

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Kreisreform ist die Bildung größerer Verwaltungsbezirke auf dem Gebiet der Landkreise bzw. Stadtkreise. Die ersten Landkreise im heutigen Sinne wurden 1815/16 gebildet, als Preußen seine Provinzen in Regierungsbezirke und Landkreise aufteilte. Doch schon wenige Jahre nach Bildung dieser Landkreise wurden die ersten "Kreisreformen" durchgeführt, indem man einzelne Landkreise aufhob und mit benachbarten Kreisen vereinigte. Beispiele: 1832 Vereinigung des Kreises Bünde mit dem Kreis Herford oder Vereinigung des Kreises Brakel mit dem Kreis Höxter.

Eine erste größere Kreisreform wurde in der Weimarer Republik durchgeführt. Insbesondere im Rheinisch-Westfälischen Industrieraum wurden Anfang der 1930er Jahre Kreisreformen durchgeführt. Seinerzeit entstanden etwa der Ennepe-Ruhr-Kreis der Rheinisch-Bergische Kreis oder der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis.

Die größten Kreisreformen wurden jedoch Ende der 1960er bis Ende der 1970er Jahre in allen Bundesländern Westdeutschlands durchgeführt. Nach der Wiedervereinigung gingen auch die neuen Bundesländer Kreisreformen an. Hier muss jedoch folgendes vorbemerkt werden: Nach Auflösung der Länder in der DDR 1952 wurde der Staat in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) eingeteilt. Diese wurden in insgesamt 217 Landkreise untergliedert. Zuvor gab es auf dem Gebiet der DDR jedoch nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich hierbei quasi um eine umgekehrte Kreisreform.

Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der Landkreise von 614 auf 323. In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit bereits eine nochmalige Kreisreform diskutiert, bei der im Land nur noch 5 Großkreise entstehen sollen.

Übersicht der Kreisreformen in den einzelnen Bundesländern

Siehe auch