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Befehl

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Ein Befehl ist eine verbindliche Anweisung. Er spiegelt den Willen des Befehlsgebers nach Inhalt, Richtung und Form wieder.

Befehle beim Militär

Der Befehl wird vor allem im militärischen Bereich verwendet, während man im politischen Bereich eher vom Erlass spricht. Die Verwandtschaft der beiden Vorgänge kommt im Wort einen Befehl erlassen zum Ausdruck.

Nach juristischer Definition (§ 2 Nr. 2 WStG) ist ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 5 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.

Der Befehl ist von der Richtlinie zu trennen, die einen Ermessensspielraum einräumt. Befehle, die gegen ein Strafgesetz verstoßen, sind unwirksam (§ 11 SG, § 22 WStG).

Verantwortung für Befehle trägt stets der Vorgesetzte (§ 10 Soldatengesetz (SG)). Die Pflicht, dem Befehl zu gehorchen, wird nach § 11 SG geregelt.

Literatur

Dieter Stockfisch, Der Reibert, Berlin 2003, ISBN 3813208079

Befehle in der Datenverarbeitung

Beim Programmieren ist der Befehl die kleinste Funktionseinheit zur Steuerung eines Programms, das zur Ausführung von Funktionen angewiesen wird. Die Befehlsfolgen werden meist in einem Quellcode geschrieben und vom Compiler in Maschinensprache übersetzt.

Bei der Benutzung einer Computerprogramms ist ein Befehl eine Handlungsanweisung, die der Benutzer dem Programm gibt. Bei modernen Programmen erfolgt dies meist durch eine Auswahl aus einem Menü.