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Internationale Arbeitsorganisation

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Die Internationale Arbeitsorganisation IAO (International Labour Organization, ILO) war ursprünglich eine ständige Einrichtung des Völkerbundes mit dem Ziel der Sicherung des Weltfriedens auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Die IAO begann ihre Tätigkeit am 11. April 1919 in Versailles. Seit dem 14. Dezember 1946 ist sie eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Genf. Die IAO hat 178 Mitglieder (zuletzt wurde Samoa am 7. März 2005 aufgenommen).

Organe

  • Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference): Tritt einmal jährlich in Genf zusammen, beschließt Rechtsakte und das Budget der IAO. Im höchsten Organ der IAO hat jeder Mitgliedsstaat vier Delegierte, davon zwei Vertreter der Regierung und je einen Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen.
  • Verwaltungsrat (Governing Body): Die Exekutive der IAO besteht aus 56 Vertretern (und ebensovielen Stellvertretern) und trifft sich dreimal jährlich. Auch hier ist das Verhältnis der Vertreter 2:1:1. Zehn der 28 Regierungssitze werden permanent durch zehn Staaten "grosser industrieller Bedeutung" gehalten (Brasilien, Volksrepublik China, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten), die restlichen 18 werden alle drei Jahre gewählt. Die Vertreter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen werden persönlich gewählt.
  • Internationales Arbeitsamt (International Labour Office): Übernimmt die Funktion eines Sekretariates der Internationalen Arbeitsorganisation und führt unter anderem regelmäßige Statistiken über die Arbeitsmarkt- und arbeitsrechtliche Situation in den Mitgliedsländern.

Arbeitsweise

Die IAO arbeitet rechtsverbindliche Übereinkommen (Conventions) sowie Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aus. Davon werden verschiedene Gebiete des Arbeitsrechtes betroffen: Standards für den Mutterschutz, Schutz von temporären Angestellten, Altersgrenzen für bestimmte Arbeiten, etc. Insgesamt existieren bis heute 185 Übereinkommen und 194 Empfehlungen.

Mitglieder müssen der IAO über die Umsetzung der von ihnen ratifizierten Übereinkommen sowie über den Stand ihrer nationalen Gesetzgebung in Bezug auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz regelmäßig Bericht erstatten.

Siehe auch: Portal Vereinte Nationen, UN Global Compact

Literatur

  • Stefan Brupbacher: Fundamentale Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation: eine Grundlage der sozialen Dimension der Globalisierung. Stämpfli, Bern 2002.