Zölibat
Der Zöllibat (von lat. caelebs „allein, unvermählt lebend“; umgangssprachlich manchmal auch das Zölibat) bezeichnet das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch-katholischen Kirche kennen nicht nur die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche für Ordensfrauen und -männer, Eremiten, geweihte Jungfrauen oder Diakonissen das Versprechen bzw. Gelübde der Ehelosigkeit, sondern auch andere Weltreligionen.[1] Während der Zölibat in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester verbindlich ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe, Mönche und bei der Weihe noch unverheiratete Priester.
Römisch-katholische Kirche
Der Begriff Zölibat wird insbesondere innerhalb der römisch-katholischen Kirche verwendet. In der lateinischen Kirche ist der Zölibat vor der Weihe zum Diakon durch den Canon 277 des kirchlichen Rechts Codex Iuris Canonici vorgeschrieben. Ordensleute sind vom Tag ihres Ordenseintrittes implizit zur Ehelosigkeit verpflichtet, explizit nach der zeitlichen Profess. Es handelt sich um keine auferlegte Verpflichtung, sondern um eine freiwillig gewählte; sie stellt jedoch eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar. Diese Vorschrift gilt nicht in allen Riten der katholischen Kirche, sondern nur im lateinischen (westlichen) Ritus; so gibt es in den mit Rom unierten Kirchen des östlich-orientalischen Ritus für Weltpriester keine Verpflichtung, ein zölibatäres Leben zu führen. Personen des gottgeweihten Lebens leben in allen Konfessionen zölibatär.
Der Zölibat, der auch als Befolgung eines Evangelischen Rates verstanden wird, beruht auf der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Jesus Christus in Mt 19,12 EU spricht.
Die römisch-katholische Kirche kennt zudem den verheirateten Diakon im ständigen Diakonat. Der ständige Diakon muss sich vor seiner Weihe für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden. Eine erneute Eheschließung nach der Weihe (etwa beim Tod der Frau oder Annullierung der Ehe) ist nur mit Erlaubnis des Papstes möglich.
In der lateinischen Teilkirche der katholischen Kirche ist für Bischöfe und Priester der Zölibat in der Regel verpflichtend, in den orientalischen Teilkirchen der katholischen Kirche wie auch in den orthodoxen Kirchen gilt er nur für Bischöfe, die meist dem Mönchsstand entstammen (wobei hin und wieder auch verwitwete Priester zum Bischof geweiht werden). Priester müssen hier ebenfalls vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen. Nach dem Tod der Frau oder nach einer Trennung oder Scheidung (die in diesen Kirchen möglich ist) scheidet eine neue Heirat auch hier aus.
Geschichte des Zölibats in der römisch-katholischen Kirche
Neuere Forschungen haben ergeben, dass es eine Zölibatsverpflichtung schon viel länger gibt als bisher angenommen. Vor allem die Entlarvung der Aussagen eines Bischofs Paphnutius in Nicäa (325) als Fiktion hat Historiker angeregt, neu zu forschen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Ehelosigkeitszölibat und einem Enthaltsamkeitszölibat. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dürfen; beim Enthaltsamkeitszölibat ist es durchaus möglich, dass Verheiratete die Weihen empfangen, allerdings müssen sie ab dem Tag der Weihe enthaltsam leben. Der Enthaltsamkeitszölibat wurde erstmals auf der Synode von Elvira (ca. 306) als Gesetz aufgeschrieben. Allein die Tatsache, dass in dieser Zeit etwas allgemeingültig war, bevor es rechtlich festgelegt wurde, weist darauf hin, dass die rechtliche Festlegung nicht der Beginn einer Zölibatsverpflichtung war, sondern schon eine längere Tradition bestand. Einige Historiker (Cochini, Heid et al.) sind sogar der Ansicht, der Zölibat gehe auf die apostolische Zeit zurück.
Der Übergang von der Verpflichtung des Enthaltsamkeitszölibats zum rechtlich verbindlichen Ehelosigkeitszölibat im hohen Mittelalter führte zu der sehr verbreiteten, aber irrigen Meinung, der Zölibat habe seinen Ursprung im Mittelalter.
Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass alle Geistlichen künftig nicht mehr heiraten durften. Da es für Priester üblich wurde, die Heilige Messe täglich zu zelebrieren, spielte dabei vor allem die kultische Reinheit eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass sonst Kirchenbesitz an die Kinder der Geistlichen vererbt worden wäre. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen wurden Amt und Besitz entzogen.
Zur Zeit von Nikolaus II. wurde durch die Lateransynode von 1059 jenen Priestern die Zelebration der Heiligen Messe verboten, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte.
