Zuhälterei
Ein Zuhälter ist ein Mann oder eine Frau, der bzw. die von der Prostitution einer oder mehrerer Frauen (oder Männer) lebt und die Betroffenen dabei ausbeutet (respektive vor Gewalteinflüssen von Freiern schützt).
Meist gaukelt er einer unerfahrenen jungen Frau (oder einem (homosexuellen) jungen Mann) zunächst Liebe vor und geht zum Schein sogar eine Partnerschaft mit seinem Opfer ein.
Bevorzugt werden junge Menschen ausgesucht, die psychisch labil sind oder sich in einer Notsituation befinden und die sich der Zuhälter - als vermeintlicher "Retter" in der Not - hörig oder auf andere Weise von ihm abhängig macht. Als "Liebesbeweis" fordert er dann von seinem "Partner", sich Dritten sexuell zur Verfügung zu stellen. Gar nicht selten wird körperliche oder psychische Gewalt angewendet, um unwillige Opfer zur Prostitution zu zwingen.
Gleichzeitig fungiert ein Zuhälter auch als Beschützer seiner Prostituierten. Auch sorgt er/sie oftmals aktiv für Kundschaft bzw. ermöglicht seinen Prostituierten, sich an günstigen Orten (Straßenstrich, Kontaktsauna) zu plazieren.
Weibliche Zuhälter/Bordellchefinnen (derb: Puffmutter) sind oft selbst ehemalige Prostituierte.
Zuhälterei ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz dann eine Straftat, wenn der Tatbestand der Ausbeutung und der Ausnutzung einer Person, welche der Prostitution nachgeht, feststeht.
Siehe auch: Zwangsprostitution, Menschenhandel, Frauenhandel