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Aktiengesellschaft

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Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame Unternehmensform.

Natur der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf. Bei der Aktiengesellschaft stellt sich die kapitalgesellschaftliche Konzeption, die auf Vermögensvereinigung und Vermögensmehrung gerichtete Zielsetzung am deutlichsten dar. Die Aktiengesellschaft zeichnet sich insbesondere durch folgende Eigenschaften aus:

  • Sie ist eine Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbstständig rechtsfähige rechtliche Einheit, die selbst als Träger von Rechten und Pflichten auftritt und vor Gericht klagen und verklagt werden kann.
  • Sie ist eine Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestützt, dass die Haftung der Mitglieder, also der Aktionäre, auf dieses Kapital beschränkt ist.
  • Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Diese sind heute selten in Aktienurkunden verbrieft. Börsennotierte AGs verbriefen ihre Aktien oft nur in einer Globalurkunde, die bei der Clearstream International S.A. hinterlegt wird.
  • Im Regelfall sind die Aktien übertragbar (fungibel). Es gehört allerdings nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen einer Aktiengesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden.

Die Aktiengesellschaft vereint in der Regel eine große Anzahl von (vielfach passiven) Aktionären, die ihr Kapital in die Unternehmung investiert haben, um Erträge zu erwirtschaften. Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechts wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von besonderen Organen geführt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.

Bedeutung

Die Aktiengesellschaft ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken.

  • Aktiengesellschaften können sich durch Ausgabe neuer Aktien oder durch die Begebung von Anleihen leichter neues Kapital beschaffen, als dies bei vielen anderen Unternehmensformen der Fall ist, vor allem dann, wenn die Gesellschaft an der Börse gehandelt wird. Deshalb ist die Aktiengesellschaft die Unternehmensform der Wahl für Großunternehmen, aber auch für Unternehmen, die schnell wachsen, etwa in neuen Wirtschaftszweigen.
  • Der Bestand des Unternehmens wird von seinen Eigentümern unabhängig, anders als etwa bei einer Einzelunternehmung oder OHG. Damit wird die Existenz dauerhafter.
  • Vor allem bei börsennotierten Unternehmen oder bei Mitarbeiterbeteiligungen besteht die Möglichkeit, dass sich auch Kleinanleger beteiligen und somit am Unternehmenserfolg teilhaben. Bei Misserfolg des Unternehmens besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals, jedoch in der Regel keine darüber hinausgehende Nachschusspflicht.

Die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern

In allen deutschsprachigen Ländern gibt es die Rechtsform der Aktiengesellschaft (siehe Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesellschaft (Österreich), Aktiengesellschaft (Schweiz)). In Deutschland gibt es zusätzlich die Mischform der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Im Zuge weitergehender Harmonisierungsbestrebungen wurde auf europarechtlicher Grundlage mit der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. societas europaea, SE) eine vergleichbare Gesellschaftsform geschaffen.

Zu den Details der Aktiengesellschaften in den verschiedenen Ländern siehe die folgenden länderspezifischen Artikel:

