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Fischerprüfung

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Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung) ist die generelle rechtliche Voraussetzung um in Deutschland zu Angeln (Fischfang), denn erst die bestandene Fischerprüfung legitimiert die Beantragung des Fischereischeins, der wiederum Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins ist.

Die Fischerprüfung ist Ländersache und wird entsprechend unterschiedlich behandelt. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg wird in der Prüfung Wissen sehr umfangreich und detailliert abgefragt. Zu den wesentlichen Kernpunkten der Prüfung zählen allgemeine Wissensbereiche des Angelns, wie Kenntnisse über Fischarten, Fischkrankheiten, Gewässer und Gerätschaft, bis hin zu speziellen Fachkenntnissen, wie Schonzeiten und -maße einzelner Fischarten.

Die bestandene Fischerprüfung gilt lebenslang. Zur Beantragung eines Fischereischeins ist - neben der Vorlage des Fischerprüfungszeugnis - lediglich ein Personalausweis/Reisepass notwendig und es sind aktuelle Lichtbilder mitzubringen. Zuständig für die Ausstellung ist die Untere Fischereibehörde.

Wie komplex die Prüfung ist, zeigt die mittlerweile angebotene kostenlose Online Fischerprüfung zum Testen des eigenen Wissensstandes. Nach Angaben des Anbieters konnte seit 2003 noch keiner diese Online Prüfung bestehen - deutschlandweit. Zur Prüfungsstatistik bei www.angeln-und-jagen.de