In Deutschland wagten nur drei Bischöfe, die römischen Dekrete zu verkünden. Der Bischof von Passau wäre vom Klerus beinahe gelyncht worden und wurde schließlich vertrieben. Gerade Geistliche des niederen Klerus waren besonders betroffen, und zu tausenden protestierten sie gegen die neuen Gesetze. Allein in der Diözese Konstanz waren 3600 Geistliche auf einer Synode.[2]
Bis zum Zweiten Laterankonzil 1139 gab es sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Bei jenem Konzil wurde festgelegt, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, [...] Amt und Benefizium [verlieren]“ (in Kanon 6) und die Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (in Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie bis heute ist.
Seither stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihe in der lateinischen Kirche (im Unterschied zu den meisten unierten Kirchen) der römisch-katholischen Kirche dar. Der Papst kann auf Antrag des zuständigen Ortsbischofs allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit auch für Angehörige des lateinischen Ritus' erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht – derzeit ausschließlich bei zum lateinischen Ritus der römisch-katholischen Kirche konvertierten, verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden (siehe Zölibatsdispens).
Erfolglose Initiativen zur Aufhebung des Zölibats der Priester wurden noch im 15. Jahrhundert sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf dem Konzil von Basel unternommen.
Bis zum Konzil von Trient (1545–1563) kam es jedoch vor, dass Priester mit Konkubinen zusammenlebten. Ihnen wurde dafür in der Regel eine hohe Geldstrafe auferlegt; oft machten die zu zahlenden Beträge mehr als ein Jahresgehalt aus. So wuchs etwa der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli bei einem Onkel auf, der als Priester im Bistum Konstanz mit Konkubine und Kindern zusammenwohnte. Auch Zwingli selbst lebte während seines priesterlichen Dienstes in Zürich in einer festen Beziehung. Später heiratete er dann seine Konkubine.
Die Einführung des priesterlichen Zölibats wurde im Mittelalter jedoch nicht nur von der kirchlichen Obrigkeit gefordert und durchgesetzt: Auch das einfache Volk forderte unverheiratete Priester. Diese Forderung durch Laien war Teil einer innerkirchlichen Reformbewegung, die gleichfalls gegen Missstände wie Machtmissbrauch, Korruption (Simonie und Vetternwirtschaft) in der Kirche kämpfte.
Seit der Trullanischen Synode 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsächlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass bis heute in der orthodoxen Kirche und in den katholischen Ostkirchen nur Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind – Priester jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Priesterweihe unverheiratet waren. In der Regel treten diese dann in den Mönchsstand ein.
Begründungen
Die Begründungen für die Einführung des Zölibatsgesetzes damals und das Festhalten daran sind vielfältig. Die Kirche ist sich bewusst, dass der Zölibat kein göttliches Gebot ist.
Der Ruf Jesu Christi
Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ ist einer der Evangelischen Räte und nach Mt 19,12 EU eine Empfehlung an einzelne Jünger. Auch Paulus rät dazu (1 Kor 7,27 EU) und wünscht sich die ehelose Lebensweise für möglichst viele Menschen (1 Kor 7,7 EU).
Nach christlicher Tradition hat Jesus selbst zölibatär gelebt. Im Neuen Testament wird nirgends von einer Ehe berichtet. Einzig das späte apokryphe, gnostisch beeinflusste Philippusevangelium, das nicht vor 150 n. Chr., höchstwahrscheinlich jedoch im 3. Jahrhundert verfasst wurde, nennt eine Partnerin. Manche Historiker und Theologen haben darauf hingewiesen, dass fast alle Juden verheiratet waren, mithin wohl auch Jesus. Demgegenüber wenden andere ein, dass zur Zeit Jesu allerdings auch die ehelos lebenden Gemeinschaften der Essener existierten und Ehelosigkeit somit, wenngleich selten, dennoch bekannt war. Diejenigen Autoren, die eine Ehe Jesu vertreten, argumentieren damit, dass die Nichtüberlieferung im NT theologische Gründe gehabt habe. Möglicherweise sei die Hochzeit von Kana (Joh 2) eine stark überarbeitete Überlieferung einer Heirat Jesu selbst; auf starke Redaktion würden insbesondere die Nichterwähnung der Brüder Jesu, vor allem aber von Braut und Bräutigam schließen lassen. Auch die nahe Beziehung Maria Magdalenas zu Jesus wurde von einigen Historikern auf eine Verheiratung beider bezogen. Derartige Hypothesen sind aber bibelwissenschaftliche Außenseitermeinungen.[3]
Kultische Reinheit
Zunächst ist hier der Aspekt der kultischen Reinheit zu nennen, der bereits im Alten Testament bei den jüdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle spielte. Diesen war jedoch nach den mosaischen Gesetzen die Heirat erlaubt, wenn auch nur mit jungfräulichen Israelitinnen (3. Buch Mose Kapitel 21). So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der täglichen Zelebration des heiligen Messopfers zwar seit der frühen Kirche bis hin zum Zweiten Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk- und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten, wurde aber letztlich unter dem Eindruck der Rückbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen.
