Sportbootführerschein (Deutschland)
Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise (ab Sportküstenschifferschein: Zertifikate) für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich. Dieser Artikel behandelt die deutschen Sportbootführerscheine. Darüber hinaus gibt es freiwillige, nicht gesetzlich vorgeschriebene Befähigungsnachweise für das Führen von Sportbooten, wie beispielsweise den Sportküstenschifferschein (SKS). Die Schweizer Äquivalente sind im Artikel Schiffsführerausweis beschrieben, die österreichischen im Artikel Befähigungsausweis und die englischen im Artikel Yachtmaster.
Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, so dass der Umfang und die Qualität der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten (durch eine Schule vermittelt oder im Selbststudium erarbeitet) unter Umständen sehr unterschiedlich sein können. Die reinen Prüfungsanforderungen stellen ein absolutes Mindestmaß dar. Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuss des Deutschen Segler-Verbandes e. V. (DSV) beziehungsweise des Deutschen Motoryachtverbandes e. V. (DMYV). Diese Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Dem Antragsteller wird nach bestandener Prüfung eine Fahrerlaubnis erteilt und als schriftlicher Nachweis der Sportbootführerschein ausgestellt und ausgehändigt. Es handelt sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen werden kann. Letztere sind dann entsprechend während des Führens mitzuführen. Das Nichtmitführen kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, -See usw.) mit einem Bußgeld geahndet werden.
Es handelt sich bei Sportbootführerscheinen nicht um seemännische Patente, sondern jeweils um die vorgeschriebene amtliche Erlaubnis zum Führen eines Bootes zu Sportzwecken.
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.
Voraussetzungen und Erwerb:
- Allgemein
- Lebensalter: mindestens 14 Jahre (Segel)/mindestens 16 Jahre (Motor)
- Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperlich und geistig geeignet)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- Lichtbild (38 x 45 mm)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie: A - Allgemeiner Teil: Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Seemannschaft, Wetterkunde; B - Sonderteil Antriebsmaschine (nur bei Motor); C - Sonderteil Segeln (nur bei Segel)
- Praxis: Manöver und Knotenkunde
Die theoretische Prüfung ist schriftlich, allerdings kann eine mündliche Prüfung nachgeschaltet werden, wenn bei der schriftlichen Prüfung die erforderliche Punkteanzahl knapp verfehlt wurde. Der bundeseinheitliche Fragenkatalog wird vom Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben und enthält 495 Fragen und Modellantworten. Aus diesen werden die offiziellen Prüfungsbögen mit unterschiedlichen Kombinationen zusammengestellt. Die Gliederung besteht aus dem Teilbereich A mit insgesamt 45 erreichbaren Punkten (bei 30-35 Punkten wird mündlich nachgeprüft, weniger als 30 Punkte gilt als nicht bestanden), dem Teilbereich B mit insgesamt 15 erreichbaren Punkten (Mündliche Nachprüfung bei 10-11 Punkten, weniger als 10 Punkte gilt als nicht bestanden) und dem Teilbereich C mit insgesamt 30 erreichbaren Punkten (Mündliche Nachprüfung bei 20-23 Punkten, weniger als 20 Punkte gilt als nicht bestanden). Die einzelnen Fragen werden mit 1 bis 3 Punkten bewertet.
Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern (Ab- und Anlegen, Wende, Halse, Boje über Bord mit Q-Wende, ggf. Beidrehen und Segel setzen/bergen), Fahren von verschiedenen Kursen zum Wind und seemännische Knoten (Achtknoten, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Kreuzknoten, einfacher und doppelter Schotstek, Palstek, Stopperstek, Webeleinstek, Belegen auf einer Klampe mit Kopfschlag).
Beide Teile der Prüfung (Theorie und Praxis) können sowohl zusammen als auch separat abgelegt werden, sofern sie nicht länger als 12 Monate auseinander liegen.
Sportbootführerschein See (SBF See)

Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.
Voraussetzungen und Erwerb:
- Allgemein
- Lebensalter: mindestens 16 Jahre
- Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
Die theoretische Prüfung ist in einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil gegliedert, in welchem man navigatorische Grundkenntnisse im Umgang mit einer Seekarte nachweisen muss. Bei beiden Prüfungsteilen sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. In der Prüfung werden 30 Fragen und eine Kartenaufgabe gestellt, die innerhalb von 75 Minuten ohne Hilfsmittel zu bearbeiten sind. Die Antworten werden, wenn sie komplett richtig sind, mit 2 Punkten, wenn sie nur teilweise richtig sind, mit einem Punkt bewertet. In der Kartenaufgabe können 6 Punkte erreicht werden. Es sind also 66 zu erreichende Punkte möglich. Wenn man mehr als 55 Punkte erreicht hat, kann man von der mündlichen Prüfung befreit werden, was auch meist getan wird. Wenn man weniger als 55, aber mehr als 43 Punkte erreicht hat, ist eine mündliche Prüfung erforderlich. Wenn man 43 oder weniger Punkte erreicht, hat man die Prüfung nicht bestanden. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot sowie einige Knoten geprüft. Obwohl es sich um den amtlichen Schein für Seeschifffahrtsstraßen handelt, ist es nicht erforderlich, die praktische Prüfung auf einer Seeschifffahrtstraße (also auf Nord- oder Ostsee) abzulegen, da die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse auch auf Binnengewässern Prüfungsmöglichkeiten für den SBF See anbieten.
Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation (ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften für das sichere Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen). Die Kenntnisse in Navigation und Schifffahrtsrecht, welche für das Befahren von Küsten- und Hochseerevieren erforderlich sind, sind weitaus umfangreicher als bei dem Sportbootführerschein Binnen. Obwohl man zum Beispiel mit diesem Schein die Erlaubnis erhält, in Gezeitenrevieren zu fahren, wird die Gezeitenkunde nicht geprüft. Da zur Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen kein amtlicher Schein vorgeschrieben ist, wird während der SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt. Auch das Thema Seemannschaft wird nur sehr kurz angeschnitten.
Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt. Aus zivilrechtlicher Sicht muss der Schiffsführer nach einem Unfall allerdings nachweisen, dass er die erforderliche Qualifikation für das entsprechende Fahrtgebiet besitzt, beispielsweise durch Seemeilennachweise oder freiwillige zusätzliche Kenntnisnachweise. Ist dies nicht der Fall, kann ihm dies von einem Seeamt oder einer Versicherung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten kann auch in privatwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen erworben werden, wobei es große Unterschiede in Umfang und Qualität dieser Ausbildungseinrichtungen gibt.
Die Ausweisvordrucke des SBF See trugen bis etwa zum Ausstellungsjahr 1989 nur die Bezeichnung „Sportbootführerschein“.
Weiterführende Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine)
→ Hauptartikel: Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine)
Der Besitz des amtlichen Führerscheins SBF See ist Voraussetzung für den Erwerb des SKS, SSS und SHS.
- Traditionsschifferschein (TSS)
- Bodenseeschifferpatent (BSP)
- Sportschifferzeugnis/Rheinsportschifferpatent
- UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
- SRC - Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
- LRC - Allgemeines Funkbetriebszeugnis
- FKN - Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel
- SKN - Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Gewerbsmäßige Nutzung von Sportbooten
Seit dem 15. Mai 2010 gilt laut der See-Sportbootverordnung bei Sportbooten bis zu 15 Metern Länge folgendes:
Bei der gewerblichen Nutzung eines Sportbootes mit einem Abstand von bis zu 300 Meter vom Ufer ist der Sportbootführerschein See (SBF See) erforderlich.
Bei einer gewerblichen Nutzung eines Sportbootes in einem Bereich von 12 Seemeilen von der Küste ist der Sportküstenschifferschein (SKS) erforderlich.
Bei einer gewerblichen Nutzung eines Sportbootes im Bereich von 30 Seemeilen und auf allen Randmeeren ist der Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich.
Bei einer gewerblichen Nutzung von Sportbooten auf weltweiter Fahrt ist der Sporthochseeschifferschein (SHS) erforderlich.[2] [3]
Siehe auch
- Befähigungszeugnis ("Berufsführerschein")
- Charterbescheinigung (Bootscharter ohne Sportbootführerschein)
- Verbandsführerschein
- Funkbetriebszeugnis (Schifffahrt)
- Schiffsführerausweis in der Schweiz
- Befähigungsausweis (für Jachten) in Österreich
- Küstenpatent (Kroatien)
- Yachtmaster im Vereinigten Königreich
Literatur
- SBF Binnen
- Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe: Sportbootführerschein Binnen – Segel/Motor. Delius-Klasing, Bielefeld 2004 (11. Auf.). ISBN 3-7688-0657-X (Mit offiziellen Prüfungsfragen)
- Axel Bark: Der Sportbootführerschein Binnen: Segel und Motor Delius Klasing, 2007 (6. Auflage). ISBN 3-7688-0979-X
- SBF See
- Heinz Overschmidt, Axel Bark: Sportbootführerschein See. Delius-Klasing, Bielefeld 2006 (26. Aufl.). ISBN 3-7688-0736-3 (Mit amtlichen Fragenkatalog)
- Kurt Graf, Dietrich Steinicke: Der amtliche Sportbootführerschein See. Mit den Prüfungsfragen und -antworten. Delius-Klasing, Bielefeld 2006 (15. Aufl.). ISBN 3-7688-1496-3
Weblinks
- SportBootFSV (PDF) – Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (Deutschland)
- SportbootFüV-Bin (PDF) – Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Deutschland)
- ELWIS: Führerscheininformationen – Fragen- und Antwortenkataloge für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen, Sportbootführerschein-See und Sportküstenschifferschein
- bootsfuehrerschein.com – umfangreiche Erklärung der 9 wichtigsten Bootsführerscheine und der drei Funkzeugnisse in Deutschland
- meinsegelschein.de – kostenloses Trainingssystem für die offiziellen Prüfungsfragen mit Beispielantworten für die amtlichen Bootsführerscheine und Funkscheine
- Nautik Trainer – Prüfungsfragebögen für die Sportbootführerscheine See, SKS, Binnen und Funk kostenlos online oder als PDF zum kostenlosen Download.