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Delegierter

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Delegierte (von lat. delegare: „hinschicken, anvertrauen, übertragen“[1][2][3]) (Substantiv: die Delegation) sind gewählte oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragte Akteure, denen die Aufgabe der konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.

Delegierte nach Tätigkeitsbereichen

Politik

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind beispielsweise Delegierte des Deutschen Volkes, siehe Abgeordneter. Aus ihren Reihen, genauso wie aus Parteien, können auch einzelne Personen delegiert werden, um an Fortbildungen, Veranstaltungen oder Gipfeltreffen teilzunehmen.

Die Parteitage der Parteien setzen sich entweder aus ihren Mitgliedern oder aus den Delegierten der unteren Ebenen, z. B. Landesverbände, Bezirksverbände oder Kreisverbände zusammen. Die Zahl der Delegierten richtet sich dabei meistens nach der Zahl der Mitglieder einer Partei im entsprechenden Regionalverband.

Vereinswesen

Delegierte sind Interessenvertreter bei einem übergeordneten Vereinssektion, oder bei einem Dachverband. Delegierte haben über ihren Delegationsstatus aktives und passives Wahlrecht, dürfen an Abstimmungen teilnehmen und bekommen Auslagen für Kosten und Logis auf Antrag erstattet. Eine Spezialform sind Klausurtagungen oder Schulungen. Näheres ist im Vereinsrecht geregelt.

Unternehmen

Betriebsräte sind Delegierte in Wirtschaftsunternehmen, welche ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl fest Angestellter gebildet werden müssen. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Einzelheiten hierzu sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Einzelnachweis

<references> [1] [2] [3]

  1. a b Online-Wörterbuch Pons
  2. a b Online-Wörterbuch albertmartin.de
  3. a b Beschreibung unter Beliebte korrekturen.de