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Europäische Zentralbank

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Hochhaus der EZB in Frankfurt am Main
Hochhaus der EZB in Frankfurt am Main

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist ein Organ der Europäischen Union und bildet mit den Noten-/Zentralbanken der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB ist der Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts und wurde im Zuge der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet.

Aufgaben und Ziele

Die Aufgaben der EZB sind im Maastrichter Vertrag festgelegt. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, ist die EZB von politischer Einflussnahme unabhängig, was Kritiker jedoch immer wieder in Frage stellen.

Organe

EZB-Direktorium (Exekutivorgan)

Das EZB-Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und 4 weiteren Mitgliedern zusammen und wird alle 8 Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Daraus resultiert, dass die nicht alle EU-Staaten im Direktorium vertreten sein können. Die Mitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten auf Empfehlung der Finanz- und Wirtschaftsminister gewählt. Es kümmert sich um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen.

Bei der Arbeitsaufnahmen am 1. Januar 1999 wurde der Niederländer Wim Duisenberg zum Präsidenten gewählt. Er wurde am 1. November 2003 vom Franzosen Jean-Claude Trichet abgelöst. Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und setzt die Beschlüsse des EZB-Rats um.

EZB-Rat (Beschlussorgan)

Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der Nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten (momentan 12) an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er tagt in der Regel alle 14 Tage.

Erweiterter Rat der EZB

Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der Nationalen Zentralbanken aller EU Staaten. Im Erweiterten Rat werden die Notenbank präsidenten der Staaten ohne Euro offiziell über die Beschlüsse des EZB-Rates informiert und es wird über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion beraten. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen.

Unabhängigkeit

Um seine Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisstabilität, durchführen zu können muss die EZB unabhängig von politischen oder anderen Einflüssen sein.

Man unterscheidet:

Operative oder Funktionelle Unabhängigkeit

Das bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methoden mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte frei ist. Die Hauptaufgabe ist die Geldwertstabilität, die Wirtschaftspolitik darf nur unterstützt werden, wenn das zu keinem Konflikt mit dem primären Ziel führt.

Institutionelle Unabhängigkeit

Das bedeutet, dass die EZB und die Nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten darf. Die EZB darf nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren.

Finanzielle Unabhängigkeit

Das heißt, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann.

Personelle Unabhängigkeit

Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten:

  • kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwigenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch den Europäischen Gerichtshof enthoben werden
  • ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen
  • werden das Führungspersonal für einen möglichst langen Zeitraum gewählt (EZB-Präsident: 8 Jahre, Präsidenten der Nationalen Zentralbanken mindestens 5 Jahre)

geldpolitische Instrumente

Offenmarktgeschäfte

Die wichtigsten sind die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanlzierungsgeschäfte. Außerdem gehören noch die Feinsteuerungsoperationen und die strukturellen Operationen in diesen Bereich.

Ständige Fazilitäten

Das sind die Spitzenrefinanzierungsfazillitäten und die Einlagefazilitäten. Die EZB kann den Satz der Einlagenfaszilitäten herauf- und herabsetzen. Mit den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten können die Geschäftsbanken sich kurzfristig Geld besorgen, mit den Einlagefazilitäten Geld kurzfristig zu einem niedrigen Zinssatz anlegen.

Durch sie sind die Geschäftsbanken verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Kundeneinlagen bei der EZB zu hinterlegen. Durch die Höhe des Zinssatzes kann die EZB die Menge des im Umlauf befindlichen Geldes steuern.