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Zivildienst

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Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes den Kriegstdienstverweigerer leisten.

Die gesetzlichen Bedingungen werden durch das Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt und die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das Bundesamt für Zivildienst (BaZ).

Es gibt einige Kritikpunkte am Zivildienst:
Erstens sollen Zivildienststelle dem Gesetz nach Arbeitsmarktpolitisch neutral sein. Gleichzeitig wird aber vorallem von Sozialverbänden, also den Zivildienststellen die Zivis beschäftigen, immer wieder beklagt dass bei Abschaffung der Wehrpflicht, und somit des Zivildienstes, das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen würde. Nicht nur Gesetz und Realität klaffen auseinander, sondern auch das ZDG widerspricht sich selbst wenn es verlangt das Zivildienstleistende voll ausgelastet sein müssen. Eine Studie aus den 90ern fand heraus dass die Abschaffung das Zivildienstes volkswirtschaftlich gesehen von leichtem Vorteil sei, praktische Erfahrungen gibt es in einigen Krankenhäusern die ihre Zivildienststellen abgebaut haben und nicht nur die Finanzen sondern vorallem das Betriebsklima verbessern konnten.

Der zweite Kritikpunkt ist die fehlende oder mangelhafte Ausbildung der Zivis vorallem im Pflegebereich. Ein Zivi, der in kürzester Zeit den Wechsel vom normalen Leben oder Beruf in die Alten- oder Krankenpflege machen muss, kann nicht so routiniert und exakt wie eine Fachkraft mit mehrjähriger Ausbildung sein. Auch für Patienten die über Monate oder Jahre gepflegt werden müssen ist der ständige Wechsel der Zivis negativ.