Ökonomische Gründe
Einen weiteren Beweggrund, der zur Festschreibung des verpflichtenden Zölibats im 11. Jahrhundert führte, sieht man in dem Versuch der römischen Kirche, die Reduzierung der von Priestern verwalteten kirchlichen Pfründen zu verhindern. Diese Pfründen wurden durch den notwendigen Lebensunterhalt der Familie verheirateter Priester sowie durch Erbschaft dezimiert. Die in der mittelalterlichen Gesellschaft übliche Vererbung der Ämter des Vaters auf den Sohn führte zu Konflikten mit dem zentralistischen Selbstverständnis der Kirche. Durch die Bekräftigung der Zölibatsverpflichtung für Priester wurde verhindert, dass legitime Söhne das Priester- oder Bischofsamt übernehmen konnten. Zugleich erfolgte mit dieser Regelung eine Sicherstellung der Gleichheit des Zugangs zum Priesteramt, insofern prinzipiell und im Idealfall jeder männliche Laie, der die nötigen Bedingungen erfüllte, unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung oder von Reichtum und Besitz dieses Amt übernehmen konnte.
Gesellschaftliche Stellung
Ein weiterer Aspekt ist die gesellschaftliche Stellung des Priesters, verbunden mit entsprechendem Prestige. Im Christentum bildete sich alsbald eine Zwei-Stände-Kirche (Klerus und Laien) heraus, innerhalb deren der Klerus die gesellschaftlich höhere Position sowie (über viele Jahrhunderte damit verbunden) Macht und Besitz innehatte. Hinzu kam die höhere Bildung der Kleriker und ihr damaliges Ansehen als „bessere Christen“, das durch den Zölibat noch untermauert werden sollte. Relativiert wurde dieser Aspekt freilich durch das biblische Ideal des Dienens statt des Herrschens, dem insbesondere die Amtsträger in der Kirche folgen sollen.
Einsatzfähigkeit
Als eine weitere Begründung wird die völlige Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit für die Tätigkeiten im priesterlichen Dienst genannt. Dieses Argument geht auf den Apostel Paulus zurück (1 Kor 7,32 EU). Ehelose Priester können sich mehr für ihre Gemeinde einsetzen und brauchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Rücksicht auf eine Ehefrau oder eigene Kinder zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Konfrontation mit antiklerikalen Staaten (alleinstehende Priester sind weniger erpressbar), aber auch für das Spannungsfeld beispielsweise zwischen Familie und Beichtgeheimnis in familienrelevanten Angelegenheiten. Außerdem, so die Befürworter, würde die durch die Ehelosigkeit nicht genuin befriedigte Sexualität sublimiert und in seelsorgliche Energie umgewandelt.
Kritiker des Zölibats meinen jedoch, dass Priester wiederum Kraft zur Aufrechterhaltung der zölibatären Lebensform und der Sublimation der daraus resultierenden nicht erwünschten Gefühle und Gedanken investieren müssten, die dann ihrerseits nicht mehr für das pastoralen Engagement vorhanden sei. Es wird als „absurde Alternative“[4] angesehen, die Liebe zu Gott und die zu einem Menschen entgegenzusetzen. Manche Laien sehen eine Beschränkung im zölibatär-priesterlichen Wirken darin, dass ehelos lebende Priester nicht genügend Empathie für die Sorgen und Nöte der Laien hätten, weil ihnen die Erfahrungen eines Ehelebens fehlen.
Zeichenhaftigkeit
Als entscheidend wird die Zeichenhaftigkeit des Zölibats als Verweis auf das Himmelreich angesehen, wo es nach kirchlicher Lehre jedenfalls die Gottes- und Nächstenliebe geben wird, jedoch nicht mehr die Ehe und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau (vgl. Mk 12,25 EU). Wer die heilige Bindung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen lebt [5], legt dadurch Zeugnis ab für die im Glauben erwartete zukünftige Welt, in der die menschliche Liebe für Frauen und Männer ihre definitive Erfüllung finden wird. Zugleich wird gegenüber einem einseitig spiritualistischen oder dualistischen Verständnis betont, dass in diesem künftigen Lebensstand auch die eheliche Liebe ihre Vollendung erfährt und in diese Vollendung mit der Auferstehung auch die leibliche Herrlichkeit eingeschlossen ist. Ehe und Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden so jeweils zu einem Zeichen der alles übersteigenden Liebe Gottes zu den Menschen.
