Opportunitätsprinzip
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Unter Opportunität versteht man, die freie Entscheidungsfreiheit innerhalb eines gesteckten Rahmens.
Das Opportunitätsprinzip (auch Entschliessungsprinzip genannt) ist ein juristischer Fachbegriff aus dem Bereich der Verwaltung. Es handelt sich um einen Unterfall der Ermessensentscheidung.
Im Bereich der Eingriffsverwaltung (z.B. Polizei) stellt sich die Frage ob (gemäß dem Opportunitätsprinzip) und gegen wen (Auswahlermessen bzw. Störerauswahl) vorgegangen werden soll.
Allerdings kann die Entscheidungsfreiheit, ob gehandelt werden soll, zu einer Handlungspflicht verengt sein (sog. Ermessensreduktion auf Null), z.B. wenn bedeutende Rechtsgüter gefährdet sind oder wenn das Einschreiten unverhältnismäßig wäre.