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Anglikanische Gemeinschaft

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Die Anglikanische Kirche (von lat.:anglicanus, englisch), offiziell Episcopal Church of England entstand unter Heinrich VIII. in England. Sie vereinigt in ihrer Tradition evangelische und römisch-katholische Glaubenselemente. Ihr Gottesdienst folgt den Formen der Church of England, wie sie vor allem im "Book of Common Prayer" niedergelegt sind.

Weltweit gibt es ca. 75 Millionen anglikanische Christen, davon ca. 42 Millionen in Großbritannien.

1980 wurde durch eine Union der Diözese von Gibraltar und der Jurisdiktion of North and Central Europe (FULHAM) die Diözese von Europa gegründet, die seither für die Gemeinden in Europa außerhalb Großbritanniens und Irlands zuständig ist. In Deutschland gibt es 33 anglikanische Gemeinden, davon 22 Standortpfarreien. Für Skandinavien und Deutschland zuständig ist der "Venerable" David Ratcliff mit Wohnsitz in Frankfurt. In den USA gibt es zahlreiche Gemeinden, die sich in 10 Provinzen aufgliedern, unter der Jurisdiktion des Bischofs der Episkopalkirche. Diese hat sich nach dem amerikanischen Unabhängigkeitskrieg von der Anerkennung des jeweiligen britischen Königs/Königin als weltliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche gelöst hat.

Seit 1999 existiert eine Arbeitsgemeinschaft der Anglikanisch-Episkopalischen Kirchen in Deutschland (CAECG), die gemeinsam ihre Missionstätigkeit in Deutschland koordinieren. Anglikanische Gemeinden existieren z.B. in Berlin, Freiburg, Düsseldorf, Bonn/Köln, Hamburg, Stuttgart und Leipzig. Episkopal-Gemeinden existieren z.B. in Augsburg, Baden-Baden, Frankfurt, Ingolstadt, Karlsruhe, Wiesbaden, München, Nürnberg. Die Verbreitung ist zufällig nahe identisch mit der Britischen bzw. Amerikanischen Besatzungszone in Deutschland.

Die weltweite Anglikanische Kirche befindet sich seit der Bischofsweihe von Gene Robinson am 2. November 2003 in New Hampshire (USA) in einer Krise, die die Kirche zu spalten droht. Da Gene Robinson sich offen zu seiner Homosexualität bekennent, wird seine Weihe von einem bedeutenden Teil der anglikanischen Geistlichen und Mitglieder als unvereinbar mit den Prinzipien der Kriche angesehen, während andere Geistliche und Mitglieder diesen Schritt als richtig und konsequent ansehen.



Die Kirchen der Anglikanischen Gemeinschaft

Die Anglikanische Kirche ist in selbständige Landeskirchen, bzw. Provinzen organisiert, wobei dem Erzbischof von Canterbury ein Ehrenvorrang zukommt.

Aufbau einer anglikanischen Diözese

Jede Diözese besitzt einen Bischof, welchem, ist die Diözese von entsprechender Größe, Suffraganbischöfe beigeordnet sind. Diese entsprechen den Katholischen Weihbischöfen, besitzen aber im Gegensatz zu diesen einen eigenen Bezirk innerhalb der Diözese, bleiben aber in jedem Fall dem Diözesanbischof untergeordnet.

Der Diözesanbischof besitzt eine Kathedrale, an welcher es den Kathedralklerus gibt. Diese unterstehen dem Dean (Dekan) oder Provot (Propst) und unterteilen sich in Residenzkanoniker, Honorarkanoniker (Praebendare) und Niedere Kanoniker.

Der Diözesanklerus besteht aus Pfarrern, Hilfspfarrern und Vikaren. Mehrere Pfarrkirchen sind in Dekanaten zusammengefasst, so wie dies auch in der Katholischen Kirche der Fall ist. Besonders große Diözesen sind zudem noch in Archidiakonate unterteilt. Ihre Leiter nennen sich Archdiacon und sind oftmals mit den Suffraganbischöfen identisch. Diese Archidiakonate entsprechen den Regionen in großen Katholischen Diözesen.

Es ist unverkennbar, dass die Anglikanische Kirche bis heute die Strukturen der Katholischen Kirche beibehalten hat, aus welcher sie hervor gegangen ist.



