Bezirk
Der Begriff Bezirk (v. mittelhochdt.: zirc aus lat.: circulus Kreis) bezeichnet
1. ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich
2. eine Gebietskörperschaft in der Schweiz als Untergliederung der Kantone; auch genannt Amtsbezirk oder Distrikt (von frz. district). Amtsbezirke haben keine gemeinsame Regierung, dienen jedoch bei den Grossrats- oder Kantonsratswahlen als Wahlkreise. Desweiteren legen oft Gemeinden eines Amtsbezirks gewisse Verwaltungsaufgaben zusammen (Spital, Gericht, Abwasserreinigung, usw.)
Hier einige Beispiele:
- Andelfingen (Bezirk)
- Bülach (Bezirk)
- Dielsdorf (Bezirk)
- Dietikon (Bezirk)
- Gösgen (Bezirk)
- Hinwil (Bezirk)
- Horgen (Bezirk)
- Meilen (Bezirk)
- Olten (Bezirk)
- Pfäffikon (Bezirk)
- Schwyz (Bezirk)
- Uster (Bezirk)
- Winterthur (Bezirk)
3. in Österreich sind die Bezirke Verwaltungseinheiten zwischen Bundesland und Gemeinde. An der Spitze sind keine gewählten sondern berufsmäßige Organe.
Es gibt
- 15 Stadtbezirke in Statutarstädten. Geleitet werden diese vom Bürgermeister.
- 84 Landbezirke: Ihr oberstes Organ ist der Bezirkshauptmann.
Die meisten dieser politischen Bezirke sind in Gerichtsbezirke unterteilt. Es gibt 200 Gerichtsbezirke mit eigenen Bezirksgerichten.
Da Wien sowohl Bundesland als auch politischer Bezirk und auch Gemeinde ist, ist es in 23 Gemeindebezirke unterteilt. Diese werden von gewählten Bezirksvorstehern geleitet. Sie haben allerdings nicht sehr viele Kompetenzen.
4. die 1952 in der DDR eingerichteten Verwaltungseinheiten über den Kreisen und kreisfreien Städten. Damals wurden die fünf bestehenden Länder aufgehoben. Neben der Hauptstadt Berlin (Ost-Berlin) gab es 14 Bezirke, die 1990 wieder aufgelöst wurden, als die 5 Länder wieder gegründet wurden.
Die Bezirke der DDR in der Übersicht (alphabetisch):
- Bezirk Erfurt
- Bezirk Frankfurt (Oder)
- Bezirk Gera
- Bezirk Halle
- Bezirk Karl-Marx-Stadt
- Bezirk Leipzig
- Bezirk Magdeburg
- Bezirk Neubrandenburg
- Bezirk Potsdam
- Bezirk Rostock
- Bezirk Schwerin
- Bezirk Suhl
5. die im Bundesland Bayern als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Kreisen (2. Ebene) eingerichteten kommunalen Gebietskörperschaften. Dies ist einzigartig in ganz Deutschland.
Auch wenn die Gebiete identisch sind, sind die bayerischen Bezirke nicht zu
verwechseln mit den Regierungsbezirken, die staatliche Mittelbehörden
bzw. das Zuständigkeitsgebiet dieser Behörden (Regierungen, zur
Unterscheidung auch Bezirksregierungen) sind. Im Gegensatz zu den
Landratsämtern, die gleichzeitig Staats- und kommunale Behörde
sind ("Janusköpfigkeit"), handelt es sich bei den Bezirksverwaltungen
und den Regierungen um getrennte Behörden, deren Leiter jedoch in
Personalunion besetzt wird.
Die Bezirke hingegen sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben
daher auch ein "Kommunalparlament", den Bezirkstag, der alle 5 Jahre
von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und
Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher
Regierungsbezirk nicht hat.
Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie z.B. Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger. In anderen Bundesländern werden diese Aufgaben teilweise z.B. von den Landschaftsverbänden bzw. Landeswohlfahrtsverbänden erledigt.
Die Bayerischen Bezirke sind:
- Bezirk Oberbayern (Sitz in München)
- Bezirk Oberfranken (Sitz in Bayreuth)
- Bezirk Oberpfalz (Sitz in Regensburg)
- Bezirk Mittelfranken (Sitz in Ansbach)
- Bezirk Niederbayern (Sitz in Landshut)
- Bezirk Schwaben (Sitz in Augsburg)
- Bezirk Unterfranken (Sitz in Würzburg)
6. in der bayerischen Verfassung die Bezeichnung für einen Landkreis. Dieser Sprachgebrauch hat sich jedoch außerhalb der Verfassung nicht durchsetzen können.
7. eine Verwaltungseinheit in großen Städten, z. B. in Berlin, Hamburg (siehe auch Stadtbezirk)
8. eine Gebietskörperschaft in Tschechien (tschech. kraj)
9. eine Gebietskörperschaft innerhalb der Provinz in der Volksrepublik China
10. in den angelsächsischen Ländern (besonders England, USA und Nauru) "Distrikt" genannt.
siehe auch: Regierungsbezirk