Charisma
Unter den theologischen Argumenten spielt insbesondere das Verständnis des Zölibats als Charisma, als Geschenk Gottes eine Rolle. Gegner des Zölibats meinen jedoch, dass denjenigen, denen die charismatische Ehelosigkeit tatsächlich gegeben worden ist, keine Verpflichtung bräuchten, da sie freiwillig diese Lebensform wählten. Außerdem betonen sie, dass die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit zu trennen sei, und verweisen unter anderem auf das Zweite Vatikanische Konzil, das die Ehelosigkeit für das Priestertum zwar nicht als notwendig, jedoch als „angemessen“, bezeichnet und für den Bereich der lateinischen Kirche daran festhält:
„Die Kirche hat die vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt. Ist sie doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt. Zwar ist sie nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert, wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt.“
Bibelstellen
Folgende Bibelstellen beziehen sich auf die Ehelosigkeit:
„Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht – um des Himmelreiches willen.“
„Ich wünschte, alle Menschen wären (unverheiratet) wie ich [(Paulus)].“
„Was die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn. Ich gebe euch nur einen Rat als einer, den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswürdig gemacht hat. Ich meine, es ist gut wegen der bevorstehenden Not, ja, es ist gut für den Menschen, so zu sein.“
„Ich wünschte, ihr wäret ohne Sorgen. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt. Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; sie will ihrem Mann gefallen. Das sage ich zu eurem Nutzen: nicht um euch eine Fessel anzulegen, vielmehr, damit ihr in rechter Weise und ungestört immer dem Herrn dienen könnt.“
„Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein.“
„Wenn nämlich die Menschen von den Toten auferstehen, werden sie nicht mehr heiraten, sondern sie werden sein wie die Engel im Himmel.“
Den priesterlichen Zölibat mit der Bibel zu begründen ist allerdings nicht überzeugend, denn es gibt auch Bibelstellen über die Ehe von Geistlichen:
„Er soll nur eine Jungfrau heiraten. Eine Witwe, eine Verstoßene oder eine Entehrte, eine Dirne, darf er nicht heiraten; nur eine Jungfrau aus seinem Stamm darf er zur Frau nehmen; sonst würde er seine Nachkommenschaft unter seinen Stammesgenossen entweihen; denn ich, der Herr, bin es, der ihn heiligt.“
„Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben.“
„Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig. Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen.“
Bruch des Zölibatsversprechens
Trotz Zölibatsverpflichtung gibt es römisch-katholische Priester, die Beziehungen eingehen und im Rahmen solcher Beziehungen auch Kinder zeugen. Aufsehen erregte 1995 der Fall von Hansjörg Vogel, der als Bischof von Basel zurücktrat, als bekannt wurde, dass er Vater würde. Ebenso verhielt es sich 1992 in Irland, als dort die Vaterschaft des Bischof Eamon Casey in Galway bekannt wurde.
Da Priester kirchenrechtlich zur Ehelosigkeit und damit implizit zum Leben in Enthaltsamkeit verpflichtet sind, werden solche Beziehungen von den Betroffenen meist geheimgehalten. Es existieren keine zuverlässigen Quellen über die Zahl solcher Beziehungen und der in ihnen geborenen Kinder. Manche Quellen sprechen von einigen Tausend betroffenen Kindern in Deutschland.[6]
Hamburgs Weihbischof Hans-Jochen Jaschke empfahl der katholischen Kirche, nachdem er von der Deutschen Bischofskonferenz um Stellungnahme in einem Interview zu diesem Thema gebeten worden war, offener mit der Situation von Priestern umzugehen.[7]
Diskussion innerhalb der römisch-katholischen Kirche
Die Regelung der verpflichtenden Ehelosigkeit wurde durch die gesamte Kirchengeschichte hindurch kontrovers diskutiert, und in der Gegenwart werden die Stimmen – auch von kirchlichen Amtsträgern – lauter, die eine Abschaffung des Zölibatsgesetzes fordern. Man betont, dass es biblisch keine Verankerung der Ehelosigkeitsverpflichtung für Priester gibt, sondern verheiratete Amtsträger vorausgesetzt werden (1 Kor 9,5 EU; 1 Tim 3,2 EU) und in den Evangelien von der „Schwiegermutter des Petrus“ gesprochen wird (Mt 8,14 EU; Mk 1,30 EU; Lk 4,38 EU).
Nach einer Psychologin kann es bei Priestern, die mit dem Zölibat Mühe haben, in der Folge zu Einsamkeit kommen. Dies kann weitere Probleme nach sich ziehen, wie z.B. Sucht oder Depression.[8]
Die Diskussion um den Zölibat wird auch durch die in vielen Ländern stark zurückgehende Zahl katholischer Priester angeregt.[9][10] In vielen Gemeinden (der westlichen Welt) kann wegen dieses Priestermangels keine sonntägliche Eucharistiefeier mehr stattfinden. Als Folge des Priestermangels kommt es in den Bistümern zu Fusionen der Kirchengemeinden und zur Schaffung von Pfarrverbänden. Gegen den „angemessenen“, aber nicht notwendigen Zölibat stehe das Recht der Gläubigen auf den Empfang der Sakramente, zumal der Eucharistie, wenden Kritiker ein.
