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Konträr

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Konträr (v. frz.: contraire = gegensätzlich) bezeichnet etwas entgegengesetztes, widerstreitendes.

Konträre Begriffe und konträre Urteile sind einander ausschließende Begriffe und Urteile der Art, dass durch die Setzung des einen die Nichtsetzung des anderen bedingt ist.

Andersherum gilt dies jedoch nicht immer: Durch die Nichtsetzung des einen ist die Setzung des anderen nicht bedingt, z.B. etwas Grünes und Rotes (denn was rot ist, kann zwar nicht grün, keineswegs aber muss, was nicht rot ist, deshalb schon grün sein).


Siehe auch: Logik, Logische Aussage, Kontradiktion