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Republik Krakau

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Die Republik Krakau (polnisch Rzeczpospolita Krakowska) oder auch Freie Stadt Krakau (polnisch Wolne Miasto Kraków) war ein durch den Wiener Kongress 1815 geschaffener Stadtstaat, der bis 1846 unter dem gemeinsamen Protektorat seiner Nachbarn, Rußland, Preußen und Österreich stehend existierte. Diese drei Staaten hatten das übrige ehemalige Herzogtum Warschau unter sich aufgeteilt.

Die Freie Stadt Krakau wurde durch Vertrag Österreichs, Preußens und Rußlands vom 3. Mai 1815 offiziell errichtet. Sie bestand aus der Stadt Krakau und deren Umgebung. Ihre Größe betrug 1.164 km² und sie hatte eine überwiegend polnischen Bevölkerung von 88.000 Einwohnern. Mit dem Vertrag von 1815 erhielt Krakau zugleich eine Verfassung. Die nach Zensuswahlrecht gewählte Abgeordnetenversammlung nahm danach die Aufgabe der Legislative wahr, während der von einem Präsidenten geleitete und aus zwölf Mitgliedern bestehende Regierende Senat die Exekutive darstellte. Die Justiz bestand aus einem Gerichtshof erster Instanz und einem Appellationsgerichtshof. Das Rechtssystem basierte auf Napoleons Code Civil, sowie auf französischem Handels- und Strafrecht. Gerichtsverfahren waren öffentlich, in Strafverfahren wirkten nach französischem Vorbild Geschworene bei der Entscheidungsfindung mit. Amtssprache war Polnisch.

Die Republik war eine zollfreie Zone mit Handelsbeziehungen nach Rußland, Preußen und Österreich. Die Jagiellonen-Universität hatte das Privileg, Studenten aus allen drei Ländern annehmen zu dürfen.

Während des Novemberaufstands 1830-1831 war Krakau ein Stützpunkt des Waffenschmuggels in das russische Königreich Polen. Nach dem Sieg über den Aufstand wurde die Autonomie der Freien Stadt eingeschränkt. So bedurfte die Wahl des Senatspräsidenten seit 1833 der Zustimmung der drei Schutzmächte, zugleich wurde die Krakauer Polizei österreichischer Leitung unterstellt. 1836-41 wurde Krakau durch österreichische, russische und preußische Truppen besetzt. Der Senat wurde den Weisungen der drei Mächte unterworfen, die selbständige Gerichtsbarkeit der Stadt in politischen Angelegenheiten weitgehend abgeschafft. Nach dem erfolglosen Krakauer Aufstand 1846 wurde Krakau am 16. November 1846 durch Österreich annektiert.