In der XI. Weltbischofssynode in Rom 2005 mit dem Hauptthema Eucharistie wurde der Gedanke zwar in einer Gruppendiskussion thematisiert, dem Priestermangel durch die Weihe von Viri probati zu begegnen, fand aber keine Mehrheit. Die Gruppe war sich jedoch einig über „den unschätzbaren Wert des Priesterzölibats für die lateinische Kirche“ [11] In der Schlussbotschaft wurde die Frage nicht erwähnt.[12] 2006 bestätigt der Präfekt der Kongregation für den Klerus, Kardinal Claudio Hummes, dass der Zölibat kein Dogma sei. Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben vom 13. März 2007 bestätigte Papst Benedikt XVI. den Zölibat der Priester.[13]
Im Februar 2008 erklärte Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch zwei Tage vor seinem Amtsantritt als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, dass die Verbindung zwischen Priestertum und Ehelosigkeit „nicht theologisch notwendig" sei. Eine solche tief in das innere Leben der Kirche eingreifende Revolution könne aber nur von einem Konzil beschlossen werden.[14] 2009 sprach sich der neugewählte Präsident des Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück (CSU) für die Zulassung bewährter, verheirateter Diakone mit einer entsprechenden Fortbildung zur Priesterweihe aus.[15] Im Juni 2009 betonte Papst Benedikt XVI. mit Bezug auf den Fall eines Priesters aus Oberösterreich erneut die Beibehaltung des Zölibates.[16] Im August 2009 schrieb Joachim Kardinal Meisner einen Hirtenbrief zum Priesterjahr über den Zölibat, wo er das gelebte Zölibat als einen Lebensstil bezeichnet, der ohne Jesus Christus unerklärlich bleibe, und der für die moderne Gesellschaft ein kritisches und heilsames Zeichen der Provokation sei.[17]
Am 13. März 2010 sagte der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt: "Allerdings kann die zölibatäre Lebensform auch Menschen anziehen, die eine krankhafte Sexualität haben." Sie sähen im Zölibat fälschlicherweise "eine Lösung ihrer Erkrankung". "Man muss sich selber auch als sexuelles Wesen erfahren", sagte Jaschke. Katholische Geistliche müssten ein unverkrampftes Verhältnis zur Sexualität gewinnen. Der sexuelle Trieb dürfe nicht "abgeklemmt" werden. "Man sollte darüber nachdenken, ob es in der katholischen Kirche durch verheiratete Priester nicht eine größere Vielfalt geben könnte". Er könne sich vorstellen, dass Priester mit Familie zu den Sorgen und Anliegen von verheirateten Menschen und Eltern einen besseren Zugang hätten. Auch dem Priestermangel könne die Kirche so besser entgegentreten. Eine vollkommene Abschaffung des Zölibats lehnt auch Weihbischof Jaschke ab. Zwar stehe der Zölibat immer mehr einem Zeitgeist entgegen, der sich nur um Sexualisierung drehe. Der Zölibat schenke aber "Freiheit und ist ein Zeichen dafür, dass man anders leben könne".[18] Im Mai 2010 forderte Erzbischof Ludwig Schick aus Bamberg eine Diskussion über das Ende des Zölibats für Priester.[19]
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, rief die Kirche zu strukturellen Veränderungen bis hin zur Lockerung des Zölibats auf. [20]
Diskussion in der deutschsprachigen Öffentlichkeit
Der Theologe und Psychoanalytiker Eugen Drewermann meint, die hierarchische Struktur der katholischen Kirche verhindere die in einem komplexen Organismus notwendige Rückkoppelung, so dass Erfahrungen und Konflikte mit dem Zölibat zu wenig berücksichtigt würden.[21]
Das Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap machte im März 2010 im Auftrag der ARD eine repräsentative Umfrage unter 1000 Deutschen. Neun Prozent hielten den Zölibat für sinnvoll, 87 % hielten ihn für nicht mehr zeitgemäß.[22]
Zölibat in der Orthodoxie
In den orthodoxen Kirchen dürfen verheiratete Diakone zum Priester geweiht werden. Geweihte Priester dürfen eigentlich nicht heiraten, gelegentlich erteilen Bischöfe aber Ausnahmegenehmigungen. Bischöfe sind dagegen zum Zölibat verpflichtet.
Evangelische Reaktion und Tradition
Johann Eberlin von Günzburg
Eine der ersten reformatorischen Schriften, die sich kritisch mit dem Zölibat auseinandergesetzt haben, stammt von Johann Eberlin von Günzburg. Eine Schrift von 1522, die in Augsburg verlegt wurde, trägt den vielsagenden Titel: Wie gar gefährlich es sei, wenn ein Priester keine Ehefrau hat! Er greift dort mit biblischen und historischen Gründen den Zölibat an und schildert dessen öffentliche Schädlichkeit. Er appelliert an die Bischöfe, ihren Widerstand gegen die Priesterehe aufzugeben.
Martin Luther

Bereits 1520 fordert Martin Luther in seiner Schrift An den Christlichen Adel deutscher Nation von des Christlichen standes besserung,[23] dass der Zölibat abgeschafft werden solle.
