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Mobiler Seefunkdienst

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Seefunkstelle eines Frachters um 1922
Funkraum auf dem Forschungsschiff POLARSTERN

Der mobile Seefunkdienst (kurz: Seefunk) ist ein Funkdienst, der zur Kommunikation von Schiffen untereinander und mit Küstenfunkstellen sowie für den Funkverkehr an Bord dient.

Neben dem terrestrischen mobilen Seefunkdienst gibt es den mobilen Seefunkdienst über Satelliten, vor allem das Inmarsat-System mit seinen Kommunikationsdiensten Sprechfunk, Telex, Telefax und E-Mail und das COSPAS-SARSAT-System für die Übermittlung von Seenotmeldungen.

Der Seefunk ist mit die älteste Anwendung der Radiokommunikation und wurde schon früh international geregelt. Heute sind die Grundlagen des Seefunks festgelegt im SOLAS-Abkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea) sowie in der Vollzugsordnung für den Funkdienst, die ein Anhang der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ist.

Frequenzbänder

Für den Seefunkdienst sind spezielle Frequenzbänder auf UKW, Mittelwelle, Grenzwelle und Kurzwelle ausgewiesen. Im UHF-Bereich stehen überdies einige Frequenzen für den Funkverkehr an Bord zur Verfügung.

Seefunkfrequenzbänder
Bereich Frequenzbereich[1] Not-/Anruf-
frequenz
DSC-
Frequenz
Telex-
Frequenz
Bemerkungen
Mittelwelle (MW) 415 - 526,5 kHz 500 kHz     Tastfunk, in
Europa obsolet
Grenzwelle (GW) 1605 - 3800 kHz 2182 kHz 2187,5 kHz 2174,5 KHz
Kurzwelle
(KW)
HF 04 4000 - 4438 kHz 4125 kHz 4207,5 kHz 4177,5 kHz
HF 06 6200 - 6525 kHz 6215 kHz 6312,0 kHz 6268,0 kHz
HF 08 8100 - 8815 kHz 8291 kHz 8414,5 kHz 8376,5 kHz
HF 12 12230 - 13200 kHz 12290 kHz 12577,0 kHz 12520 kHz
HF 16 16360 -17410 kHz 16420 kHz 16804,5 Khz 16695 kHz
Ultrakurzwelle (UKW) 156 - 162 MHz 156,8 MHz
(Ch 16)
156,525 MHz
(Ch 70)
  Hier auch AIS

Mittelwelle (MW)

Die Frequenzen der Mittelwelle wurden im Seekunkverkehr zur Kommunikation per Tastfunk / Kommunikation per Morsezeichen verwendet. Die Frequenz 500 kHz war dem Funk für Notfallverkehr so wie SOS rufen vorbehalten. In der modernen Seefahrt so wie in der Sportschifffahrt spielt dieser Frequenzbereich keinen Rolle mehr.

Auf der MW konnte bis 1500 sm gefunkt werden.

Grenzwelle (GW)

Auf UKW kann bis zu einer Entfernung von ca. 30 sm gefunkt werden.

Für den Funkverkehr auf GW ist für die Berufsschifffahrt das GOC und für die Sportschiffahrt das LRC als Funkzeugnis vorgeschrieben.

Kurzwelle (KW)

Auf KW kann mit weltweiter Reichweite gefunkt werden.

Für den Funkverkehr auf GW ist für die Berufsschifffahrt das GOC und für die Sportschiffahrt das LRC als Funkzeugnis vorgeschrieben.

Ultrakurzwelle (UKW))

Der Funk auf den Frequenzen der Ultrakurzwelle ist heute immer noch von hoher Bedeutung: Der Funkverkehr zwischen Seefunksstellen, Seefunkstellen und Küstenfunksstellen so wie der Funkverkehr des Internen Boardfunks üblicherweise darüber abgewickelt. Auf UKW kann bis zu einer Entfernung von ca. 30 sm gefunkt werden. Eine besondere Bedeutung haben die UKW-Frequenzen durch Digital Selective Calling bekommen.

Für den Funkverkehr auf UKW ist für die Berufsschifffahrt das ROC und für die Sportschiffahrt das SRC als Funkzeugnis vorgeschrieben.

Die gesamte Schifffahrt ist verpflichtet, auf UKW den DSC-Kanal 70 ständig abzuhören. Das Fortbestehen der Pflicht zur Hörwache auf Kanal 16 wurde 2005 von den Gremien der IMO aufgehoben.

Wurde in den 1990er-Jahre zumindest Einheiten der deutschen Seestreitkräfte noch mit sogenannten "Seenotfunkbojen" für 500 kHz ausgestattet, so verlieren die herkömmlichen Seenotfunk-Frequenzen durch die moderne Satellitentechnik immer mehr an Bedeutung. Musste früher die Position noch entweder vom Bediener angegeben oder umständlich per Kreuzpeilung festgestellt werden, können satellitengestützte Systeme selbst in abgelegenen Seegebieten die genaue Position sekundenschnell an entsprechende Stellen weiterleiten und in der Regel auch eine Kommunikation ermöglichen. Dieses wird langfristig zum totalen Wegfall der bisherigen Seenotfunkfrequenzen führen.

VHF-Funkgerät mit DSC
Altes UKW-Funkgerät der Marke "Sailor", VHF-Radio-Telephone, Typ RT144B

Nachrichtenübermittlung

Die Nachrichtenübermittlung erfolgt zumeist mittels Sprechfunk oder Digital Selectiv Calling. Im Sprechfunk wird bevorzugt Englisch oder die jeweilige Landessprache verwendet. Zur Überwindung von Sprachbarrieren können fixe Kürzel verwendet werden:

  • die „Q-Gruppen“ aus dem Morsefunk. Das sind Buchstabenkombinationen mit einem vorangestellten Q (beispielshaft QRA für „Der Stationsname ist ... “)
  • das Internationale Signalbuch (International Code of Signals), ein speziell für die Seefahrt zusammengestelltes, äußerst ausführliches System von Buchstabenkombinationen, die über Sprechfunk, Morsezeichen oder Signalflaggen signalisiert werden.

Für die Verbreitung von Sicherheitsinformationen (Maritime Safety Information) wird terrestrisch über Mittel- und Kurzwelle das NAVTEX-System verwendet, über Satelliten erfolgt die Verbreitung von Sicherheitsinformationen als Enhanced Group Calls in Inmarsat-C.

Betrieb einer Seefunkstelle

Folgende Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle grundsätzlich zu erfüllen:

  1. Frequenzzuteilung (in Deutschland durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)
  2. für den Seefunk zugelassene Funkgeräte und
  3. ausreichendes Funkbetriebszeugnis des Bedieners.

Marine und Navigation

Nicht zum Seefunk gerechnet werden Sendeeinrichtungen der Seestreitkräfte zur Übermittlung von Befehlen an U-Boote, wie DHO38 oder der Seefahrt dienende Navigationssender wie LORAN-C. Ferner können von Seestreitkräften weitere Frequenzen verwendet werden, deren genaue Verwendung in speziellen Vorschriften genau festgelegt sind. Dort werden in der Regel technische Hilfsmittel, spezielle Abkürzungen und Verschlüsselungen genutzt, um so die Nachrichten vor dem Abhören bestmöglich zu schützen. Bis in die 1990er Jahre wurde trotzdem auch noch Morse-Code verwendet, wobei die Nachricht dann in der Regel vor der Übermittlung speziell verschlüsselt werden musste. Es gab jedoch auch einige Ausnahmen, bei denen Morsezeichen oder Sprache unverschlüsselt verwendet werden durften.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur