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Landkreis

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Ein Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Er dient als Verwaltungseinheit für mehrere Städte und Gemeinden. Die Kreise übernehmen zahlreiche Verwaltungsfunktionen wie beispielsweise die KFZ-Meldestellen, Finanzämter etc. Organe des Kreises sind der alle fünf Jahre gewählte Kreistag sowie der Kreisausschuss (beschließender Ausschuss des Kreises).


Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gehören meist keinem Landkreis an, sondern sondern übernehmen die Verwaltungsfunktion selbst. Man spricht dann von kreisfreien Städten.