Wormser Edikt
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Als Wormser Edikt wird die Reichsacht über Martin Luther bezeichnet. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wird Luther letztmalig verhört. Da er nicht widerruft, wird die Reichsacht verhängt.
Zuvor war er durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert worden. Das Wormser Edikt verbot es, die Lehre Luthers weiter zu verbreiten oder Luther zu beherbergen.
Das Wormser Edikt konnte nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden, da Karl V. dazu die Macht fehlte. Er musste Wahlkapitulationen geben um als König von den Fürsten gewählt zu werden(Wahlkönigtum). So wurde das Wormser Edikt unter dem Kurfürst von Sachsen, Friedrich dem Weisen, nicht angewandt.