Die Berufung eines Bischofs

In jeder Diözese gibt es ein Gremium für die Vakanz des Bischofsstuhles (Vacancy-in-see committee). Diesem gehören Exoffizio alle Suffragane, die Mitglieder des Bischofshauses (Diözesanverwaltung), der Dekan des Kathedralkapitels, zwei der Archidiakone, wie auch Klerus und Laien der Diözesansynode an. Gewählt werden zudem durch den Klerus des Bischofshauses zwei zusätzliche Kleriker, wie durch die Laien des Bischofshauses zwei weitere Laien. Sollte es notwendig sein, so kann die Zahl der zu wählenden auch erhöht werden. Zudem kann der Bischofsrat der Diözese bis zu vier weitere Mitglieder ernennen. Mit dem Eintreten der Vakanz tritt der dieses Gremium nun wenigstens zwei Mal zusammen, wählt vier seiner Mitglieder in den Kronausschuss, von denen einer der Sekretär des Premierministers und einer der Sekretär des Erzbischofs ist. Diese beiden führen alle Gespräche und Verhandlungen mit Gemeinden und Lokalbehörden, was sie dan als Information an die Crown-Nomination-Commission weiterreichen. und kann auch Namensvorschläge zusammenstellen. Das Vakanzgremium selbst erstellt nun das Profil der Diözese und ihrer Wünsche für die Zukunft. Auch die Nennung von Namensvorschlägen steht ihm zu.

Die Crown-Nomination-Commission, auf welche es nun ankommt, besteht Exoffizio aus den Erzbischöfen von Canterbury und York. Ihnen hinzugewählt werden je drei Kleriker und Laien der jeweiligen Diözesansynode und sechs Mitglieder desVakanzgremiums. Nur diese 14 Personen sind Wahlberechtigt, nicht aber die beiden Sekretäre. Diese 14 wählen nun zwei Personen, deren Namen dem Premierminister durch den Erzbischof von Canterbury mitgeteilt werden und die auf Bitten des Premierministers auch auf eine größere Anzahl erweitert werden können. Nun teilt der Premierminister dem Erwählten seine Nomination mit und die Königin (bzw. der König) ernennt den Erwählten. Desweiteren erhält nun das Kathedralkapitel die Anweiseung zur Wahl des Elekten, deren Geschehen anschließend durch die Lokalbehörden bestätigt wird. Die Bischofsweihe des Erwählten findet einen Tag nach der Wahlbestätigung durch die Behörden statt, nach deren Durchführung der neue Bischof zur Huldigung des Monarchen verpflichtet ist.

Provinzen außerhalb einer Monarchie bedürfen verständlicherweise keiner staatlichen Ernennung, hier ist der Wahlvorgang normalerweise auf die Landessynode beschränkt.


Der Klerus der anglikanischen Kirche

Wie in der Katholischen Kirche, so besteht der Klerus der Anglikanischen Kirche aus Bischof, Priester und Diakon. Diese können jedoch alle verheiratet sein und seit den späten 1970er Jahren auch weiblichen Geschlechtes, jedoch nicht in allen Kirchen. Die Aufgaben derselben sind die allgemeine Seelsorge und Verwaltung der Sakramente.

Um in die Reihen des Klerus der Anglikanischen Kirche aufgenommen zu werden, bewirbt man sich beim Bischof einer Diözese. Dieser wird diese Bewerbung an ein Nationales Kirchenministerium weiterleiten, welches den Bewerber auf seine Eignung im Geistlichen, Geistigen, Gesundheitlichen und Familiären prüft. Ist dies geschehen, so sendet es ein Gutachten an den jeweiligen Bischof, in welchem es den Bewerber empfiehlt, bedingt empfiehlt oder ablehnt. Zugleich macht es auch Vorschläge zur Ausbildung, welche von einem normalen Hochschulstudium bis zu regionalen Kursen reichen. Hat der Bewerber die Zustimmung des Bischofs erhalten, so untersteht er fortan einem Diözesandirektor für die Ausbildung, mit welchem er sich in allen Bereichen seines Lebens auseinanderzusetzen hat, da er zum Schluss des Studiums ein Zeugnis zu dessen Eignung abgeben muss. Ist dieses positiv ausgefallen, so steht der Weihe des Bewerbers, oder der Bewerberin, nichts mehr im Wege.


Siehe auch: Geschichte der Anglikanischen Kirche