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Schwarzarbeit

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Schwarzarbeit bezeichnet die im allgemeinen illegale Beschäftigung abseits der in Deutschland bestehenden Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Eine Legaldefinition des Begriffes Schwarzarbeit gibt es nur im "Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit" vom 06.02.1995. Demnach geht es im Grund um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ohne a) seiner Mitteilungspflicht gegenüber Arbeits-/Sozialamt nachgekommen zu sein, b) ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte auszuüben oder c) ein Handwerk auszuüben ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit ist seit dem 01.01.2004 in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig.


Volkswirtschaftliche Schäden

Durch Schwarzarbeit entstehen in Deutschland jährlich Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe. Laut Bericht des Handelsblatts (Nr. 2, 05.01.04, S. 4) werden 17% (370 Mrd. €) des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland durch Schwarzarbeit geleistet. 98% aller Haushaltshilfen sind dem Bericht zufolge illegal beschäftigt, und im Schnitt kostet eine Stunde Schwarzarbeit 20 €, eine Stunde reguläre Arbeit 50-70 €. Da sich die Ausgaben auf weniger Schultern verteilen, verursacht Schwarzarbeit höhere Sozialabgaben und Steuern für reguläre Arbeit, was wiederum zu höherer Arbeitslosigkeit und zu noch mehr Schwarzarbeit führt.

Zu beachten sind die erheblichen Differenzen zwischen dem Nettolohn eines legal Beschäftigten, dem Schwarzarbeitertarifen und dem, was eine Firma für die Arbeit von den bei ihr Beschäftigten einnehmen muss.

In der Diskussion ist eine beabsichtigte Änderung der rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Das neue Gesetz soll eine Arbeitsgrundlage der neuen Organisationseinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnet) werden.