Prüfungsordnung (Deutschland)
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Die Prüfungsordnung für eine Prüfung an einer Hochschule oder einer (Aus-)Bildungseinrichtung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Zwischen- oder Abschlussprüfung fest. Sie regelt die Rechten und Pflichten des Prüflings (z.B. des Studierenden und der prüfenden Hochschule. Sie ist zumindest an Hochschulen rechtsverbindlich, ihre Auslegung und Einhaltung kann vor einem Vewaltungsgericht eingefordert werden.
Prüfungsordnungen an Hochschulen regeln u.a.
- Die Ziele des Studiums
- Den Aufbau eines Studiums; Details werden oft in den dazu gehörenden Studienordnungen festgelegt
- Die verliehenen Akademischen Grade (Diplom, Bachelor, Master…)
- Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z.B. Prüfungsvorleistungen, Einschreibung für das Fach, Hochschulreife…)
- Die Regelstudienzeit des Faches
- Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
- Den Ablauf der Prüfung (Prüferinnen und Prüfer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer)
- Prüfungstermine und Anmeldefristen
- Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
- Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten
- Prüfungsformen (Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen…)
- Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.
Kursiver TextSiehe auch: Studium, Studienberatung