Schon im Juni 1525 brach Martin Luther Ordensgelübde und Zölibatsversprechen, indem er die ehemalige Nonne Katharina von Bora heiratete und Kinder zeugte. In einem Brief an Georg Spalatin schreibt er am 16. Juni 1525: „Ich habe mich durch diese Heirat so verächtlich und gering gemacht, dass alle Engel, wie ich hoffe, lachen und alle Teufel weinen mögen. Die Welt und ihre Klugen verstehen dieses fromme und heilige Werk Gottes noch nicht und machen es an meiner Person gottlos und teuflisch“.[24]
Einen Tag später schrieb Luther an Michael Stiefel: „Bete Du für mich, dass Gott meinen neuen Lebensstand segne und heilige. Denn die Klüglinge sind mächtig erzürnt, auch unter den Unseren. Sie müssen erkennen, dass die Ehe Gottes Werk sei“.[25]
Unter den „Unseren“ befand sich beispielsweise auch Philipp Melanchthon, der den Bruch Luthers mit dem Zölibat zunächst nicht verstand und nicht billigte.
Justus Menius
Die Oeconomia christiana vom "thüringischen Reformator" Justus Menius, zu der Luther eine dreizehn Seiten lange Vorrede schrieb, gehört zum lutherischen Eheschrifttum, das sich im 16. Jahrhundert kritisch mit dem Zölibat auseinandersetzte. Die zölibatären Stände der Mönchsorden und des katholischen Klerus haben in dieser Ordnung keinen Platz mehr. Daher rührt die hohe Bedeutung, die die Lutheraner dem Ehe- und Hausstand in den Auseinandersetzungen mit dem Papsttum zumaßen: Er war das Gegenmodell zum "widernatürlichen" Zölibat, mit dem ihrer Ansicht nach die katholischen Geistlichen in selbstüberheblicher Weise ihre Gottgefälligkeit beweisen wollten.
Confessio Augustana
Artikel 23 der Confessio Augustana von 1530 bündelt dann die Überlegungen der Reformation. Der Bekenntnistext formuliert: Der Priester darf heiraten, weil Gottes Schöpfungsordnung die Ehe vorsieht (1. Mose 1,27LUT). Fernerhin ist es sogar seine Pflicht zu heiraten, wenn er anderenfalls in Unzucht fallen würde (1. Kor 7,2LUT.9LUT).
Zölibat in der Ökumene
Neue Überlegungen zum Zölibat formulierte Frère Roger Schutz aus Taizé für seine ökumenisch geprägte Communauté de Taizé. In seiner Regel aus Taize schrieb er: "Wenn der Zölibat eine größere Verfügbarkeit dafür schafft, für Gottes Sache zu sorgen, kann man ihn nur annehmen, um sich noch mehr dem Nächsten hinzugeben mit der Liebe Christi selbst".[26]
Zölibat und sexueller Missbrauch
Ob der Zölibat im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch speziell von schutzbefohlenen Kindern steht, ist in der Wissenschaft sehr umstritten. Außer Frage indes steht, dass der Zölibat keine Pädophilie erzeugt. Die sexuelle Prägung erfolgt viel früher im Leben eines Menschen, nicht erst wenn die Entscheidung für den Zölibat getroffen wird. Vertreter der Kirche selbst sehen keinen Zusammenhang. Hans-Ludwig Kröber, Professor für Forensik, errechnete, dass „nichtzölibatär lebende Männer mit einer 36 Mal höheren Wahrscheinlichkeit zu Missbrauchstätern als katholische Priester“ werden.[27] Diese Berechnung wurde aber auch kritisiert, die Zahl sei zu hoch angesetzt.[28] Verschiedene andere Wissenschaftler sind der Meinung, der Zölibat locke Pädophile indirekt an.[29] Nach Forschungen von Professor Michael Osterheider, Leiter der Regensburger Forensik, fühlten sich „Leute, die andere sexuelle Interessen haben, von einer Institution angezogen, in der nicht verlangt wird, dass man in einer Partnerschaft lebt“[30] Er führte weiter aus, Pädokriminelle suchten „sich ein soziales Umfeld, wo sie verfügbare Opfer finden“, insofern sei die Kirche „ein kritisches Biotop für solche Täter“.[31]
Der Theologe und Psychoanalytiker Eugen Drewermann meint, die Bedingungen für Priesterweihe oder Ordenseintritt setzten „in großem Umfang Persönlichkeitseinschränkungen und Entwicklungshemmungen voraus“. Wer sich dafür entscheide, sehe sexuelle Erfahrungen oft als sündhaft an und versuche sie zu verdrängen. Diese Lebensform werde gegen jede mögliche Erfahrung, rein im Hoffen auf die Gnade Gottes verteidigt, begünstige aber „neue Versuchbarkeiten, neue Fehlbarkeiten, neue Fehlhaltungen“.[32] Der Theologe und Psychiater Manfred Lütz sieht es jedoch als verantwortungslos an, den Zölibat in einen Kausalzusammenhang mit Kindesmissbrauch zu rücken.[33]
Siehe auch
- Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts
- Nikolait, Lehrerinnenzölibat, Zölibatsklausel, Josefsehe
- Dekret Presbyterorum Ordinis über Dienst und Leben der Priester (Zweites Vatikanisches Konzil, vom 7. Dezember 1965)
- Nachsynodales Apostolisches Schreiben Vita consecrata – über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt vom 25. März 1996.
