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Mediation

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Dieser Artikel befasst sich mit Mediation im allgemeinen Sinn von Vermittlung, für die Epoche in der Schweiz siehe Mediation (Geschichte).


Mediation (Vermittlung), Kommunikationsmethode innerhalb der psychologischen Beratung mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung. Die Mediation ist ein Modell, welches es ermöglicht, Konflikte selbstverantwortlich unter Anwesenheit, aber ohne die sachliche Einmischung eines neutralen Dritten (Mediator/Mediatorin) zu regeln; dieser neutrale Dritte führt nur durch den Prozess, das grundsätzliche Problem wird ausschließlich von den Parteien selbst behandelt. Die Menschen, die eine Mediation zu Lösung ihrer Probleme wählen, bestimmen selbst, über welche Themen sie sprechen möchten und welche Probleme sie regeln wollen. Freiwilligkeit ist ein unabdingbares Muss fuer die Mediation.

Der Vermittler wird Mediator(in) genannt. Er ist neutral, wird keinerlei Vorschläge machen, sondern den Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess, einem Modul, welches aus festgelegten Arbeitsschritten besteht, führen. Diese variieren zwischen 3 bis 15 Schritten. Erfolgreich eingebunden in das Gerichtsystem ist die Mediation in Australien, in der es unabdingbar ist, außer bei Gewalt, Sexualverbrechen und Kapitalverbrechen mit Beträgen über 200.000 austr. Dollar. In Ausnahmefällen kann dieser Betrag auch mediativ behandelt werden. Der Mediator unterliegt langen und vielschichtigen Selektionsprozessen. Interviews und Beobachtung während der Ausbildung sorgen dafür, dass es kaum Ausfälle gibt im späteren Berufsleben des Mediators. Im Prinzip können alle Auseinandersetzungen mediativ geregelt werden, dazu müsste die Ausbildung allerdings eindeutig verbessert und spezialisiert werden.

Genau so wichtig wie der Mediator selbst ist der sogenannte Intake, der die eingehenden Fälle begutachtet, verteilt und auch aussortiert. Die Arbeit des Mediators ist stark davon abhängig, wie gut das System um ihn herum arbeitet. Dieses ist kaum in europäischen Ländern und fast gar nicht in Deutschland zu finden (Stand 2004).

Die häufigsten Konflikte sind:

  • Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern
  • Probleme zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachbarschaftsstreitigenkeiten
  • Mobbing / Berufsschwierigkeiten
  • Probleme in der Schule

Oft ist die Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung, die zeitlich und finanziell viel höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Zudem sind die Parteien nach einer juristischen Auseinandersetzung i. d. R. völlig zerstritten und das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört, ggf. zerstört.

Ausgehend von der Tatsache, dass Mediation eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung darstellt, gehört sie zur alternative dispute resolution (ADR).

Der Zugang zur Tätigkeit des Mediators ist nicht einheitlich geregelt. Es gibt private Bildungseinrichtungen, die Ausbildungen zum Wirtschaftsmediator oder Familienmediator anbieten. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen: Jura, Psychologie oder Sozialpädagogik mit entsprechender praktischer Erfahrung. Eine staatlich anerkannte Prüfung ist derzeit (Stand 07/03) in Deutschland nicht möglich. Die Ausbildungsstandards bei den anerkannten Instituten entsprechen aber europäischen Richtlinien. Die Qualifikation können Mediatoren nachweisen und bieten damit ein sicheres Qualitätsmerkmal für Hilfesuchende, wenn der/die Mediator/in einen Abschluss bzw. die Angehörigkeit bei einer der großen Organisationen nachweisen kann. Sie dürfen dann einen geschützten Titel wie z. B. Mediator/in BAFM tragen.

Missverstanden wird die Mediation in Deutschland, wo Arbeitsuchende zu Mediationsausbildungen geschickt werden, ohne eine Reifeprüfung überhaupt in Betracht zu ziehen. Anwälte nutzen den Begriff des Mediators in Deutschland mittlerweile oft, raten ihren Klienten zu einer Mediation – wobei die Neutralität damit schon gefährdet ist – und professionelles Arbeiten nicht mehr möglich sein kann. Es wird als Nebengeschaeft missverstanden und dementsprechend auch von der Wertigkeit am untersten Limit gehalten.

Der Mediator kann aus jedem Bereich des Lebens kommen, unabhängig von rechtlichen Kenntnissen. Die Entscheidung, wer tatsächlich die Ausbildung aufnehmen kann und wer nicht geeignet ist, sollte einem Gremium unterstehen und den Ausbildern. Pädagogisches Wissen und sozialwissenschaftlicher Hintergrund ist nicht von Nöten, erfahrungsgemäß (Australien, Community Justice Centers) eher hinderlich, genauso wie ein juristisches Fachwissen. Der Irrtum in Deutschland besteht darin, dass Anwälte sich berufen sehen, Mediation anbieten zu dürfen. Ein sehr falscher Ansatz, der in Ländern, in denen Mediation professionell ausgeuebt wird, schon seit 10—15 Jahren nicht mehr gemacht wird.


Zu den Elementen der Mediation gehören:

Grundsätzlich ein ausgebildeter professioneller Mediator und 2 Parteien, welche sich freiwillig zu einer Mediation entschlossen haben. Als einen kleinen Umriss über die Grundlagen kann folgende Beschreibung gelten, hat aber je nach Art und Weise und des Landes keinen unumstößlichen Wahrheitswert :

  • Drei Ebenen-Arbeit gem. TZI
    • Beziehungsebene (Transaktionsanalyse)
    • Prozess (Beziehungsverlauf)
    • Sachebene (meist das Problem)
  • Das Erkennen von Wahrnehmungs- und Entscheidungsmustern
  • Wahrnehmungsphänomene als Konfliktfaktoren bestimmen
  • Entscheidungsverzerrungen aufdecken

Kommunikative Aufgaben in der Mediation

Häufig verwendete Kommunikationstechniken

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Arbeitsrecht, Vertragsrecht, BGB, HGB
  • Aufbau, inhaltliche und formale Kriterien einer Mediationsvereinbarung
  • Inhalte und Formerfordernisse, freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Verhandeln vor der Einigungsstelle
  • Zustandekommen und Besetzung der Einigungsstelle
  • Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung
  • Novellierung der Zivilprozessordnung

Der Transformationsansatz

Bedürfnisse

Kenntnisse in Konfliktbearbeitungsverfahren

  • Entscheidungshilfen für die Auswahl des geeigneten Konfliktlösungsverfahrens
  • Mediation als Beitrag zur Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur
  • Interessengerechtes Verhandeln im Kontext des kollektiven Arbeitsrechts

Ausbildung und kostenlose Vermittlung von Mediatoren BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation) Eisenacher Str. 1, D 10777 Berlin, Tel 030/ 236 28 266 www.bafm-mediation.de


Ausbildungsrichtlinien http://www.centrale-fuer-mediation.de/ausbildung.htm

Adressen: BM - Bundesverband Mediation e.V. Fachverband zur Verständigung in Konflikten Hauptgeschäftsstelle: Dipl.-Psych. Inge Thomas-Worm Kirchweg 80 34119 Kassel Tel. 0561-7396413 Fax 0561-7396412 e-mail: info@bmev.de URL: http://www.bmev.de



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