Kritische Justiz
Die Kritische Justiz. Vierteljahresschrift für Recht und Politik (KritJ oder KJ) ist eine juristische Fachzeitschrift aus dem linken Spektrum, die seit 1968 vierteljährlich mit einer Auflage von 2.400 Exemplaren (Stand: 2005) erscheint. Die KJ erscheint heute im Nomos-Verlag.
Geschichte
Die Zeitschrift wurde 1968 von Studenten der Rechtswissenschaft, die der Frankfurter Schule um Theodor W. Adorno und Max Horkheimer, den Studentenbewegungen der 1968er und der sich herausbildenden außerparlamentarischen Opposition nahe standen, als rechtspolitische Zeitschrift gegründet.[1][2] Die KJ war ein Forum für die Neuen sozialen Bewegungen, die sich in dieser Zeit formierten.[1]
Von Anfang an wurden darin kritische Beiträge zur Rechtstheorie und Rechtsgeschichte veröffentlicht. Behandelt wurden damals vor allem gesellschaftskritische Themen.[2] In den ersten Ausgaben der Kritischen Justiz wurden außerdem Beiträge zur marxistischen Rechtstheorie, Kritik der Privatautonomie und der „bürgerlichen Rechtsgeschichte“ publiziert sowie die repressive Funktion des Strafrechts in Frage gestellt. Darüber hinaus enthielten die Hefte Aufsätze zu Berufsverboten und Arbeitskampf, zu Solidarität und juristischer Strategie in politischen Prozessen, zu Versammlungsfreiheit und Polizeigesetzen sowie kritische Urteilsrezensionen.
Rudolf Walther beschrieb die Zeitschrift in einem Bericht für die taz als „ein Relikt der 68er-Bewegung“, das es verstanden habe, sich „generationenübergreifend zu erneuern“. Ob die Zeitschrift gegenwärtig in rechtswissenschaftlichen Arbeiten und Urteilen zitierfähig geworden ist, oder ob sie, wie nach der Ansicht des Mitherausgebers Felix Hanschmann, „salonunfähig“ bleiben und den Anschluss an soziale Bewegungen suchen sollte, ist weiterhin umstritten.[3] Nach der Übernahme durch den Nomos Verlag hieß es vereinzelt, die Kritische Justiz sei schließlich „salonfähig“ geworden.[2]
Inhalt
Die Zeitschrift beinhaltet Aufsätze und Berichte aus allen Rechtsgebieten und informiert über die derzeitigen Rechtsentwicklungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung des gesellschaftlichen Hintergrunds sowie des ökonomischen und politischen Kontextes. Die Zeitschrift wendet sich nicht nur an Juristen, sondern auch an die Angehörigen anderer Fachrichtungen.[4] Die Kritische Justiz ist demokratischen Werten verpflichtet.
Im Online-Archiv stellt der Verlag zu jedem Heft mindestens einen Beitrag im Volltext zum Download bereit.
Redaktion und Herausgeber
Die Zeitschrift wird von Thomas Blanke, Sonja Buckel, Peter Derleder, Rainer Erd, Andreas Fischer-Lescano, Günter Frankenberg, Tanja Hitzel-Cassagnes, Eva Kocher, Anne Lenze, Joachim Perels und Edda Weßlau herausgegeben.
Die Redaktion liegt bei Andreas Fischer-Lescano und Eva Kocher.
Literatur
- Stephan Rehmke: Unsere Altachtundsechzigerin - Die Kritische Justiz feiert ihren vierzigsten Geburtstag. In: Forum Recht, 04/2008, S. 133 f.
- Sonja Buckel/Andreas Fischer-Lescano/Felix Haschmann: „Die Geburt der Kritischen Justiz aus der Praxis des Widerständigen“ in: Kritische Justiz, Heft 3/2008, S. 235-242
- Rainer Erd. Zur Gründungsgeschichte der KJ, in: KJ 1999, 105-107.
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Sonja Buckel/Andreas Fischer-Lescano/Felix Haschmann: „Die Geburt der Kritischen Justiz aus der Praxis des Widerständigen“ in: Kritische Justiz, Heft 3/2008, S. 236.
- ↑ a b c Stephan Rehmke: Unsere Altachtundsechzigerin - Die Kritische Justiz feiert ihren vierzigsten Geburtstag. In: Forum Recht, 04/2008, S. 133
- ↑ Rudolf Walther: Kritische Justiz zwischen Aufruhr und Mainstream. In: taz.de vom 27. Oktober 2008
- ↑ Kritische Justiz. Startseite. Abgerufen am 6. September 2010: „Die Zeitschrift ‚Kritische Justiz‘ wendet sich an JuristInnen, Jura-StudentInnen, ReferendarInnen, Rechts- und SozialwissenschaftlerInnen, GewerkschaftssekretärInnen, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, ÖkonomInnen, UmweltwissenschaftlerInnen.“