Literatur
- Klaus Berger: Zölibat. Eine theologische Begründung. St. Benno Verlag, Leipzig 2009, ISBN 978-3-7462-2689-7
- Pierre Bourdieu: Le Bal des célibataires: Crise de la société paysanne en Béarn, Paris, Seuil, 2002, ISBN 2-02-052570-4
- Johannes Bours und Franz Kamphaus: Leidenschaft für Gott. Ehelosigkeit, Armut, Gehorsam. Freiburg 1991, ISBN 978-3-451-19435-1
- Paul Picard: Zölibatsdiskussion im katholischen Deutschland der Aufklärungszeit, Patmos-Verlag Düsseldorf 1975, ISBN 3-491-78442-5
- Christian Cochini: Apostolic Origins of Priestly Celibacy. San Francisco 1990.
- Georg Denzler: Die Geschichte des Zölibats. Herder, Freiburg 2002, ISBN 3-451-04146-4
- Anton Grabner-Haider: Von Gott gewollt? Verheiratete katholische Priester und ihre Familien. Böhlau Verlag, Wien 2008. ISBN 978-3-205-77738-0.
- Stefan Heid: Zölibat in der frühen Kirche. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 3-506-73926-3
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Päpste und ihre Kinder. Aufbau Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8110-3
- Hubertus Mynarek: Eros und Klerus. Vom Elend des Zölibats. Econ, Wien und Düsseldorf 1978, ISBN 3-426-03628-2
- Uta Ranke-Heinemann: Eunuchen für das Himmelreich. Katholische Kirche und Sexualität., Hoffmann und Campe, Hamburg 1988: aktuelle, wesentlich erweiterte Taschenbuch-Neuausgabe: Heyne, München 2003, ISBN 978-3-453-16505-2
- Agoston Roskovány: Coelibatus, et Breviarium. Duo gravissima clericorum officia, e monumentis omnium seculorum demonstrata. Tomus IV. Literatura de coelibatu. Beimel & Kozma, Pest 1861 (Digitalisat) – Bibliographie der Literatur zum Zölibat vom 1. Jh. n. Chr. bis 1859
- A. W. Richard Sipe: Sexualität und Zölibat. Schönigh, Paderborn/München/Wien/Zürich 1992, ISBN 3-506-78559-1
- Alfons Maria Stickler: Der Klerikerzölibat. Maria Aktuell, Abensberg 1994, ISBN 3-930309-08-4
- Marc Trémeau: Der gottgeweihte Zölibat. Sein geschichtlicher Ursprung und seine lehrmäßige Rechtfertigung. Das Neue Groschenblatt, Wien 1981, ISBN 3-900378-01-0
- Vereinigung katholischer Priester und ihrer Frauen e. V. (Hrsg.): Lebenswege – Hoffnungswege. Pro Business, Berlin 2004, ISBN 3-937343-41-5
- Heinz-Jürgen Vogels: Priester dürfen heiraten. Biblische, geschichtliche und rechtliche Gründe gegen den Pflichtzölibat. Köllen, Bonn 1992, ISBN 3-88579-060-2
- Hans Conrad Zander: Zehn Argumente für den Zölibat. Ein Schwarzbuch. Patmos, Düsseldorf 1997, ISBN 3-491-72375-2
- Hartmut Zapp: Zölibat II. Kanonisches Recht. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 9, Sp. 665
- Jacobsen, Friedberg: Cölibat. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 4, Hinrichs, Leipzig 1898, S. 204–208.
- „Gottes heimliche Kinder, Töchter und Söhne von Priestern erzählen ihr Schicksal.“, von Annette Bruhns und Peter Wensierski, 239 Seiten, Verlag Dtv, 2006, ISBN 978-3-423-34274-2
- …weil mein Vater Priester ist, von Karin Jäckel und Thomas Forster, 398 Seiten, Verlag Lübbe, 2002, ISBN 978-3-404-61503-2
- Sag keinem, wer dein Vater ist. Das Schicksal von Priesterkindern. von Karin Jäckel, 285 Seiten, Verlag Lübbe, 2004, ISBN 978-3-404-60543-9
- Bernhard Schimmelpfenning: Zölibat und Lage der „Priestersöhne“ vom 11. bis zum 14. Jahrhundert, in: Historische Zeitschrift Bd. 227, Heft 1, August 1978, S. 1-44, Neudruck in: Ders.: Papsttum und Heilige. Kirchenrecht und Zeremoniell. Ausgewählte Aufsätze, hrsg. v. Georg Kreuzer und Stefan Weiß, ars et unitas, Neuried 2005, S. 133-176, ISBN 3-936117-62-4
- Hans Conrad Zander: 10 Argumente für den Zölibat. Ein Schwarzbuch, 2008, ISBN 978-3-491-72533-1
Weblinks
Zölibat in der römisch-katholischen Kirche
- „Zölibat – Pflicht oder Liebe?“ – Informationen der Karl-Leisner-Jugend
- Schwieriges Reden über den Zölibat
- „Priester ohne Amt“ (Österreich)
- „Untersuchung zur Problematik des Zölibats im AdG (= Archiv der Gegenwart“ (Hanswilhelm Haefs)
Zölibat in evangelischer Sicht
- "Vom Zölibat zu Katharina", Evangelisches Sonntagsblatt aus Bayern vom 24. Februar 2008 (PDF-Datei; 133 kB)
- Der Zölibat – sinnvolle oder überkommene Tradition?
