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Waldheimer Prozesse

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Die Waldheimer Prozesse fanden im Zeitraum vom 21. April bis zum 29. Juni 1950 im Zuchthaus der sächsischen Kleinstadt Waldheim statt. Mehrere Strafkammern des Landgerichts Chemnitz verhandelten dort gegen etwa 3.400 Personen, denen vorgewurfen wurde, Kriegs- bzw. nationalsozialistische Verbrechen begangen zu haben.

Die Angeklagten stammten aus den verbliebenen drei sowjetischen Internierungslagern Bautzen, Buchenwald und Sachsenhausen, in denen sie teilweise seit 1945 inhaftiert gewesen waren und die im Verlauf des Jahres 1950 von der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) aufgelöst wurden. Bei der Verfahrensführung wurde schwerwiegend gegen grundlegende rechtsstaatliche Regeln verstoßen. Ein juristisch korrektes Verfahren war auch von der Staatsführung nicht erwünscht.

Die Prozesse wurden von der SED angeordnet, es handelte sich eher um Schauprozesse. Der Zeitrahmen für die Verfahren war festgelegt. Und die Richter waren nach ihrer Regimetreue ausgewählt worden, so dass die Urteile auch den Erwartungen der SED-Führung und der russischen Besatzer entsprechen würden. Die zu fällenden Urteile sollten nicht unter fünf Jahren Zuchthaus ausfallen. Bei den Verteidigern handelte es sich, sofern welche zugelassen waren, um von der Staatsführung abkommandierte Staatsanwälte.

Am Ende wurden 32 Todesurteile gefällt, 24 davon wurden vollstreckt. Und lediglich 14 Verurteilte erhielten Freiheitsstrafen unter fünf Jahren.

Nachdem die Urteile zu weltweiten Protesten führten, wurden 1952 zahlreiche Verurteilte freigelassen oder das Strafmaß wurde reduziert. Alle Verurteilten wurden nach dem Untergang der DDR rehabilitiert. Gegen einige Richter und Staatsanwälte der Waldheimer Prozesse gab es nach der Wiedervereinigung Deutschlands Strafverfahren unter dem Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.