Steuerbegünstigte Zwecke
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Die Vergünstigungen für steuerbegünstigte Körperschaften sind vielfältig. Es gehören dazu im Wesentlichen Steuerbefreiungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer und außerdem die Berücksichtigungsfähigkeit von Zuwendungen an solche Körperschaften bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Spenders.
- Ratgeber "Vereine und Steuern" [1]