Einzelnachweise
- ↑ Zur Ehelosigkeit der Priester in Tibet siehe http://www.textlog.de/5634.html
- ↑ Hans Küng: Das Christentum - Wesen und Geschichte, Piper, München 1994, ISBN 3-492-03747-X.
- ↑ Vgl. James H. Charlesworth: The Historical Jesus, An Essential Guide, Abingdon, Nashville 2008, ISBN 978-0-687-02167-3, S. 82-84; W. E. Phipps: Was Jesus Married?, New York 1970.
- ↑ Drewermann kritisiert Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsvorwürfen, Eugen Drewermann im Gespräch mit Jan-Christoph Kitzler, Deutschlandradio Kultur, 22. Februar 2010
- ↑ Nachsynodales Apostolisches Schreiben Vita Consecrata, 1996
- ↑ Wenn Priester Väter werden. Das Leiden der verbotenen Kinder.
- ↑ Welt: Priesterkinder - Kirche bricht Tabu
- ↑ http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kirche-Priester;art270,3026329
- ↑ „Katholische Priestervereinigung sieht Anzeichen zur Abschaffung des Zölibats“, ShortNews vom 14. September 2005
- ↑ „Zölibat ist ein unmenschliches, überholtes Kirchenrecht“, Wiesbadener Kurier vom 10. September 2005
- ↑ Synodus Episcorum Verlautbarungen
- ↑ Botschaft der VI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode 2.-23. Oktober 2005
- ↑ Vatikan:Sacramentum Caritatis
- ↑ FAZ:Zollitsch: Zölibat „nicht theologisch notwendig“
- ↑ Alois Glück für Lockerung der Zölibatspflicht, KNA 24. November 2009
- ↑ Presse:Fall Friedl: Vatikan pocht auf Zölibat
- ↑ http://www.erzbistum-koeln.de/export/sites/erzbistum/dokumente/erzbischof/hirtenworte/jcm_hw_091115-zoelibat.pdf
- ↑ [1]
- ↑ epd:Erzbischof stellt den Priester-Zölibat in Frage
- ↑ Interview Süddeutsche Zeitung 13. März 2010 mit Alois Glück : [2]
- ↑ Drewermann kritisiert Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsvorwürfen, Eugen Drewermann im Gespräch mit Jan-Christoph Kitzler, Deutschlandradio Kultur, 22. Februar 2010
- ↑ [3]
- ↑ Martin Luther: An den Christlichen Adel deutscher Nation von des Christlichen standes besserung
- ↑ Brief Martin Luthers an Georg Spalatin vom 16. Juni 1525, zitiert in der deutschen Ausgabe Albrecht Beutel (Hg.): Martin Luther – Briefe an Freunde und an die Familie; München 1987; ISBN 3-406-32054-6; S. 18–19.
- ↑ Martin Luther an Michael Stiefel, Brief vom 17. Juni 1525, zitiert in der deutschen Ausgabe Albrecht Beutel (Hg.): Martin Luther – Briefe an Freunde und an die Familie; München 1987; ISBN 3-406-32054-6; S. 20.
- ↑ zitiert nach: "Ehelosigkeit in christlichen Gruppen", in: Evangelischer Erwachsenenkatechismus. Kursbuch des Glaubens, hrsg. von der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, Güterloh 1977, 3. Auflage, S.655-656 ISBN 3-579-04900-3, Zitat von Frère Roger auf Seite 656
- ↑ [4], Prof. Kröber, Domradio
- ↑ [5], Kritik an Prof. Kröber
- ↑ [6], Prof. Hilgers, stern
- ↑ [7], Prof. Osterheider, Mittelbayerische Zeitung
- ↑ [8], "kritisches Biotop", Nürnberger Nachrichten
- ↑ Drewermann kritisiert Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsvorwürfen, Eugen Drewermann im Gespräch mit Jan-Christoph Kitzler, Deutschlandradio Kultur, 22. Februar 2010
- ↑ Manfred Lütz: Die Kirche und die Kinder. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Februar 2010 (online)