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Gesundheitsreform in Deutschland

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Die Bundesrepublik kennt regelmäßig wiederkehrende sogenannte Gesundheitsreformen, bei denen es meistens darum geht, gestiegene Kosten neu zu verteilen.

Die von der Wirtschaft geforderten und von der Regierung umgesetzten Reformen polarisieren die Gesellschaft, da ihnen oft die Ausgewogenheit fehlt. Sowohl das Dualitätsprinzip (Aufteilung der Sozialbeiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) als auch das Solidaritätsprinzip (noch oder wieder Gesunde zahlen für Kranke) werden in Frage gestellt.

Die Reformen verfolgen, den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit die sogenannten Lohnnebenkosten zu senken. Statt dessen sollen die Kranken höhere Zuzahlungen leisten. Weiter gehende Vorschläge sehen eine starke Begrenzung der GKV-Leistungen auf noch nicht definierte Grundleistungen vor. Andere medizinische Leistungen können dann durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Das Problem hierbei ist, dass nicht garantiert werden kann, dass Menschen unabhängig von ihrem Einkommen alle notwendigen medizinischen Leistungen bekommen ("Zweiklassenmedizin").

Große Einschnitte, die im Zuge der Gesundheitsreform ab dem 01.01.2004 auftreten, sind u. a. die Streichung des Sterbegelds, die Einführung einer Praxisgebühr und eine umfassende Änderung bei Zuzahlungsbefreiungen und Fahrkostenerstattung. Außerdem wurde den gesetzlichen Krankenkassen (wie der AOK) mehr Möglichkeit gegeben, privatwirtschaftlich zu handeln: Es können Bonusprogramme, Zusatzversicherungen und Kostenerstattung verhandelt werden.

Siehe auch: Praxisgebühr, Sozialversicherung, Sozialstaat, Sozialabbau, Bürgerversicherung