Bezeichnung Abkürzung[1] Land Bemerkungen
Akcinė bendrovė AB Litauen
Uždara akcinė bendrovė UAB Litauen „geschlossene Aktiengesellschaft“, entspricht der GmbH
Anonimi etairia (Ανώνυμη Εταιρεία) Α.Ε./ΑΕ (ΑΕ) Griechenland
Aktiebolag AB Schweden Als Unternehmensnamensbestandteil, wird die Rechtsform gebeugt (z. B. aktiebolaget).
Akzionerno druschestwo (Акционерно дружество) AD/EAD (АД) Bulgarien
Akcionersko društvo (Акционерско друштво) AD (АД) Mazedonien
Akcionarsko društvo (Акционарско друштво) A.D. (А.Д.) Serbien
Akcionarsko društvo (Акционарско друштво) A.D. (А.Д.) Montenegro
Aktiengesellschaft AG Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Österreich Mindestkapital 70.000 EUR
Aktiengesellschaft AG Deutschland Mindestkapital 50.000 EUR
Aktiengesellschaft, Société Anonyme, Società Anonima AG Schweiz Mindestkapital 100.000 CHF
Aktsiaselts AS Estland
Akciju Sabiedriba AS Lettland
Delniška Družba D.D. Slowenien
Gǔfèn Gōngsī (股份公司) China
Dioničko društvo d.d. Kroatien
Dioničko društvo d.d. Bosnien-Herzegowina
Aksjeselskap A/S oder AS Norwegen
Allmennaksjeselskap ASA Norwegen
Aktieselskab A/S Dänemark
Anonim Şirketi A.Ş. Türkei Mindestkapital 50.000 TRL
Akciová společnost a. s. Tschechische Republik
Akciová spoločnosť a. s. Slowakei
Vidkryte Aktsionerne Tovarystvo (Вiдкритe Акцiонерне Тoвариство) BAT (ВАТ) Ukraine
Aktsionerne Tovarystvo (Акціонерне Товариство) AT (АТ) Ukraine
Berhad Bhd. Malaysia auch: Sendirian Berhad, die der britischen Private Limited entspricht
Kabushiki kaisha (株式会社) K.K. Japan Die häufigste Unternehmensform in Japan; die einzige die an der Börse gehandelt werden kann; oft als Corporation (Corp.), Company, Limited (Co., Ltd.) oder Company, Incorporated (Co., Inc.) übersetzt
Limited Company/Limitée Ltd./Ltée Kanada
Corporation Corp. Kanada
Incorporated Company/Incorporée Inc. Kanada
Société par actions de régime fédéral S.A.R.F Kanada
Limited Company LTD Australien
Limited Company Ltd./PLC Vereinigtes Königreich
Limited Company LTD Vereinigte Staaten
Incorporated Company Inc. Vereinigte Staaten
Corporation Corp. Vereinigte Staaten
Limited Company LTD Neuseeland
Limited Company/Teoranta Ltd./Teo. Irland
Limited Company LTD Indien
Limited Company LTD Pakistan
Naamloze Vennootschap N.V. Niederlande
Naamloze Vennootschap N.V. Belgien
Julkinen osakeyhtiö OYJ (OY) Finnland
Public Joint Stock Company PJSC Vereinigte Arabische Emirate
Perusahaan Terbatas PT. Indonesien
Részvénytársaság Rt. Ungarn
Nyilvánosan működő részvénytársaság Nyrt./NyRt. Ungarn
Zártkörűen működő részvénytársaság Zrt. Ungarn
Shoqëria aksionare Sh.A. Albanien Mindeskapital: 2'000'000 Lek (privat) und 10'000'000 Lek (öffentlich)
Sociedade Anônima S.A. Argentinien
Sociedad Anónima S.A. Spanien Mindestkapital 60.101,21 €
Sociedade Anônima S.A. Brasilien
Sociedad Anónima S.A. Chile
Sociedad Anónima de Capital Variable S.A. de C.V. Mexiko
Sociedade Anónima S.A. Portugal
Société Anonyme S.A./SA Frankreich
Société Anonyme/Aktiengesellschaft S.A./SA Luxemburg geregelt im Handelsgesetz
Société par Actions Simplifiée S.A.S./SAS Frankreich vereinfachte Aktiengesellschaft
Societa per Azioni SpA Italien Mindestkapital 120.000 EUR
Societate pe Acţiuni S.A. Rumänien
Spółka Akcyjna S.A. Polen Mindestkapital 500.000 PLN (ca. 130.000 EUR)
Societas Europaea SE Europa Mindestkapital: 120.000 EUR
Sherkat-e Sahamiye Khass S.S.K. Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.I.R. Iran
Sakrytoje Akzionernoje Obschtschestwo/Zakrytoe Akcionernoe Obščestvo (Закрытое Акционерное Общество) SAO/ZAO (ЗАО) Russland dt. Geschlossene Aktiengesellschaft, engl. Closed Joint Stock Company (CJSC); weniger als 50 Aktionäre, hat in ihrer Bedeutung Ähnlichkeit mit der GmbH, es gibt daneben aber auch die OOO als direkte Entsprechung
Otkrytoje Akzionernoje Obschtschestwo/Otkrytoe Akcionernoe Obščestvo, Открытое Акционерное Общество OAO (ОАО) Russland dt. Offene Aktiengesellschaft, engl. Open Joint Stock Company (OJSC)
Rossiskoje Akzionernoje Obschtschestwo/Rossijskoje Akcionernoe Obščestvo, Российское Акционерное Общество PAO (РАО) Russland dt. Russische Aktiengesellschaft, engl. Russian Joint Stock Company (RJSC)
Jusik hoesa (주식회사 bzw. 株式會社) Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Südkorea

