Hyperlink
Als Hyperlink (auch kurz Link; aus dem Englischen für „Verknüpfung“, „Verbindung“, „Verweis“) bezeichnet man einen Verweis auf ein anderes Dokument in einem Hypertext, der durch das Hypertextsystem automatisch verfolgt werden kann.
Das Konzept von Hyperlinks entspricht funktional dem Querverweis oder der Fußnote aus der konventionellen Literatur, bei der das Ziel des Verweises allerdings in der Regel manuell aufgesucht werden muss; eine eher exotische Ausnahme bilden die Leseräder. Frühe Formen solcher Querverweise finden sich bereits in der Bibel und im Talmud.
Verlinkt (ein denglisches Wort, abgeleitet von link) man ein Dokument, so erstellt man Hyperlinks zu anderen Stellen des selben Dokuments oder zu einem anderen Dokument.
Verwendung
World Wide Web
Hyperlinks sind ein charakteristisches Merkmal des World Wide Web; sie sind das „Salz in der WWW-Suppe“ (Münz/Nefzger) und verbinden einzelne Webseiten und andere im Internet verfügbare Dokumente. Die technischen Grundlagen von Hyperlinks im Web sind ein Protokoll (HTTP) und eine standardisierte Seitenbeschreibungssprache (HTML).
Ziel eines Links kann eine bereits vorhandene Datei (Webseite, Bild, Audiodatei, Videodatei etc.) oder ein dynamisch erstelltes Dokument sein. Ein Link enthält die Adresse des Ziels, in der Regel als URL. Meistens definiert ein Link zusätzlich, wie er für den Benutzer dargestellt werden soll. Bei Hypertext-Dokumenten wird dazu fast immer in dem Link ein Link-Text angegeben, der dem Benutzer angezeigt wird.
Die Interpretation des Aufrufs eines Links übernimmt typischerweise ein Browser. Linkverweisen kann auch von Software, die Verlinkungen erkennt, automatisch gefolgt werden.
Bei den Hyperlinks im Web handelt es sich um eine sehr einfache Implementation von Hyperlinks; im Gegensatz zu früheren Systemen sind diese Weblinks unidirektional, d.h. das Ziel des Links weiß nichts darüber, dass ein Link auf ihn zeigt; wird das Zieldokument umbenannt oder gelöscht, kann der Link nicht automatisch korrigiert werden und es entsteht ein Toter Link.
Wikis
Auch die einzelnen Seiten eines Wikis sind mit Hyperlinks, den so genannten WikiLinks miteinander verbunden. Hier wurde ebenfalls eine relative einfache Implementation von Hyperlinks realisiert, allerdings kennt die Wikipedia Rückverweise (sogenannte Backlinks), die Links sind damit zumindest partiell bidirektional, und es werden von den internen Links innerhalb eines Wikis auch noch verschiedene andere Linkarten unterschieden, beispielsweise solche auf externe Dokumente.
Auch die Wikipedia ist ein Wiki; hier wird zur Kennzeichnung eines Links eine eigene Syntax verwendet:
[[Ziel des Links]]würde einen Hyperlink auf die fiktive Wikipedia-Seite Ziel des Links anlegen;- Hyperlinks, die aus dem internen Artikelnetz der Wikipedia auf externe Webseiten verweisen – meist Weblinks genannt –, werden ähnlich angelegt:
[http://Ziel.des.externen.Links]würde einen Hyperlink auf die fiktive externe Website Ziel.des.externen.Links anlegen.
Andere Wiki-Systeme generieren Hyperlinks durch eine andere Syntax, beispielsweise durch das sogenannte CamelCase.
Andere Hypertext-Systeme
Auch andere Hypertext-Systeme setzen Hyperlinks ein. Die Verwendung von Hyperlinks in diesen anderen Systemen wird im Artikel Hypertext beschrieben.
Rechtliches
Tim Berners-Lee, der "Erfinder" des World Wide Web, geht in Analogie zu Fußnoten und Querverweisen in der wissenschaftlichen Literatur davon aus, dass das bloße Vorhandensein eines Hyperlinks keine Rechtsverletzung darstellen kann; der Autor eines Textes mache sich durch Anbringen einer Fußnote oder eines Querverweises nicht automatisch den Inhalt des referenzierten Dokuments zueigen. Das Prinzip des wechselseitigen Verweisens sei für wissenschaftliches Arbeiten grundlegend; wäre dieses Verweisprinzip illegal, würde dies jegliches wissenschaftliche Arbeiten in unserem heutigen Verständnis unmöglich machen (vgl. Auf den Schultern von Giganten).
Diese Auffassung teilen nicht alle Gerichte, obwohl die Rechtsliteratur selbst intensiv das Verweisprinzip einsetzt. Bisher hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet, jedoch kann in Deutschland das Anbringen eines Hyperlinks auf einer Website kostenpflichtig abgemahnt werden; dabei werden in der Regel hohe Streitwerte im Bereich von 50.000 bis 250.000 Euro angesetzt, woraus in jedem Fall hohe Anwaltskosten in der Größenordnung von mehreren tausend Euro resultieren. Die Policen von Rechtsschutzversicherungen decken derartige Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nicht ab. Die rechtliche Problematik der Hyperlinks wird im Artikel Haftung für Hyperlinks ausführlich erörtert.
Bislang gab es im bundesdeutschen Raum mehrere Urteile, die Websitebetreiber, deren Sites auf inkriminierte Seiten linkten, wegen Beihilfe zu vielerlei Straftaten verurteilten. Deshalb war es dringend anzuraten, sich auf der eigenen Site ausdrücklich von den Inhalten zu distanzieren. Mittlerweile scheint die Rechtssprechung hiervon abzurücken, wie neueste Urteile zeigen. Beispielsweise hatte ein Websitebetreiber im Rahmen einer Dokumentation unter anderem auf Sites gelinkt, die die Staatsanwaltschaft als rechtsextrem und gewaltverherrlichend wertete. Mittlerweile wurde der Website betreiber von einer höheren Instanz frei gesprochen.
(vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/60673)
Visualisierung
In der Regel lassen sich große, verlinkte Netze als gerichtete zyklische Graphen repräsentieren, in denen die Kanten von Hyperlinks und Ecken oder Knoten von referenzierten Seiten gebildet werden.
Siehe auch
Literatur
- Stefan Münz und Wolfang Nefzger: HTML. Die Profireferenz (Professional Series). Franzis’ ISBN 3-772-36999-5 (SELFHTML in Buchform)
Weblinks
- Rechtliches:
- Links and Law (Commentary on Web Architecture) (von Tim Berners-Lee, April 1997)
- Einige Webseiten beinhalten zweifelhafte „Link-Policies“:
- Don't Link to Us! Stupid linking policies
- Fallbeispiele für „Linking Policies“