Grenzstein


Ein Grenzstein ist ein Eckpunkt, Knickpunkt und/oder Knotenpunkt einer Grundstücksgrenze. Grenzsteine sind die so genannte Vermarkung von im offenen Gelände liegenden Grenzpunkten, die i.d.R. mit einer mittleren Lagegenauigkeit von ± einigen cm gesetzt werden. Sie sollen sich frostsicher - d.h. mindestens 60 cm tief - im Boden befinden. Bei Feldgrenzen sollen sie aber auch einige dm über den Boden ragen, um für den Bauer beim Ackern gut sichtbar zu sein. Grenzsteine bestehen im Normalfall aus Granit- oder Zementsteinen mit einem Kreuz auf der Oberseite, ältere Abmarkungen können auch behauene oder unbehauene Feldsteine ohne Kreuz sein.
An den Grenzen von Landgütern oder herrschaftlichen Wäldern gibt es noch manche jahrhundertalte, künstlerisch ausgeführte Grenzsteine mit Wappen oder Inschriften.
Statt Grenzsteinen werden - in Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen (bzw. in Deutschland je nach den Bundesland-abhängigen Vermessungsvorschriften) - auch andere Vermarkungsarten verwendet. In städtischem oder verbauten Gebiet sind dies vor allem:
Grenzmarke mit Schraubgewinde, Rohr mit Kappe, Meißelkreuz, Stahl-Nagel oder Messingbolzen. In neuerer Zeit kommen teilweise auch Grenz"steine" aus Kunststoff zum Einsatz. Vor dem Abschluss einer laufenden Vermessung sind auch vorläufige Grenzzeichen wie Holzpflöcke oder Stangen (auch Fluchtstangen) in Verwendung.
Ein ordnungsgemäß gesetzter Grenzstein ist mit einem so genannten "Zeugen" versehen, der zum Beispiel aus einer mit dem Hals nach unten gerichteten Glasflasche unter dem Grenzstein besteht. Er soll bei wichtigen Grenzen eine Wiederherstellung ermöglichen, wenn der Stein z.B. durch den Pflug herausgerissen wird. Bei höheren Genauigkeitsansprüchen kann der Zeuge mit dem Theodolit oder einem Schnurgerüst abgelotet werden.
Siehe auch: Baulinie, Grenze, Grundstücksgrenze, Grenzverhandlung, Grundstück, Katastervermessung, Melioration