Geschichte

Erste Vorläufer des Prinzips der Anteilsteilung sind bereits zu Zeiten des Römischen Reiches zu finden, wo sich verschiedene Händler zusammenschlossen, um teure Handelsreisen vorzufinanzieren. Diese Finanzbündnisse bestanden damals jedoch nur bis zum Abschluss der Handelsreise und gingen nicht über diese hinaus.

Im 14. und 15. Jahrhundert schlossen sich in Preußen ebenso wie in der heutigen Steiermark Österreichs Erzabbau- und Erzverarbeitungsunternehmer zusammen, um die kostspieligen Untertageunternehmen gemeinsam langfristig zu finanzieren. So wurden 1415 in Leoben und bald im ganzen deutschen Sprachraum Genossenschaften (Gewerkschaften) gegründet, die sich durch Anteile, sogenannte Kuxe, finanzierten. Diese Kuxe wurden zunächst nur von Industriepartnern, später jedoch auch an industriefremde Kaufleute, Adel und Klöster ausgegeben und gehandelt und stiegen und fielen in ihrem Wert.

Im Jahr 1407 wurde in Genua die St. Georgsbank (Banco di San Giorgio) gegründet, die oft auch als erste „wirkliche“ Aktiengesellschaft bezeichnet wird.[2]

Die erste als moderne Aktiengesellschaft organisierte Unternehmung war die 1602 gegründete Niederländische Ostindien-Kompanie (Vereenigde Oostindische Compagnie; abgekürzt: V.O.C. bzw. VOC oder Kompanie (Compagnie).[3]

Gründung von Aktiengesellschaften

Bis in das 19. Jahrhundert hinein war die Gründung einer Aktiengesellschaft nur durch hoheitlichen Akt möglich (Oktroisystem). Mit der Einführung moderner Handelsrechtsgesetze (z. B. Aktiengesetz von 1843 in Preußen oder ab 1861 ADHGB) wurde ein standardisiertes Recht für alle Aktiengesellschaften geschaffen. Doch die Gründung bedurfte weiterhin der staatlichen Genehmigung (Konzessionssystem). Heute erfolgt die Gründung der AG von Rechts wegen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ohne dass es einer staatlichen Genehmigung bedarf (Normativsystem).

Die Aktiengesellschaft kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Die Gründer stellen den Gründungsvertrag (die Satzung) auf. Diese muss notariell beurkundet werden.

Literatur

  • Ek, R., Hoyenberg v., Ph., Aktiengesellschaften, 2. Aufl., München 2006
  • Theisen, M.R., Wenz, M., Aktiengesellschaft, 2. Aufl., Stuttgart 2005
Wiktionary: Aktiengesellschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

[Osakeyhtiö (Suomi)]

Einzelnachweise

  1. in Klammern gegebene, gleich aussehende Abkürzungen sind die kyrillischen oder griechischen Schriftzeichen
  2. Walther Hadding/Erik Kießling: Anfänge deutschen Aktienrechts: Das Preußische Aktiengesetz von 1843 (S. 161)
  3. Andreas Exenberger: Globalisierungsgeschichte – Skizzen von Globalisierungen in fünf Jahrtausenden (Seite 67 ff)