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Digital Linear Tape

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Das Digital Linear Tape (DLT) ist in der Informationstechnologie ein von Quantum [1] entwickeltes magnetisches Speichermedium für die Datensicherung (Backup) und Archivierung von digitalen Daten.

Mit DLT-Medien können Daten im Vergleich mit anderen Technologien aus diesem Bereich wie QIC schneller übertragen werden; derzeit zählt die aktuelle Variante S-DLT zu den drei performantesten Bandtechnologien.

Im Midrange-Segment stehen DLT-Libraries und Roboterlösungen zur automatisierten Archivierung grosser Datenbestände zur Verfügung.

Siehe auch: AIT, ADR, DDS, LTO, Mammoth, QIC, SLR, Travan, VXA

Technologie

Bei DLT-Medien verlaufen die Spuren parallel zur Kante des Bandes, beim Schreiben und Lesen wird das Band am unbeweglichen Schreib-/Lesekopf vorbeigezogen; dieses Verfahren wird als lineare Aufzeichnung bezeichnet (vgl. dazu: Schrägspuraufzeichnung bei DAT-Medien).

Technologische Besonderheiten von DLT sind:

  • LGMR (Laser Guided Magnetic Recordnung) und POS (Pivoting Optical Servo) - eine Lasertechnik zu akkuraten Kopfpositionierung
  • PRML

Varianten

  • Super-DLT (S-DLT) - S-DLT 220 (110 GB, 11 MB/s); S-DLT 320 (160 MB, 16 MB/s)
  • Geplante Weiterentwicklungen: 320 GB, 32 MB/s (ca. ab 2005); 640 GB, 64 MB/s (ca. ab 2007); bis ca. 1,2 TB, 128 MB/s (ab ca. 2010).

DLT-Medien

DLT-Medien enthalten ein 1/2 Zoll breites Magnetband, das in Cartridges gekapselt ist; die Technolgie wird durch Quantum nur an Medien-Hersteller lizenziert, die strenge Qualitätsanforderungen erfüllen. Zu den Herstellern, die diese Auflagen erfüllen, zählen Fujifilm und Maxell. DLT-Medien gelten als zuverlässiger und besser geeignet für die Langzeitarchivierung, da sie nur etwa 5% ihrer Magnetisierung in 30 Jahren verlieren sollen.

Der Medien-Hersteller Imation [2] verklagte im Oktober 2001 den DLT-Erfinder Quantum wegen wegen Verletzung des Kartellrechtes, da Quantum die DLT-Technologie nur an bestimmte Medien-Hersteller lizenziere und dafür überhöhte Lizenzgebühren verlange; das US-amerikanische Gericht wies die Beschwerde von Imation ab und entschied, dass das Unternehmen 30 Prozent seiner Einnahmen aus dem Verkauf von DLT-Medien als Lizenzgebühren an Quantum abführen müsse (vgl. zu den Vorwürfen: [3], [4]; zum Gerichtsentscheid: [5]).